Berichtsvorlage - VO/2008/0007-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung von Haushaltsausgaberesten bei übertragbaren Ausgabemitteln des Verwaltungshaushaltes der Stadt Bamberg für das Haushaltsjahr 2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Andreas Bubmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat für Wirtschaft, Finanzen und städtische Beteiligungen
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Empfehlung
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29.01.2008
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Kenntnisnahme
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30.01.2008
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I. Sitzungsvortrag:
Was soll erreicht werden? (Ergebnis, Wirkungen)
Sicherstellung der Finanzierung von laufenden Projekten
Was soll getan werden? (Programme, Produkte, Leistungen)
Übertragung von Haushaltsmitteln aus dem Jahr 2007 in das Haushaltsjahr 2008
Wie soll es getan
werden? (Prozesse,
Strukturen)
Bildung von Haushaltsausgaberesten bei für übertragbar erklärten Haushaltsansätzen des Verwaltungshaushaltes
Erläuterungen
Der Vergleich der Haushaltsausgabereste mit den Vorjahren ergibt im Verwaltungshaushalt der Stadt Bamberg insgesamt folgendes Bild (Beträge in Euro):
Der größte Betrag entfällt dabei 2006 mit 132.056,52 € auf das Leistungsentgelt nach dem TVöD. Hier wurde im Haushaltsjahr 2007 bislang nur ein Teil der insgesamt zu verteilenden Summe verausgabt, der Rest ist in 2008 auszuschütten.
Die Differenz zu den Vorjahren ergibt sich aus der Umstellung des Abrechnungsmodus mit dem Entsorgungs- und Baubetrieb. Wurden in den Vorjahren nur Abschlagszahlungen für die Dienstleistungsentgelte und die Gebühren des öffentlichen Straßengrundes in Höhe von 75-90 % geleistet, so wird ab 2006 aufgrund der späteren Spitzabrechnung der volle Ansatz durchgebucht.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass ein Betrag von 330.168,49 € nicht als Haushaltsrest übertragen werden kann, da er in 2007 über- bzw. außerplanmäßig bereitgestellt wurde. Gemäß Stadtratsbeschluss vom 28.01.1992 können jedoch solche Mittel, die tatsächlich noch benötigt werden, im Haushaltsjahr 2008 erneut bereitgestellt werden.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene
Beschlussantrag verursacht
x |
1. |
keine
Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von |
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3. |
Kosten in Höhe von |
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4. |
Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Wirtschafts-
und Finanzreferates: