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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2008/0007-20

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

Was soll erreicht werden? (Ergebnis, Wirkungen)

 

Sicherstellung der Finanzierung von laufenden Projekten

 

Was soll getan werden? (Programme, Produkte, Leistungen)

 

Übertragung von Haushaltsmitteln aus dem Jahr 2007 in das Haushaltsjahr 2008

 

Wie soll es getan werden? (Prozesse, Strukturen)

 

Bildung von Haushaltsausgaberesten bei für übertragbar erklärten Haushaltsansätzen des Verwaltungshaushaltes

 

Erläuterungen

 

Der Vergleich der Haushaltsausgabereste mit den Vorjahren ergibt im Verwaltungshaushalt der Stadt Bamberg insgesamt folgendes Bild (Beträge in Euro):

 

 

Der größte Betrag entfällt dabei 2006 mit 132.056,52 € auf das Leistungsentgelt nach dem TVöD. Hier wurde im Haushaltsjahr 2007 bislang nur ein Teil der insgesamt zu verteilenden Summe verausgabt, der Rest ist in 2008 auszuschütten.

Die Differenz zu den Vorjahren ergibt sich aus der Umstellung des Abrechnungsmodus mit dem Entsorgungs- und Baubetrieb. Wurden in den Vorjahren nur Abschlagszahlungen für die Dienstleistungsentgelte und die Gebühren des öffentlichen Straßengrundes in Höhe von 75-90 % geleistet, so wird ab 2006 aufgrund der späteren Spitzabrechnung der volle Ansatz durchgebucht.

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass ein Betrag von 330.168,49 € nicht als Haushaltsrest übertragen werden kann, da er in 2007 über- bzw. außerplanmäßig bereitgestellt wurde. Gemäß Stadtratsbeschluss vom 28.01.1992 können jedoch solche Mittel, die tatsächlich noch benötigt werden, im Haushaltsjahr 2008 erneut bereitgestellt werden.

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II. Beschlussvorschlag

Die in der Anlage 2 aufgeführten Haushaltsansätze des Verwaltungshaushaltes 2007 der Stadt Bamberg sind für übertragbar erklärt; von der Bildung von entsprechenden Haushaltsausgaberesten gemäß § 19 Abs. 1 KommHV wird Kenntnis genommen.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von
für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von
für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

 

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:

 

Personalkosten:

 

 

Sachkosten:

 

 

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

 

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