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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1411-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit der Anpassung der angemessenen Kosten der Unterkunft auf Grundlage des „grundsicherungsrelevanten Mietspiegels“ zum 01.05.2014 wurden auch die angemessenen Heizkosten auf Grundlage des bundesweiten Heizspiegels 2013 angepasst. Damit wurde entsprechend der ständigen Vorgaben des Bundessozialgerichtes auch die Angemessenheitsgrenzen für die Heizung unter Anwendung des bundesweiten Heizspiegels neu geregelt und auch hier sogenannte „Nichtprüfungsgrenzen“ für die Heizarten Heizöl, Erdgas und Fernwärme gebildet.

 

Nachdem nun der aktuelle bundesweite Heizspiegel 2014 veröffentlicht ist, sind die damals festgelegten Werte ab 01.01.2015 anzupassen, was zu nachstehenden „Nichtprüfungsgrenzen“ führt:

 

Zahl der Haushaltsmitglieder

1

2

3

4

5

weitere Person

Angemessene Wohnungsgröße

 

qm 

50

65

75

90

105

15

Heizkostenvorauszahlung -Heizöl- Richtwert

67,08 €

87,21 €

100,63 €

120,75 €

140,88 €

20,13 €

2013

61,50 €

79,95 €

92,25 €

110,70 €

129,15 €

18,45 €

Heizkostenvorauszahlung -Erdgas- Richtwert

56,25 €

73,13 €

84,38 €

101,25 €

118,13 €

16,88 €

2013

48,00 €

62,40 €

72,00 €

86,40 €

100,80 €

15,96 €

Heizkostenvorauszahlung -Fernwärme- Richtwert

65,00 €

84,50 €

97,50 €

117,00 €

136,50 €

19,50 €

2013

54,14 €

70,39 €

81,22 €

97,46 €

113,70 €

16,24 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei Gebäuden ohne zentrale Warmwasserbereitung: Zuschlag auf den errechneten Wert von 2,-- €/Jahr je qm um einen Vergleichswert zu erhalten.

 

Zuschlag WW

8,33 €

10,83 €

12,50 €

15,00 €

17,50 €

15,55 €

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Der Familiensenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Anwendung der in der Tabelle aufgeführten Werte als Nichtprüfungsgrenzen für Heizkosten ab 01.01.2015 im SGB II und SGB XII wird zugestimmt.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von ca. 25.000 Euro für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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