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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2009/0498-65

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

 

1.1     Ausschreibung, Vergabe und Verträge

 

Planung, Überwachung und Prüfung

Die Verträge zu Planungs- und Überwachungsleistungen sowie zur Prüfung sind für das komplette Bauvorhaben geschlossen.

 

Bauleistungen

Die Verträge zu den Bauleistungen für vorbereitende und Hilfsmaßnahmen sowie zur Brückenbaumaßnahme sind geschlossen. Die Straßenbaumaßnahmen sind für 2011 geplant. Der zugehörige Auftrag soll Ende 2010 vergeben werden.

 

 

1.2     Stand der Leistungen

 

Planung und Prüfung

Die Planungsleistungen und Prüfungen zum Bauvorhaben sind fast vollständig abgeschlossen.

 

Baufortschritt

Die vorbereitenden und Hilfsmaßnahmen sind bis auf Restarbeiten abgeschlossen.

 

Brückenbau:

Gründung und Stahlbetonbau

Die Gründungsarbeiten sind weitgehend abgeschlossen. Die Rückverankerung der Widerlager wird zurzeit erstellt und soll bis zum 04.12.2009 abgeschlossen sein.

Pfahlkopfbalken und Fundamente sollen bis 08.12.2009 erstellt sein.

Die Herstellung der Widerlager soll bis 19.02.2010 abgeschlossen werden.

 

 

Stahlbau

Die Werkplanung zu den Stahlbauarbeiten ist zu ca. 75% erbracht.

Die Materialbestellung ist zu ca. 60% erfolgt. Das bereits bestellte Stahlmaterial wird der Stadt Bamberg vertragsgemäß gegen Zahlung übereignet.

Die Fertigstellung des Stahlüberbaus ist bis zum 18.08.2010 vorgesehen.

Nach dem Betonieren der Fahrbahnplatte erfolgt der Rückbau von Traggerüsten und Montageeinrichtungen bis zum 26.10.2010.

 

Fahrbahn und Ausstattung

Im Anschluss zu den Stahlbauarbeiten erfolgt die Herstellung der Fahrbahnplatte. Der Überbau mit Abdichtung und Belag soll bis Ende November 2010 hergestellt sein. Die Verkehrsfreigabe ist für den 26.11.2010 geplant.

Weitere Restarbeiten sollen im Dezember 2010 abgeschlossen werden.

 

 

1.3     Kostenentwicklung

 

Zum ersten Mal seriös vergleichbar wurden Kostenberechnung und Kostenanschlag mit Vorlage der bereinigten Kostenberechnung Anfang 2009 (siehe Anlage zum Sitzungsvortrag, Seite 17 und 18). Erst dann waren sämtliche vorgesehene und zusätzliche Leistungen beinhaltet. Die Bruttogesamtsumme orientiert sich an den während der Vollsitzung des Stadtrates am 24.06.2009 genannten 13.380.448,51 € (vgl. Anlage zum Sitzungsvortrag vom 12.06.2009, Spalte 10) und wurde mittlerweile auf 13.422.952,30 € korrigiert.

Der Kostenanschlag –Stand 02.11.2009- in Höhe von 14.460.657,12 € liegt 1.052.302,96 € über dem veranschlagten Ergebnis der Kostenberechnung. Der Großteil davon, rund 1 Mio. Euro, ist Los 4 bzw. Los 5 zuzuschreiben (Erläuterung: Los 4 „Neubau“ wurde in zwei Lose aufgeteilt – „Neubau“ und „Verbau- und Erdarbeiten“). Für die Begründung wird auf den mündlichen Vortrag bzw. auf die Seiten 19 und 20 der Anlage zum Sitzungsvortrag verwiesen.

 

 

1.4     Einsparmöglichkeiten

 

Das Projekt befindet sich in etwa bei der Hälfte der Ausführung, sowohl bezüglich der angefallenen und unmittelbar anstehen Kosten, wie auch hinsichtlich des Bauablaufs.

 

Auf Wunsch der Stadt Bamberg wurden Einsparmöglichkeiten untersucht. Bei einem Entfall von Leistungen müssen neben den zugehörigen Baupreisen die Kosten für bestehende Ansprüche der Vertragspartner, ggf. entfallende Fördermittel und ein Wegfall der Kostenbeteiligung durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung beachtet werden.

