Berichtsvorlage - VO/2014/1283-R1
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherheit auf dem Konversionsgelände
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- 1 Referat für öffentliche Sicherheit, Recht und Ordnung
- Referent:in:
- Hinterstein Christian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Konversions- und Sicherheitssenat
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Kenntnisnahme
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25.11.2014
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I. Sitzungsvortrag:
In der Sitzung des Konversionssenates am 30.09.2014 wurde über die Arbeiten zur Schließung des US-Standortes durch die Verwaltung berichtet. Dabei wurde auch über die nach der offiziellen Standortschließung am 12.09.2014 nur mehr sehr eingeschränkte Zugangsmöglichkeit auf das Kasernenareal informiert und ausdrücklich die Situation der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) thematisiert. Weiterhin wurde in der Sitzung des Konversionssenates der Pflegezustand des Geländes diskutiert und die Verwaltung beauftragt, in der nächsten Konversionssenatssitzung einen erneuten Sachstandsbericht im Hinblick auf die Entwicklung der Gespräche mit BImA, dem US-Standort sowie den BOS über die Zugänglichkeit sowie die Bewachung des Geländes und über den Stand zur Durchführung von Pflegemaßnahmen zu geben.
Hierzu liegt ein Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 29.09.2014 (Anlage) vor.
1. Umsetzung von Pflegemaßnahmen
Die Verwaltung hat sowohl mit der noch bis voraussichtlich 04.12.2014 vorhandenen US-Standortverwaltung, als auch mit der BImA Kontakt aufgenommen. Seitens der US-Verwaltung wurde erklärt, dass für Pflegemaßnahmen keinerlei finanzielle Mittel mehr vorhanden wären, diese daher von US nicht mehr veranlasst würden.
Seitens der BImA wurde erklärt, dass sich die Pflege der Außenanlagen vorerst auf Flächen beschränke, für welche die BImA aus Verkehrssicherungsgründen zur Pflege verpflichtet ist (unter anderem Reinigung und Freihalten von öffentlichen Flächen gemäß Satzung, Freihalten von Zugängen, Hydranten und vergleichbarerer Betriebseinrichtungen, Baumfällung bzw. -rückschnitt nach halbjährlicher Baumschau bei Nichtwaldflächen, bei welchen Menschen oder Sachen gefährdet werden könnten). Der Mitteleinsatz für diese Pflegemaßnahmen müsse nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen, zumal für große Teilbereiche der Konversionsliegenschaften eine künftige Nutzung aus Sicht der BImA noch ungewiss sei.
2. Zugänglichkeit der Kaserne für BOS
Das Ordnungsamt der Stadt Bamberg hält Kontakt zu den BOS. Nach den bisherigen Mitteilungen, ist in Zusammenarbeit mit der US-Verwaltung die Zugänglichkeit des Geländes durch die Ausgabe von Schlüsseln an die BOS sichergestellt. Dies betrifft mittlerweile auch den Bereich Warner Barracks IV (Gemeindefreies Gebiet), da es dort bereits zu einem Vandalismusschaden gekommen sei. Gemeinsam mit der BImA, Sparte Bundesforst, sei auch für diesen Bereich mittlerweile die Zugänglichkeit sichergestellt worden. Mit BImA wurde vereinbart, dass die Zugänglichkeit auch nach Übernahme des Geländes durch BImA für die BOS weiterhin erhalten bleiben soll. Darüber hinaus stehen die Ansprechpartner der Sparte Facility Management auch weiterhin zur Verfügung, wenn neben den BOS die Zugänglichkeit, für beispielsweise Verwaltungszwecke etc., erforderlich sein sollte.
3. Bewachung des Geländes durch BImA
Die Forderung der Polizei nach einer ständigen Bewachung des Geländes wurde in der Sitzung des Konversionssenates am 30.09.2014 diskutiert und aufgegriffen. Die Verwaltung wurde beauftragt, diesbezüglich ebenfalls mit der BImA in Kontakt zu treten. Das Thema wurde sowohl im Jour fixe am 30.10.2014 als auch in der Sitzung des Lenkungskreises am 06.11.2014 diskutiert. Seitens der BImA wurde angekündigt, dass für die künftige Sicherung der Bereiche der ehemaligen Warner Barracks ab dem 05.12.2014, neben den arbeitstäglichen Begehungen durch das operative Liegenschaftspersonal, eine hinreichende und noch im Detail festzulegende Bewachung und Bestreifung des Areals durch Bewachungsfirmen vorgesehen sei. Bei den hierzu erforderlichen Festlegungen wird sich die BImA insbesondere an den Vorschlägen der zuständigen Polizeidienststellen orientieren.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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63,7 kB
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