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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/1272-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung:             

Es soll ein zweigeschossiges Einfamilienwohnhaus mit Flachdach errichtet werden. Auf Grund der Topographie des Baugrundstückes erscheint das Wohnhaus nach Osten dreigeschossig.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              Breite: 7,05 m              Länge: 11,55 m               6,00 m/9,00 m

             

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               28.09.2014

                                    vollständig:               07.10.2014

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

                           

                            Zulässigkeit nach § 34 BauGB

                   Eigenart der näheren Umgebung: allgemeines Wohngebiet

 

Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich der Art der Nutzung in die benachbarten Wohnnutzungen im Norden („Villa Schrüfer“), im Osten (Wohnhäuser Ziegelgasse) und Süden (Hausmeisterhaus KHG) ein. Auch hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung, der offenen Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche wird das Erfordernis des Einfügens erfüllt.

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja: Fl.Nrn. 3545, 3545/10, 3545/7, 3546/6, 3545/9, 3549

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 2              anrechenbar:/                   nachzuweisen: 2

              Nachweis auf Baugrundstück: 2             

             

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

 

Besonderheiten:

 

Grunderwerb und Bauverbot

              Der Finanzsenat hat mit Beschluss vom 21.10.2014 den Erwerb einer Teilfläche zu ca. 840 m² (Lageplan – Grunderwerb und Regelung Bebauung / Bauverbot) aus Fl.Nr. 3545 zur vorausschauenden Sicherung von Grundstücksreserven für Schulzwecke genehmigt. Die nördlich anschließende Grundstücksteilfläche von ca. 350 m² umfasst das antragsgegenständliche Vorhaben. An der wiederum nördlich anschließenden Restfläche aus Fl.Nr. 3545 und dem Grundstück Fl.Nr. 3545/3 wird zugunsten der Stadt Bamberg zur Sicherung der Bauleitplanung ein Bauverbot bestellt.

 

Immissionsschutz

              Da das geplante Vorhaben direkt am Sportplatz des Kaiser-Heinrich-Gymnasiums angrenzt, sind immissionsschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen. Die erforderlichen Auflagen werden mit der Baugenehmigung verbunden.

              Zur Sicherung des Betriebs des Sportplatzes des Kaiser-Heinrich-Gymnasiums und des Schulbetriebs einschließlich der Erwerbsfläche aus Fl.Nr. 3545 ist der Bauherr durch Bestellung einer Grunddienstbarkeit zu verpflichten, die auf sein Grundstück einwirkenden Immissionen zu dulden.

 

Das Immobilienmanagement der Stadt Bamberg hat bestätigt, dass sich der Grundstückseigentümer zu der Bestellung des Bauverbots und Duldung der Immissionen im Rahmen der Grundstücksverhandlungen bereit erklärt hat. Auf den Sitzungsvortrag des Immobilienmanagements zum o.g. Beschluss wird verwiesen.

 

Der Grundstückskaufvertrag und die Baugenehmigung werden Zug um Zug abgewickelt.

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

  Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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