Beschlussvorlage - VO/2014/1261-61
Grunddaten
- Betreff:
-
Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren für das Gebiet zwischen Rotensteinstraße und Münchner Ring
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Empfehlung
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02.12.2014
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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10.12.2014
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- Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 abs. 2 BauGB
- Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
- Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Anregungen
- Feststellungsbeschluss
I. Sitzungsvortrag:
1. Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Gemäß Beschluss des Bau- und Werksenates vom 15.07.2014 wurde der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans vom 15.07.2014 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nach fristgerechter Bekanntmachung in der Zeit vom 08.09.2014 bis 10.10.2014 öffentlich ausgelegt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden um Stellungnahme gebeten.
Die während der öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung eingegangenen Schreiben beziehen sich sowohl auf das Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren, wie auch auf das parallel durchgeführte Bebauungsplanverfahren Nr. 241 Z. Die Behandlung dieser Anregungen (siehe Anlage) erfolgt deshalb für beide Verfahren (Flächennutzungsplan-Änderung und Bebauungsplanverfahren Nr. 241 Z) gleichermaßen.
Sie führen zur lediglich redaktionellen Änderung der Begründung vom 15.07.2014 in Anpassung an die redaktionellen Änderungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Errichtung von Mehrfamilienhäusern – statt bisher nur Doppelhäusern an der Erlichstraße und nur Hausgruppen im Blockinnern.
Damit das Datum von Plan und Begründung identisch bleibt, wird mit der erforderlichen Datumsänderung der Begründung auf den 02.12.2014 das Datum des Planes ebenfalls auf den 02.12.2014 geändert.
Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes kann zum Feststellungsbeschluss vorgelegt werden.
2. Behandlung der Anregungen
Es gingen folgende Schreiben ein:
2.1. Öffentlichkeit:
2.1.1. Bürger A, vertreten durch
Labbé & Partner mbH, RAe,
RA Herr März
Postfach 100963, 80083 München
mit Schreiben vom 09.10.2014
2.1.2. Bürger B, Bamberg
mit Schreiben vom 24.09.2014
2.1.3. Bürger C, Bamberg
mit Schreiben vom 23.09.2014 (Eingang)
2.1.4. Bürger D, Bamberg
mit Schreiben vom 05.10.2014
2.2. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
2.2.1. Amt für Umwelt, Brand und Katastrophenschutz
mit Schreiben vom 22.09.2014
2.2.2. Stadtjugendamt
mit Schreiben vom 19.09.2014
2.2.3. Straßenverkehrsamt
mit Schreiben vom 13.10.2014
2.2.4. Staatliches Bauamt Bamberg
Postfach 100263, 96054 Bamberg
mit Schreiben vom 03.09.2014
2.2.5. Kabel Deutschland Vertrieb + Service GmbH
Südwestpark 15, 90449 Nürnberg
mit Schreiben vom 05.09.2014
2.2.6. PLEdoc GmbH
Schnieringshof 10-14, 45329 Essen
mit Schreiben vom 02.09.2014
2.2.7. FB 6A – Erschließung, Stadt Bamberg
mit Schreiben vom 26.09.2014
2.2.8. Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH
(Abt. Netze/Planung)
mit Schreiben vom 18.09.2014
2.2.9 Bundesnetzagentur
Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin
mit Schreiben vom 15.09.2014
2.2.10 EBB, Entsorgungs und Baubetrieb der Stadt Bamberg
Straßen- und Brückenbau, Reinigung
mit Schreiben vom 06.10.2014
2.2.11 Bayernwerk AG
Hallstadter Straße 119, 96052 Bamberg
mit Schreiben vom 08.09.2014
2.2.12 Stadtjugendring Bamberg
mit Schreiben vom 10.10.2014
2.2.13 Eisenbahn-Bundesamt
Eilgutstraße 2, 90443 Nürnberg
mit Schreiben vom 06.10.2014
2.2.14 Stadt Bamberg – Behindertenbeirat
mit Schreiben vom 08.10.2014
Die Behandlung der eingegangenen Anregungen erfolgt in tabellarischer Form (siehe Anlage).
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag
1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
2. Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:
3. Der Stadtrat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.
4. Der Stadtrat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes laut Plan des Stadtplanungsamtes vom 02.12.2014, sowie die Begründung vom 02.12.2014
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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