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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/1269-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Haushaltsberatungen 2015 des Finanzsenates vom 03.12.2014

 

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II. Beschlussvorschlag

 

II.              Beschlussantrag:

 

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

der Stadt Bamberg für das

 

Haushaltsjahr 2015

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

(1)              Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

190.743.000

 

 

 

und im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

27.092.000

€.

 

(2)              Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan

 

in den Erträgen mit

32.694.000

und in den Aufwendungen mit

 

32.681.000

 

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

 

 

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

25.797.000

€.

 

(3)              Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan

 

in den Erträgen mit

2.196.300

und in den Aufwendungen mit

 

2.496.700

 

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

 

 

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

300.400

€.

 

 

§ 2

 

(1)              Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.668.000 € festgesetzt. Davon entfallen

              a) auf den Kernhaushalt 2.851.000 € und

              b) auf den Bereich Konversion 1.817.000 €.

 

(2)          Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen des Wirtschaftsplanes (Vermögensplan) des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird auf 7.268.000 € festgesetzt.

 

(3)          Kreditaufnahmen im Wirtschaftsplan (Vermögensplan) des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

(1)              Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 12.842.200 € festgesetzt.

 

(2)              Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird auf 15.094.000 € festgesetzt.

 

(3)              Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

(1)              Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 31.000.000 € festgesetzt.

 

(2)              Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird auf 5.400.000 € festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft.

 

 

              Bamberg,

              STADT   BAMBERG

 

 

 

Andreas Starke

Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Festsetzung des Haushaltsvolumens 2015

 

 

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