Beschlussvorlage - VO/2014/1273-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau einer Gerätehalle Bamberg, Fl.Nr. 5623/2 Gemarkung Bamberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Werksenat
|
Entscheidung
|
|
|
02.12.2014
|
- Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Für den landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb soll eine Gerätehalle mit 200 m² Grundfläche zur Unterbringung landwirtschaftlicher Geräte und zur Zwischenlagerung von Kartoffeln für den Verkauf während des Winters errichtet werden. Die Halle befindet sich in günstiger Lage zu den bewirtschafteten Flächen im Bereich zwischen Memmelsdorfer Straße / Gundelsheimer Straße / Kronacher Straße / Am Börstig.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 9,99 m Länge: 19,90 m 4,25 – 4,57 m
Antragseingang: 14.05.2014
vollständig: 22.09.2014
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert. Das Vorhaben dient dem landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb. Es nimmt nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein (3,5 ha angepachtete Gemüsebaufläche). Bestätigung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten liegt vor. Im Flächennutzungsplan -Teilplan nach Art der Nutzung- wird das Grundstück dem Gebietscharakter landwirtschaftliche Fläche zugeordnet. Allerdings sind öffentliche Belange beeinträchtigt, weil das Vorhaben den Darstellungen des Landschaftsplanes in einem Punkt widerspricht (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB). Der rechtsgültige Teilplan Landschaftsplan weist auf dieser Fläche eine landwirtschaftliche Fläche (Beregnungsfläche für den Erwerbsgartenbau) mit Grünverbindung aus. Um der Darstellung der Grünverbindung im Landschaftsplan Rechnung zu tragen, und gegebenenfalls einer konkretisierenden Ausformung eines Grünzuges eines Tages näher treten zu können, wird die Baugenehmigung befristet auf 20 Jahre erteilt. Mit dieser Regelung hat sich der Bauantragsteller nicht einverstanden erklärt. Die ausreichende Erschließung ist gesichert.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: Fl.Nrn. 5623, 5624
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: --- anrechenbar: --- nachzuweisen: ---
Besonderheiten:
An dem Grundstück ist zu Gunsten der Stadt Bamberg ein Bauverbot eingetragen. Davon kann nach Rücksprache mit dem Immobilienmanagement der Stadt Bamberg eine privatschriftliche Ausnahme gewährt werden, da das Bauverbot darauf hatte abzielen sollen, eine anderweitige, nicht privilegierte Bebauung auszuschließen.
Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
II. Beschlussvorschlag
- Der Senat stimmt der Erteilung der Baugenehmigung mit Befristung auf 20 Jahre zu.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, für dieses Bauvorhaben von dem an dem Grundstück
Fl.Nr. 5623/2 eingetragenen Bauvorbot zu Gunsten der Stadt Bamberg eine Ausnahme zu
gewähren.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Anlagen: (Die Anlagen sind aus Datenschutzgründen für die Öffentlichkeit nicht sichtbar)
01_Lageplan
02_Grundriss
03_Schnitt
04_Ansicht
05_Pachtflächenübersicht