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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/1215-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.              Neue Leistungen

Angesichts der nach wie vor angespannten Haushaltslage sowie der strukturellen Schwäche des Verwaltungshaushaltes konnten keine Anträge, die der Haushaltskonsolidierung widersprechen, in den Haushaltsentwurf 2015 übernommen werden.

Als neue freiwillige Leistungen sind an dieser Stelle jedoch zu erwähnen:

-          Für das Jubiläum 1000 Jahre Kloster St. Michael / 1000 Jahre Michelsberg wurden 50.000 € bei der HSt. 30000.63100 veranschlagt.

-          Das Modul „Streetwork“ soll ab 2015 ebenfalls von iSo e.V. übernommen werden. Aufgrund des erarbeiteten Vertragsentwurfs wurden 129.000 € bei der HSt. 45210.70900 vorgesehen.

 

2.              Veränderungen bisheriger Leistungen (Auswahl – nicht abschließend)

a)              Jugendsozialarbeit an Schulen

Aufgrund der herausragenden Bedeutung der Jugendsozialarbeit an Schulen und zunehmend auch an Grundschulen wurden die Mittelanmeldungen des Stadtjugendamtes ungekürzt in den Haushaltsplanentwurf 2015 übernommen.

 

b)              Stadtbücherei (Betriebskostenzuschuss an die Erzdiözese Bamberg)

Für den Betrieb der Stadtbücherei wurde ein Betrag von 736.066 € in den Haushaltsplanentwurf 2015 eingestellt (vgl. HSt. 35200.71810). In den Haushaltsjahren 2011 bis 2014 betrug der Ansatz jeweils 691.633 €.

 

c)              Gesamtkonzept Offene Jugendarbeit

              Aufgrund des Entwurfs eines Ergänzungsvertrags mit iSo e.V. für das Gesamtkonzept Offene Jugendarbeit wurden bei der HSt. 46010.70900 473.000 € veranschlagt, das sind 28.000 € mehr als in den Vorjahren.

 

d)              Bamberger Symphoniker

              Für den Zuschuss an die Bamberger Symphoniker wurden 1.642.547 € eingeplant (HSt. 33200.70200). Der überarbeitete Haushaltsplan 2015 der Bamberger Symphoniker sieht jedoch für die Stadt Bamberg einen Zuschuss in Höhe von 1.642.638 € vor. Da diese Änderung nicht mehr für den Haushaltsentwurf berücksichtigt werden konnte, soll der fehlende Betrag über die Nachschiebeliste der Verwaltung in den Haushalt eingestellt werden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.              Zuschüsse:

a)              Die in Beilage 1 aufgeführten Haushaltsansätze 2015 der Gruppen 70 und 71 werden genehmigt.

b)              Die in Beilage 2 aufgeführten Haushaltsansätze 2015 für sonstige freiwillige Leistungen werden genehmigt.

c)              Soweit darüber hinaus Empfehlungen von Fachsenaten für weitere Zuschussleistungen vorliegen, kann eine Mittelbereitstellung vor dem Hintergrund des Stadtratsbeschlusses vom 22.10.2014, Nr. VO/2014/1112-20, i. S. Haushaltskonsolidierung nicht erfolgen.

 

2.              Globalansätze:

Für sachlich zusammenhängende freiwillige Ausgaben werden gemäß nachfolgender Liste beim jeweiligen Fachamt Globalansätze gebildet. Die jeweiligen Haushaltsansätze sind der Beilage 1 zu entnehmen.

 

Haushaltsstelle

Globalansatz für

anordnungsbefugte

Dienststelle

zuständiger Fachsenat

03000.70000

allgemeine, frei-

willige Leistungen

Amt 20/200

Finanzsenat

30000.70000

kulturelle Zwecke

Amt 45

Kultursenat

40700.70200

Jugendhilfe

Amt 51

Jugendhilfeausschuss

47010.70000

47010.70700

soziale Zwecke

Amt 50

Sozial- und Umweltreferat – Referat 5

(Delegation gem. Beschluss des

Stadtrates vom 25.03.2009)

55100.70000

Sportförderung

Amt 452

Kultursenat

 

Zuständig für diese Mittelübertragungen ist der jeweils angegebene Fachsenat.

 

3.              Verfahrensregelung:

Für rein freiwillige Zuschüsse der Hauptgruppe 7 sind durch die anordnungsbefugte Dienststelle Verwendungsnachweise und ggf. weitere Unterlagen anzufordern. Die Vorlage dieser Nachweise und Unterlagen ist Voraussetzung für eine künftige Zuschussgewährung. Bei Auszahlung der Zuschüsse sind die Zuschussempfänger über diese Vorgehensweise entsprechend zu informieren.

 

4.              Mittelfreigabe:

Zur haushaltswirtschaftlichen Sperre und zur terminlichen Freigabe der Haushaltsansätze ergehen gesonderte Beschlüsse.

 

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III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

… zeigen sich während des Haushaltsvollzuges 2015 und sind derzeit schwer abschätzbar.

 

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Anlagen

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