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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2014/1200-38

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

In ihrer Anfrage vom 07.10.2014 weist die Stadtratsfraktion der Freien Wähler Bamberg auf „Klagen über (temporär extreme) Geruchsbelästigungen durch die Kompostierungsanlage im Hafen“ hin.

 

 

Bauliche Entwicklung der Kompostanlage

Bereits seit Ende der 1980er Jahre wird im Auftrag der Stadt Bamberg eine städtische Kompostierungsanlage – Anfangs nur zur Kompostierung von Grüngutabfällen - betrieben. Ab Ende 1988 wurden mit der schrittweisen Einführung der Biotonne in der Stadt Bamberg auch zunehmend Küchen- und Gartenabfälle dort kompostiert.

 

1993 erfolgte ein Umbau der Anlage, der mit Baubescheid vom 12.11.1993 genehmigt wurde. Aufgrund der erhöhten Durchsatzmengen wurde dann am 17.04.1996 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Betrieb der Kompostierungsanlage erteilt.

 

Mit Bescheid vom 05.08.2004 wurde die wesentliche Änderung der Anlage (Errichtung einer geschlossenen Halle) genehmigt. In dieser Halle werden die Bioabfälle aufbereitet, in verschiedene Fraktionen getrennt und einer Vorrotte zugeführt sowie die Abluft biologisch gereinigt. Der dabei ausgesiebte Feinanteil wird von da aus direkt nach Strullendorf in die Biogasanlage verbracht.

 

 

Anlagenüberwachung

Im Zuge des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens im Jahr 2004 wurden die von der Anlage zu erwartenden Geruchsemissionen des Anlagenstandortes mit dem Altbestand verglichen und ebenso eine vergleichende Emissionsbetrachtung für Geruchsstoffe durchgeführt. Der Nachweis für eine Verbesserung hinsichtlich der Geruchsemissionen durch die Änderung wurde gutachterlich erbracht. Somit wurde das Kompostwerk zur Verarbeitung von Bio- und Grünabfällen dem Stand der Technik angepasst.

 

Die Kompostanlage wird als immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlage regelmäßig überwacht. Eine Überprüfung der Funktionalität der Abluftanlage erfolgt im Turnus von 3 Jahren durch Emissionsmessungen eines externen, nach § 26 Bundesimmissionsschutzgesetz zugelassenen Messinstituts. Neben der durch ein unabhängiges Institut regelmäßig vorgenommenen Anlagenüberwachung, führt das Umweltamt der Stadt Bamberg – insbesondere bei Beschwerden – auch anlassbezogene Begehungen durch. So z.B. auch beim Eingang von Beschwerden am 04.07., 24.07., 13.08.

Im Rahmen der Kontrollen vor Ort wurde außerdem mit der technischen Leitung der Firma Eichhorn Kompost GmbH Rücksprache genommen, um die Betriebszustände abzufragen und Verbesserungsmaßnahmen zu erörtern. Das Gespräch am 13.08.2014 führte im Ergebnis dazu, dass festgelegt wurde, auch die Grüngutkompostierung in die Halle zu verlegen.

 

Bei der von der IFU GmbH im März 2012 durchgeführten Regelüberwachung und Emissionsmessungen wurden keine Beanstandungen festgestellt und auch die bisherigen

Begehungen des Umweltamtes ergaben, dass die Anlage im genehmigten Umfang betrieben wird.

 

 

Ursachen für Geruchsemissionen

Auf der Freifläche des Betriebsgeländes finden die Nachrotte, die Substratherstellung und die Lagerung von Fertigkompost statt.

Da der Anlagenbetrieb auf der Freifläche teilweise mit Geruchsfreisetzungen verbunden ist, führt der Anlagenbetreiber selbst regelmäßig Kontrollfahrten im Stadtgebiet durch.

 

Zunehmende Beschwerden aus der Bürgerschaft und auch die eigenen Feststellungen der Fa. Eichhorn belegen eine verstärkte Geruchsfreisetzung im Sommer diesen Jahres.

 

Der Prozess der Geruchsfreisetzung und -wahrnehmung hängt einerseits von verschiedenen meteorologischen Komponenten ab, wie Windrichtung, Windstärke, Luftfeuchte, Luftdruck, Niederschlag, andrerseits aber auch von der Struktur und der Zusammensetzung des gesammelten Grüngutes und der Bioabfälle. Im Jahr 2014 gab es zeitweise sehr viele Niederschläge, die im Frühjahr und Sommer dazu führten, dass sehr nasses Material auf die Anlage gebracht wurde.

 

Die Firma Eichhorn setzt zudem seit 01.01.2014 für die Biomüllsammlung im Landkreis Bamberg Trommelfahrzeuge ein. Diese können aufgrund ihrer Bauart bis zu 16 t netto an Biomüll transportieren. Ein ökonomischer und ökologischer Vorteil, der es ermöglicht, die Sammlung effektiv zu fahren und möglichst viel Biomüll auf einmal zu transportieren. Durch die Drehbewegungen der Trommel wird der Biomüll verdichtet, so dass mehr Material transportiert werden kann. Es hat sich allerdings gezeigt, dass durch den verstärkten Verdichtungsprozess das Material nachteilig für die nachfolgende Kompostierung beeinflusst werden kann. Das in den Abfällen gebundene Wasser wird ausgepresst, der Biomüll bekommt insgesamt eine nassere und auch feinere Struktur. Im Vergleich dazu behält der Biomüll, welcher in Pressfahrzeugen gesammelt wird überwiegend seine Struktur und das Wasser verbleibt in der Regel in den Zellen der Organik.

