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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1518-38

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Im Januar 2015 erreichte das Umweltamt ein Schreiben des Landesamtes für Umwelt (LfU), dass kurzfristig (ab 2015) Mittel für eine Aktualisierung der Stadtbiotopkartierung in Bamberg zur Verfügung stünden. Ein anderer Bewerber sei abgesprungen.

Die Stadt Bamberg steht seit einigen Jahren auf der Warteliste für die Aktualisierung der Stadtbiotopkartierung. Die erste Kartierung in Bamberg fand 1981 statt, die zweite 1989, die letzte 1998. Seitdem sind 17 Jahre vergangen. Aus fachlicher, aber auch aus vollzugsrechtlicher Sicht ist die Aktualisierung unbedingt zu befürworten. Sie wird auch in der Biodiversitätsstrategie der Stadt Bamberg und im aktuellen Nachhaltigkeitsbericht gefordert.

 

Es handelt sich bei der anstehenden Kartierung um die Erfassung von nach BNatSchG und BayNatSchG gesetzlich geschützten Biotopen. Ihre Abgrenzung beschleunigt v.a. Verfahren der Bauleitplanung, aber auch sonstige öffentliche Verfahren, da die Daten aufgrund ihrer Aktualität ohne vorherige Kartierung direkt übernommen werden können. Erstmals würden auch die gesetzlich geschützten Biotope des Konversionsgeländes gemäß Kartieranleitung des LfU erfasst werden.

 

Das Umweltamt sieht hier eine unverhofft günstige Gelegenheit, an verfahrensrechtlich relevante Daten mit einem vergleichsweise geringen finanziellen Aufwand heranzukommen. Der Eigenanteil der Stadt Bamberg betrüge nach Angaben des LfU 24.000€, der Zuschuss des Freistaates würde 36.000€ betragen (Gesamtvolumen 60.000€).

 

Derzeit plant das Planungsamt auf der Grundlage des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes den Flächennutzungsplan fortzuschreiben. Neu erhobene Biotopdaten wären eine wichtige Voraussetzung für eine an den aktuellen ökologischen Verhältnissen orientierte Landschaftsplanung.

 

Die Abwicklung der Stadtbiotopkartierung erstreckt sich über drei Jahre:

2015: Beginn der Kartierarbeiten, bis Ende Oktober Abschluss der Kartierung von mind. 55% der Stadtfläche

 

2016: Restliche Geländearbeiten bis Ende Oktober

2017: Vorlage der Kartierung bis Ende April

 

Die 60%igen LfU-Anteile werden unmittelbar fällig, nachdem die Stadt dem Kartierbüro die jeweils fällige Rate ausbezahlt hat.

 

Über die Durchführung der Kartierung wird eine Vereinbarung zwischen dem Bayerischen Landesamt für Umwelt und der Stadt getroffen (Auftragsvolumen insgesamt: 60.000€, Muster siehe Anhang). Die Ausschreibung wird vom Umweltamt getätigt. Anschließend wird ein Vertrag über die Durchführung des Vorhabens zwischen der Stadt Bamberg und dem auftragnehmenden Kartierbüro geschlossen.

 

Auch Ref. 6,  Amt 61 und Amt 15 begrüßen nachdrücklich eine Aktualisierung der Biotopkartierung mit Beginn 2015 und Verfügbarkeit der Daten im Frühjahr 2017. Einmal weil der FNP/LP fortgeschrieben werden soll und zum anderen wegen der Konversion im Bamberger Osten, für die eine amtlich bestätigte (LfU) Datengrundlage sehr hilfreich ist.

 

Alle Beteiligten sind bereit, die durch den unerwarteten Zuschlag von Seiten des LfU entstandene Situation für 2015 mitzutragen und haben sich bereit erklärt, die 1. Rate (fällig Ende 2015) in Höhe von 15.000 Euro kozufinanzieren.

 

Die BIMA will sich für das Konversionsgebiet an den Kosten beteiligen. Dies wird im Detail von Amt 15 abgeklärt und verrechnet.

 

 

Finanzierungsvorschlag Stadtbiotopkartierung 2015 - 2017

 

Auftragssumme:         60.000 €

Fördermittel 60 %:      36.000 €

Eigenanteil 40 %:        24.000 €

 

 

HJ 2015

1. Rate:

15.000 €

HJ 2016

2. u. 3. Rate:

je 15.000 € = 30.000 €

HJ 2017

4. Rate:

15.000 €

Amt 15

HSt. 02.61520.96000

5.000 €

 

 

Referat 6

HSt. 60000.59800

2.000 €

 

 

Amt 61

HSt. 61000.63020

2.000 €

 

 

Amt 38

HSt. 36000.51600

6.000 €

 

 

Zuschuss  60%

 

9.000 €

Förderung

18.000 €

Förderung

9.000 €

Förderung

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.               Der Sitzungsvortrag hat zur Kenntnis gedient.

2.               Der Senat für Umwelt, Klimaschutz und Verkehr empfiehlt dem Finanzsenat folgende Beschlussfassung:

              2.1              Die Erstellung der Biotopkartierung wird befürwortet.

2.2              Der Unterzeichnung der Vereinbarung wird zugestimmt.

2.3              Die Verwaltung wird mit der Ausschreibung und weiteren Abwicklung der Kartierung beauftragt.

2.4              Die erforderlichen Haushaltsmittel 2015 sind bei der HSt. 11450.59500 zu Lasten der im Sitzungsvortrag genannten Haushaltsstellen 61520.96000 (5.000 €), 60000.59800 (2.000 €), 61000.63020 (2.000 €) und 36000.51600 (6.000 €) bereitzustellen.

2.5              Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Jahre 2016 und 2017 sind im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016 und 2017 bereitzustellen.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 15.000 € für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:  Haushaltsstellen 61520.96000 (5.000 €), 60000.59800 (2.000 €), 61000.63020 (2.000 €) und 36000.51600 (6.000 €)

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten: 45.000  € ./. Fördermittel in Höhe von 27.000

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Aufgrund der hohen Förderquote sowie zusätzlich einer Beteiligung der BImA besteht von Seiten des Finanzreferates Einverständnis mit der Unterzeichnung der Vereinbarung.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel für 2016 und 2017 sind rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen anzumelden.

 

Bamberg, 28.04.2015

Finanzreferat

 

 

 

 

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Anlagen

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