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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/1241-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Auf die in der Sitzung des Stadtrates am 19.11.2014 übergebenen Unterlagen, eventuelle Anträge der Fraktionen zum Haushaltsplan 2015 sowie die Zusammenstellung der Anträge und Mittel-anforderungen für das Haushaltsjahr 2015, die nach Aufstellung des Haushaltsplanes der Stadt eingegangen sind („Nachschiebeliste“), wird verwiesen.

 

Zum Thema „Austausch der Winkler-Leuchten“ liegt ein Antrag der CSU-Fraktion vom 29.09.2014 (s. Beilage 1)  sowie der SPD-Fraktion vom 29.09.2014 (s. Beilage 2) vor. Der Austausch der Leuchten wurde für das Finanzplanungsjahr 2016 (HSt. 63000.94010 „Umsetzung Lichtmasterplan“) mit 131.000 € vorgesehen.

 

In der Bürgerversammlung vom 16.10.2014 wurde mehrheitlich beantragt, die Finanzmittel für den geplanten Fußweg entlang der Würzburger Straße (HSt. 63000.95490) nicht für den Neubau des Gehweges, sondern für drängende infrastrukturelle Maßnahmen, wie beispielsweise der Erneuerung der Markierung des Fahrradweges an der Würzburger Straße zu verwenden (s. Beilage 3). Da im Zuge der Aufstellung des Haushaltsplanes bereits für die Neubaumaßnahme unter HSt. 63000.95490 keine Finanzmittel zugeteilt werden konnten, können auch für die antragsgemäße Verwendung keine Mittel zur Verfügung gestellt werden.

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II. Beschlussvorschlag


II.              Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Dem Entwurf des Einzelplanes 6 des Vermögenshaushaltes 2015 wird unter Berücksichtigung der Beschlüsse über die Anträge der Fraktionen sowie über die „Nachschiebeliste“ der Verwaltung zugestimmt.

 

  1. Die o. g. Anträge zum Thema „Austausch der Winkler-Leuchten“ sind damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

  1. Die o. g. Empfehlung aus der Bürgerversammlung vom 16.10.2014 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 GO behandelt.

 

  1. Soweit darüber hinaus Empfehlungen von Fachsenaten vorliegen, kann eine Mittelbereitstellung aufgrund der Haushaltskonsolidierung bzw. der finanziellen Lage der Stadt Bamberg nicht erfolgen.
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Anlagen

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