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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/1268-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

In Fortsetzung des mündlichen Berichtes des Referats 5 in der Vollsitzung des Stadtrates vom 22.10.2014 wird die Situation der Asylbewerberunterbringung wie folgt zu aktualisiert:

 

 

Einleitungssatz zur aktuellen Situation / Kontingent / Anzahl / Entwicklung

 

 

Der Regierungspräsident von Oberfranken hat mit Schreiben vom 21.10.2014 die Entscheidung des Krisenstabes der Bayerischen Staatsregierung über den Notfallplan zum verbindlichen Vollzug an die Kommunen weiter gegeben. Die notfallmäßige Unterbringung beinhaltet 3 Stufen, wobei Stufe 1 die Planung für den Belegungsfall von 200 – 300 Personen für 5 – 6 Wochen in winterfesten Einrichtungen beinhaltet. Parallel hierzu soll in einer 2. Stufe eine anschließende Unterbringung der gleichen Personenzahl für mehrere Monate in Wohncontainer oder Thermozelte und in Anschluss daran in der Stufe 3 eine Unterbringung ggf. in Temporärbauten für rund 5 Jahre geplant werden.

 

Die Einzelheiten können der Anlage 1 entnommen werden.

 

Mit Email vom 24.10.2014 wies die Regierung von Oberfranken darauf hin, dass die Stufe 1 nur die Bereitstellungsplanung  beinhaltet, die im Notfall die rasche Nutzung ermöglicht. Die Anmietung und Möblierung von Objekten ist noch nicht notwendig (Anlage 2).

 

In Folge wurde die Regierung von Oberfranken verpflichtet, zur Entlastung der               Bayernkaserne Notaufnahmeeinrichtungen mit einer Kapazität von 200 Plätzen zu schaffen, die mit 150 Plätze in der Regierungsaufnahmestelle Bayreuth und mit 50 Plätze in Bamberg (Geisfelder Straße 50/52) bereit gestellt wurden. Hierzu wird auf das Schreiben des Regierungspräsidenten von Oberfranken vom 23.10.2014 (Anlage 3) verwiesen.

 

Herr Oberbürgermeister Starke hat mit Schreiben vom 31.10.2014 (Anlage 4) an den Herrn Regierungspräsidenten auf die besondere Situation der im Konversionsgelände befindlichen und geeigneten Liegenschaften aufmerksam gemacht. Dort könnten nach dem 04.12.2014 entsprechend der Stufe 3 adäquate Wohnungen angeboten werden, soweit die notwendigen Abstimmungen zwischen IMBY und BImA erfolgt sind. In Anbetracht dessen wurde gebeten, von einer Zuweisung an die Stadt Bamberg nach Stufe 1 abzusehen.

 

Am 06.11.2014 fand ein Ortstermin auf dem Konversionsgelände zur Besichtigung von möglicherweise für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern geeigneter Liegenschaften statt. Insbesondere wurden dabei vier Liegenschaften im Bereich der sogenannten „Flynn Housing Area“ in Augenschein genommen. An dem Ortstermin nahmen Vertreter der Regierung von Oberfranken, der Immobilien Freistaat Bayern (IMBY), der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sowie dem Staatlichen Bauamt und der Stadt Bamberg teil. Exemplarisch wurden zwei Wohneinheiten in näheren Augenschein genommen. Nach Aussage der Beteiligten, wären diese, ggf. durch einfachere Umbauarbeiten, bauseits sofort nutzbar zu  machen. Eine 80-Quadratmeter-Wohnung wäre nach Auffassung der Regierung von Oberfranken dann beispielsweise für acht Personen sowie eine 120-Quadratmeter-Wohnung für rund zwölf Personen zur Unterbringung geeignet. Damit stünden je Häuserblock Kapazitäten für voraussichtlich rund 180 Personen zur Verfügung. Eine Übersicht über das Gelände liegt als Anlage 5 bei.

 

Die Entscheidung der Regierung von Oberfranken, welche grundsätzlich großes Interesse an den Liegenschaften bekundet hat, hängt davon ab, ob die Kosten für eine Nutzbarmachung, dies sind insbesondere die Erschließungsaufwendungen für eine Einbindung in die notwendige Versorgungsinfrastruktur, aus Sicht der Regierung wirtschaftlich tragbar bleiben. Diesbezüglich werden Aufwendungen aktuell durch die Stadtwerke, in Abstimmung mit der BImA, ermittelt. Seitens der BImA wurde ausdrücklich klargestellt, dass die BImA lediglich ein Gelände zur Verfügung stellt, welches vollständig autark versorgt und angebunden werden müsse. Eine Aufrechterhaltung der Netzinfrastruktur für vier Liegenschaften wurde strikt abgelehnt. Vor diesem Hintergrund konnte seitens der Regierung von Oberfranken noch keine Aussage über eine weitere Verwendung der Liegenschaften als Notaufnahmeeinrichtung, Erstaufnahmeeinrichtung oder als Gemeinschaftsunterkunft getroffen werden. Die Beteiligten stehen weiterhin im Kontakt, sobald diesbezüglich neue Erkenntnisse vorliegen, wird die Verwaltung weiter berichten.

 

Unabhängig von der sich hier abzeichnenden Lösung hat die Verwaltung in Anbetracht der Notfallplanung ein Koordinierungsgespräch mit den ortsansässigen Hilfsorganisationen geführt, Kontakt zum Disposition Services Schweinfurt wegen Mobiliars aus US-Beständen aufgenommen und eine entsprechende Lagermöglichkeit hierfür gesichert.

 

Aktuell ist bei der regulären Zuweisung von Asylbewerbern mit einer Belegungslücke im Dezember 2014 zu rechnen, da die Gemeinschaftsunterkunft Geisfelder Straße 98 (Haus Nr.               8500 und 8502) offensichtlich nicht vor dem 01.01.2015 aufnahmebereit ist. Aus diesem Grund hat  die Verwaltung einen Beherbergungsvertrag mit einem privaten Betreiber in Bamberg, Baunacher Straße 8, geschlossen. Dort können ab 01.12.2014 bis zu ca. 50 Asylbewerber dauerhaft Platz finden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom obigen Bericht der Verwaltung.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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Anlagen

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