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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/1260-15

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.              Ausgangssituation

 

Der Bau- und Werksenat beauftragte in seiner Sitzung am 16.09.2014 die Verwaltung damit, die für die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes erforderlichen Fragestellungen zu konkretisieren, die Kosten zu ermitteln, den Zeitplan darzulegen und die Ergebnisse dem Konversionssenat erneut zur Entscheidung vorzulegen. Der Sitzungsvortrag für den Bau- und Werksenat am 16.09.2014 sowie der gefasste Beschluss des Bau- und Werksenates liegen als Anlagen 1 und 2 bei.

 

Dabei gilt weiterhin, dass die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes aus Sicht der Verwaltung notwendig ist, um die im Rahmen der Konversion neu hinzukommenden Flächen, auch im Hinblick auf die Einzelhandelsentwicklung, in einen gesamtstädtischen Kontext einzubetten und zu bewerten. Weiterhin gilt, dass die Ergebnisse der Fortschreibung des Einzelhandelsgutachtens ebenfalls wesentliche Grundlage des zu überarbeitenden Flächennutzungsplanes sind und unter anderem in Form einer Zentrenkonzeption in den FNP eingearbeitet werden sollen.

 

2.              Angebot der GMA

 

Die GMA hat mit E-Mail vom 28.10.2014 ein Angebot einschließlich der notwendigen Zeitplanung für die Fortschreibung des Einzelhandelsgutachtens vorgelegt. Das Angebot liegt als Anlage 3 ebenfalls bei.

 

Ausgehend von einer Leistungsbeschreibung mit analytischer Ebene, konzeptioneller Ebene sowie kommunikativer Ebene wird ein Honorarangebot in Höhe von 21.000 Euro netto (rund 25.000 Euro brutto) unterbreitet.

 

Für die Aktualisierung / Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes für das Oberzentrum Bamberg wird beginnend mit einem Stadtgespräch bis zur Entwurfsfassung des Berichtes ein Bearbeitungszeitraum von voraussichtlich fünf Monaten angenommen. Der Untersuchungsverlauf wird im Angebot exemplarisch dargestellt.

 

Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich um einen leistungsfähigen Auftragnehmer, da die GMA nicht nur das aktuelle Einzelhandelsgutachten aus dem Jahr 2008 verfasst hat, sondern darüber hinaus eine Vielzahl von Kurzgutachten zu Einzelhandelsstandorten in Bamberg (beispielsweise Atrium, Quartier an der Stadtmauer) erstellt hat, so dass bereits eine Grundlage bei der GMA für die Arbeiten zur Fortschreibung des Einzelhandelsgutachtens besteht.

 

3.              Fördermittel

 

Die Fortschreibung des Einzelhandelsgutachtens wurde bei der Regierung von Oberfranken als zuständige Förderbehörde bereits im Rahmen der Städtebauförderung für die Konversion angemeldet. Eine endgültige Zusage liegt aktuell noch nicht vor. Auch eine Aussage hinsichtlich des vorzeitigen Maßnahmenbeginnes steht noch aus. Eine mögliche Förderquote beläuft sich auf einen Fördersatz von bis zu 80 %, abhängig von den Vorgaben des Doppelhaushaltes des Freistaates Bayern für die Jahre 2015/2016. Eine Ko-Finanzierung ist durch die städtischen Mittel der Konversion sichergestellt.

 

4.              Fazit

 

Vorbehaltlich einer positiven Förderzusage der Regierung von Oberfranken empfiehlt die Verwaltung, eine Vergabe der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Gesamtstadt an die GMA - Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, München.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Konversionssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2.              Vorbehaltlich einer positiven Förderzusage sowie der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns durch die Regierung von Oberfranken wird die Verwaltung beauftragt, die Fortschreibung des Einzelhandelsgutachtens für die Gesamtstadt an GMA - Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, München - zu einem Angebotspreis in Höhe von 25.000 Euro brutto zu vergeben.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 25.000 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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