 

In Summe waren offensichtlich die technischen Änderungen der Sammlung und sicher auch in bestimmtem Ausmaß das verregnete Halbjahr 2014 die Ursachen für die Probleme bei der Kompostierung. Dies hatte zur Folge, dass das Material nach der Intensivrotte einen immer noch zu hohen Feuchtegehalt aufwies. In der Nachrotte auf der Freifläche konnten somit die Mieten nicht durchgehend mit genügend Sauerstoff versorgt werden, was zur Folge hatte, dass in den Mieten teilweise anaerobe Faulprozesse zu Stande kamen. Teilweise konnte dies durch regelmäßiges Umsetzen im Nachgang kompensiert werden, teilweise konnten jedoch die Mieten aufgrund von ungünstigen Windbedingungen nicht mehr bewegt werden. Das Umsetzen von Mieten erzeugt kurzfristig eine höhere Geruchsfreisetzung, die bei ungünstigen Winden, insbesondere in Richtung Gaustadt zu Belästigungen führen.

 

Es ist zu vermuten, dass es durch die unterschiedlichen Qualitäten des Materials zu einer insgesamt intensiveren Geruchsfreisetzung, teilweise bedingt durch anaerobe Faulprozesse gekommen ist, die über das Sommerhalbjahr zunahmen.

 

 


Geruchseinwirkungen durch die Kläranlage

Das Umweltamt hat sich mit dem EBB als Betreiber der Kläranlage ins Benehmen gesetzt. Nach Mitteilung des EBB kann es bei dem Betrieb der Kläranlage, wenn überhaupt, nur sehr vereinzelt und nur bei hohen Abwassertemperaturen von über 19-20 ° C bzw. bzw. bei Lufttemperaturen über 25 °C zur geruchlichen Wahrnehmungen kommen. Einzig beim Vorgang des Schlammabzuges von der Vorklärung in die Faulanlage ist es theoretisch überhaupt möglich, dass Gerüche freigesetzt werden. Der Schlammabzug selbst dauert allerdings nur ca. fünf Minuten und ist auch nur alle zwei Stunden erforderlich. Dabei kann diese Geruchsquelle auch nur innerhalb der Kläranlage und der näheren Umgebung des Schlammabzuges deutlich wahrgenommen werden. Auch aus Sicht des Umweltamtes verhält es sich so, dass bei Beschwerden die Geruchsbelästigung in erster Linie der Kompostanlage zugeordnet werden konnte. Allerdings gab es während der Sommermonate mitunter auch Geruchseinwirkungen aus dem Kanalnetz, die häufig bei Spülvorgängen des Kanalunterhalts auftreten. Betroffen hiervon waren vor allem einige Straßenzüge in Bereich Gaustadt. Diese Störungen sind aber dem Kanalnetz und nicht der Kläranlage selbst zuordenbar gewesen.

 

 

Geruchsauswirkungen

Deutliche Geruchswahrnehmungen, wie sie in den vergangenen Monaten zeitweise auftraten und der Kompostanlage zuzuordnen waren, sind als störend oder belästigend einzustufen. Es handelt sich dabei allerdings um einen biologischen Prozess, der ähnlich auch in der Natur abläuft. Eine Beeinträchtigung der Luftqualität soll damit nicht in Abrede gestellt werden. Der Betrieb der Kompostierungsanlage wird jedoch nicht ganz ohne Geruchsfreisetzungen möglich sein.

 

Durch die bereits ergriffenen innerbetrieblichen und geplanten Maßnahmen sollten die Geruchsemissionen, wie sie in ihrer Häufigkeit und Intensität im vergangenen Sommer auftraten, künftig wesentlich reduziert werden. Damit einhergehend wird sich die Luftqualität im Einwirkungsbereich der Kompostieranlage wesentlich verbessern.

 

 

Optimierungsmaßnahmen

In Absprache mit dem Umweltamt wurden bereits technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um die Geruchsemissionen deutlich zu reduzieren, einige sind noch geplant.

 

-              Mittlerweile wird verstärkt trockenes, strukturreiches Überlaufmaterial dem frisch angelieferten Biomüll beigemischt. Damit soll der Wassergehalt in der Miete verringert werden. Grobporiges Material soll dafür sorgen, dass zusätzlich Sauerstoff in die Mieten gelangen kann. Somit sollte es möglich sein die Mieten im Anfangsstadium trockner zu fahren, um dadurch Probleme während der Nachrotte auf der Freifläche zu vermeiden.

 

-                      Die Firma Eichhorn Kompost GmbH plant eines ihrer neuen „Biomülltrommelfahrzeuge“ durch ein Pressfahrzeug zu ersetzen. Damit kann die Menge an „nassem Material“ reduziert werden.

 

-                      Die Schaffung zusätzlicher Belüftungsflächen für das Rottematerial auf der Freifläche wird ebenfalls die Geruchsemissionen reduzieren. Erste Mieten werden im Nachrotteprozess bereits belüftet.

 

-                      Damit Geruchsbeschwerden unverzüglich nachgegangen werden kann, werden Ansprechpartner des Umweltamtes und der Eichhorn Kompost GmbH bekanntgegeben, an die sich Bürgerinnen und Bürger im Falle von erheblichen Belästigungen direkt wenden können.
 

Anmerkung: Beim Umweltamt sind zwar bisher schon Beschwerden eingegangen, die auch jeweils überprüft wurden. Durch die Veröffentlichung konkreter Ansprechpartner auf der Homepage der Stadt Bamberg und in den Medien soll den betroffenen Bürgerinnen und Bürger jedoch eine zusätzliche Hilfestellung gegeben werden.

 

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II. Beschlussvorschlag


II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

2.              Die Anfrage der Stadtratsfraktion FREIE WÄHLER Bamberg vom 07.10.2014 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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