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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1456-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Am 10.12.2014 hat der Stadtrat mit dem Haushalt 2015 auch den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2016 bis 2018 beschlossen. Dabei mussten durch die schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen Daten zugrunde gelegt werden, die zwischenzeitlich durch die aktuelle Entwicklung überholt sind.

 

Für die Personalkosten wurde aufgrund der guten Tarifabschlüsse der Vorjahre eine Steigerungsrate von 2,0 % prognostiziert. Der aktuelle Abschluss der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder wird voraussichtlich für die Beamten übernommen werden. Die Ergebnisse der Verhandlungen von 2,1 % ab dem 01.03.2015 sowie weitere 2,3 %, mindestens jedoch 75 , für 2016 werden eine zusätzliche Belastung für den städtischen Haushalt bedeuten. Die Zahlung des Sockelbetrags entspricht bei der Stadt Bamberg einer Erhöhung um etwa 3,1 %.

 

An der allgemein positiven Entwicklung bei den Gewerbesteuereinnahmen partizipiert die Stadt Bamberg leider nicht. Sieht man die Entwicklung der Gewerbesteuer zum Stand 31.03.2015, so zeichnet sich bei veranschlagten 34,9 Mio. € ein nicht unerheblicher Fehlbetrag von 3,0 Mio. € ab. Damit muss auch die Basis und damit der Ansatz für 2016 korrigiert werden.

 

Dazu kommen weitere Unsicherheitsfaktoren: Wie bereits im Zusammenhang mit der Jahresrechnung 2014 berichtet ist aufgrund des positiven Rechnungsergebnisses 2014 bei den Steuereinnahmen mit weniger Einnahmen aus der Schlüsselzuweisung und gleichzeitig mit höheren Ausgaben bei der Bezirks- und Krankenhausumlage im Jahr 2016 zu rechnen. Auch im Investitionsbereich sind im Haushalt 2016 wichtige und kostenintensive Projekte zu finanzieren wie z. B. die energetische Sanierung der Martinschule (3,5 Mio. €) oder der Neubau des Feuerwehrhauses der Löschgruppe 2 (1,325 Mio. €).

 

Den Haushalt 2015 hat die Regierung von Oberfranken unter Auflagen genehmigt (siehe dazu die Sitzungsvorlage (VO/2015/1455-20).


Deshalb ist es wichtig, dass bei Aufstellung des städtischen Haushaltes 2016 von Verwaltung und Stadtrat weiterhin strikte Haushaltsdisziplin geübt wird. Aus Sicht der Kämmerei sollten deshalb mindestens folgende Eckpunkte berücksichtigt werden:

 

             Begrenzung der Personalkostensteigerung auf die zu erwartenden Tarif- und Besoldungssteigerungen,

             Deckelung der beeinflussbaren Sachkosten und der freiwilligen Leistungen auf die Ansätze des Haushalts 2015,

             Erwirtschaften der Pflichtzuführung,

             Vermeidung einer Netto-Neuverschuldung,

             zumindest teilweise Sondertilgung von Krediten aus der Rückzahlung des Trägerdarlehens.

 

Nur bei Einhaltung dieser Vorgaben besteht die Chance, dass ein genehmigungsfähiger Haushaltsentwurf erreicht wird. Andernfalls erscheint ein Einstieg in eine weitere umfassende Haushaltskonsolidierung zwingend erforderlich.

 

Wegen des terminlichen Ablaufs darf auf den vom Kämmereiamt entworfenen Zeitplan verwiesen werden. Entsprechend der bereits mitgeteilten Sitzungstermine kann die Übergabe des Haushaltsentwurfes am 18.11.2015 erfolgen. Die Haushaltsberatungen können vom 09. bis 11.12.2015 stattfinden und der Haushalt am 16.12.2015 verabschiedet werden.

 

Im Oktober ist eine Information der Fraktionen über den Entwicklungsstand des Haushaltes geplant. Damit wird wieder eine frühzeitige Partizipation des Stadtrates an der Haushaltsplanung gewährleistet. Auf Wunsch steht das Finanzreferat auch im Zeitraum zwischen der Haushaltsübergabe und den Haushaltsberatungen für Rückfragen der Fraktionen zur Verfügung.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

1.              Der Sitzungsvortrag hat zur Kenntnis gedient.

 

2.              Die Verwaltung wird beauftragt, den Haushaltsentwurf 2016 der Stadt Bamberg mit den im Sitzungsvortrag genannten Eckpunkten und in der aufgezeigten Vorgehensweise im vorgelegten Zeitplan zu erstellen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht keine Kosten.

 

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