 

Kategorie A: Baustopp oder Änderung des Bauentwurfs

Es wurden ein Baustopp oder eine stark eingreifende Umplanung der Brücke bedacht. Hierbei bestehen weiterhin Vergütungsansprüche des Auftragnehmers. Fördermittel und eine Kostenbeteiligung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung würden wegfallen. Die Kosten für die Stadt Bamberg würden höher ausfallen als bei planmäßiger Ausführung. Diese Optionen wurden nicht weiter verfolgt.

 

Kategorie B: Entfall von Ausstattungselementen

Bei Entfall von Bauteilen reduziert sich die Ersparnis um die Kostenrisiken:

o        Vergütungsansprüche des Auftragnehmers und anderer Vertragspartner

o        Ggf. Wegfall der Kostenbeteiligung der WSV und Verlust von Fördermitteln

o        Umplanungskosten und ggf. Kosten für Provisorien

Die Betrachtung möglicher Positionen führte zu keinem bzw. nur einem sehr geringem Einsparpotential für die Stadt Bamberg, bei gleichzeitig geringwertigerer Ausstattung des Bauwerks. Diese Optionen wurden daher nicht weiter verfolgt.

 

 

 

Kategorie C: Entfall oder Reduzierung von Maßnahmen ohne Bauvertrag

Der Entfall von Leistungen oder die Reduzierung deren Eigenschaften birgt die geringsten Kostenrisiken, wenn eine vertragliche Bindung noch nicht vorliegt.

Es wurden i.W. Einsparmöglichkeiten zu den Straßenbaumaßnahmen untersucht.

 

C1:     Entfall der Straßenbaumaßnahmen

Die Funktion wird nur provisorisch wiederhergestellt.

Baupreise geplante Ausführung:                                          ca. 1.400.000,-€

Fördermittel:                                                                      ca.    560.000,-€

Anteil Stadt Bamberg:                                                        ca.    840.000,-€

Kosten prov. Wiederherst.:                                                 ca.    460.000,-€

kurzfristiger Kostenvorteil:                                                  ca.    380.000,-€

 

Nachteil: Bei einem späteren Ausbau kann die provisorische Wiederherstellung nicht genutzt bzw. angerechnet werden. Dies bedeutet höhere Gesamtkosten, wenn die Ausführung analog zur Hauptwachstraße / Innenstadt nachgerüstet wird.

 

C2:     Entfall Widerherstellung Balkon Haus Ducke

zugehörige Baupreise:                                                       noch zu prüfen

geschätzter Kostenvorteil:                                                 noch zu prüfen

 

 

1.5     Förderung nach BayGVFG

 

Der Förderantrag liegt der Regierung von Oberfranken vor. Der Förderbescheid wurde für 2009 zugesagt. Mit Schreiben vom 30.10.2009 der Regierung von Oberfranken gingen die geprüften Antragsunterlagen bei der Stadt ein und das Vorhaben als förderfähig anerkannt sowie eine Zuwendung in Aussicht gestellt.

 

Der Zuwendungsbescheid der Regierung liegt mittlerweile mit Schreiben vom 20.11.09 vor. Der Neubau der Kettenbrücke wird demnach mit einem Festbetrag von voraussichtlich 2,85 Mio. Euro gefördert. Für das Haushaltsjahr 2009 wurde eine 1. Rate in Höhe von 1,7 Mio. Euro bewilligt.

 

 

1.6     Förderung durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

 

Das Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg beteiligt sich am Brückenneubau mit gerundet 51% der förderfähigen Baukosten. Die Verwaltungsvereinbarung ist unterschrieben.

 

 

1.7     Stahlpreisentwicklung

 

Zwischen der Phase der Kostenberechnung und der Angebotserstellung durch die Bieter schwankte der Materialpreis, lag aber in etwa gleich hoch. Die durchschnittlichen Baupreise im Brückenbau sind in dieser Zeit jedoch gestiegen. Zu Details sei auf den mündlichen Vortrag verwiesen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

 

1.         Der Bau- und Werksenat nimmt vom Bericht des Entsorgungs- und Baubetriebes Kenntnis.

2.         Die Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion vom 09.11.2009 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

 

 

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