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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2015/1531-R1

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Im bisherigen Konversionsprozess wurde auch die im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) stehende Fläche im Bereich zwischen der Stadt Bamberg und der Gemeinde Memmelsdorf, im so genannten gemeindefreien Gebiet liegend, für eine mögliche zivile Nachnutzung betrachtet. Die Fläche mit rund 330 Hektar ist Teil des so genannten gemeindefreien Gebietes, gelegen zwischen dem Gebiet der Stadt Bamberg sowie den Gemeindegebieten der Gemeinden Memmelsdorf, Litzendorf und Strullendorf mit einer Gesamtfläche von rund 2.100 Hektar. Für die Gesamtfläche liegen seit Sommer 2012 Eingemeindungsanträge der Stadt Bamberg sowie der Gemeinden Memmelsdorf, Litzendorf und Strullendorf, letztere unterstützt durch den Landkreis Bamberg, bei der Regierung von Oberfranken vor. Bislang ist eine Entscheidung durch die Regierung von Oberfranken über den Umgang mit den Eingemeindungsanträgen nicht getroffen worden. Letzteres vor dem Hintergrund, dass zunächst im Wege einer einvernehmlichen Regelung zwischen Stadt und Landkreis Bamberg sowie den Gemeinden Memmelsdorf, Litzendorf und Strullendorf der Versuch unternommen wurde, einen gemeinsamen Zweckverband mit dem Ziel einer gemeinsamen zivilen Nachnutzung des Areals, unter Etablierung einer gewerblichen Nutzung auf einem kleinen Teilareal der Gesamtfläche, zu gründen sowie eine einvernehmliche Lösung hinsichtlich der Eingemeindungsanträge zu formulieren. Im Fokus für eine potentiell gewerbliche Nutzung war dabei bislang ein kleiner Teil der Fläche zwischen der Stadt Bamberg und der Gemeinde Memmelsdorf, östlich und parallel der Autobahn A 73. Im gegenseitigen Einvernehmen hatte zuletzt die Stadt Bamberg den Entwurf einer möglichen Zweckverbandssatzung zur Abstimmung mit dem Landkreis sowie den beteiligten Nachbargemeinden vorbereitet.

 

Mit E-Mail der BImA von Anfang Dezember 2014 wurden Stadt und Landkreis Bamberg darüber informiert, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zeitnah die Entscheidung treffen wird, den im Eigentum der BImA stehenden Teil des gemeindefreien Gebietes als Teil der US-Konversionsflächen im Hauptsmoorwald - mit Ausnahme der Panzerwaschanlage und der Deponie - in die sog. III. Tranche des Nationalen Naturerbes (kurz: NNE) abzugeben. Über diesen Sachverhalt informierte die Regierung von Oberfranken Mitte Dezember das Landratsamt Bamberg zusätzlich schriftlich.

 


Am 20.01.2015 fand eine Besprechung bei der Regierung von Oberfranken, gemeinsam mit Vertretern des Landkreises, der Gemeinden Memmelsdorf, Litzendorf und Strullendorf, sowie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und der Stadt Bamberg statt. Dabei informierte die Naturschutzabteilung der Regierung von Oberfranken über die naturschutzfachliche Wertigkeit der Fläche östlich der A 73. Die Regierung von Oberfranken vertrat die fachliche Einschätzung, dass es sich um eine naturschutzfachliche wertvolle Fläche handele. Dort sei das Vorkommen zahlreicher gefährdeter Tier- und Pflanzenarten nachgewiesen worden. Aus fachlicher Sicht sei die Entscheidung zur Aufnahme in das NNE daher zu begrüßen.

 

Nach aktuellem Kenntnisstand ist eine endgültige Entscheidung über die Flächenaufnahme durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages noch nicht getroffen worden. Eine Entscheidung soll jedoch unmittelbar bevorstehen. Aus Sicht der Stadt Bamberg ist davon auszugehen, dass die Fläche in die sogenannte III. Tranche des NNE aufgenommen werden wird. Es handelt sich dabei um eine Fläche von rund 300 Hektar. Die vorhandene US-Bebauung, wie Panzerwaschanlage, Hallen etc. sowie die Deponien mit einer Gesamtfläche von zusammen rund 24 Hektar, werden nicht in das NNE aufgenommen.

 

Hintergrund dieser Vorgehensweise ist der Beschluss der Bundesregierung aus dem Jahr 2009, wonach bis zu 125.000 Hektar nationalbedeutsame Naturschutzflächen im Bundeseigentum von einer Privatisierung ausgenommen und dem Naturschutz zur Verfügung gestellt werden sollen. In einer I. Tranche im Jahr 2008 wurden bereits 100.000 Hektar, sowie in einer II. Tranche 2011 25.000 Hektar als Naturschutzflächen (NNE) benannt. Diese Flächen wurden mittlerweile größtenteils an die Deutsche Bundesstiftung Umwelt, die Länder oder von diesen benannte Naturschutzorganisationen übertragen. Insgesamt sind seit dem Jahr 2000 rund 160.000 Hektar naturschutzrelevante Bundesflächen aus den geplanten Privatisierungen herausgenommen worden. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vom November 2013 wurde die Erweiterung um weitere mindestens 30.000 Hektar beschlossen. Dabei handelt es sich um die so genannte III. Tranche.

 

Aus Sicht der BImA bedeutet die freiwillige Selbstverpflichtung des Bundes, dass ein Verkauf an private Dritte nicht erfolgen darf, da durch diese Selbstverpflichtung des Bundes, gleichsam ein Bundesbedarf formuliert wurde, welche eine Veräußerung an Dritte (und damit auch an Kommunen) von vornherein ausschließt. Eine Entscheidung, was mit den Flächen, welche nicht als NNE übergeben werden sollen geschehen wird, ist seitens der BImA noch nicht getroffen.

 

In einer ersten Bewertung nach dem Gespräch bei der Regierung am 20.01.2015 haben die Vertreter des Landkreises sowie der drei Landkreisgemeinden Memmelsdorf, Litzendorf und Strullendorf signalisiert, dass mit der Entscheidung pro NNE ein Interesse an einer Zweckverbandslösung, wie bislang zwischen Stadt, Landkreis und Landkreiskommunen angedacht, nicht weiter favorisiert werde, da für eine gemeinsame Flächenentwicklung keine Grundlage mehr gesehen wird. Im NNE bestehe keine forstwirtschaftliche oder sonst wirtschaftliche Betätigungsmöglichkeit. Das Schicksal der Eingemeindungsanträge ist damit aus Sicht der Verwaltung wieder offen und soll noch gemeinsam mit Vertretern des Landkreises und der Nachbarkommunen erörtert werden.

 

Der Sitzungsvortrag dient als Zwischenbericht über den aktuellen Stand. Die Verwaltung wird weiter berichten.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

Der Konversionssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

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