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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1546-R5

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

A)Mit Stand vom 27.04.2015 leben 466 Personen in Gemeinschaftsunterkünften, Ausweichunterkünften und externen Wohnungen in Bamberg.

 

Davon sind 438 Asylbewerber und 28 Personen sind anerkannte Asylberechtigte/Flüchtlinge, die Leistungen nach dem SGB II erhalten und aus den Gemeinschafts- bzw. Ausweichunterkünften ausziehen dürfen und eine Wohnung suchen.

 

Nach der Fertigstellung der Ausweichunterkunft (AU) Neuerbstr. 45 im März 2015, wurden die Wohnungen in der Neuerbstraße 49 fristgerecht zum 01.04.2015 fertiggestellt und stehen für die Unterbringung von Asylbewerber zur Verfügung.

Der Betreiber der AU Neuerbstraße, die Bayerische Gesellschaft für Wohneigentum, hat sich freiwillig bereiterklärt, die Betreuung der Asylbewerber (Asylsozialarbeit) auf eigene Rechnung zu übernehmen und hat hierfür eine Stelle mit 20 Wochenstunden geschaffen.

 

 

B)Die Fertigstellung der Erweiterung der AU in der Baunacher Str. wird sich verzögern. Die AU steht daher voraussichtlich erst im Laufe des Mai 2015 zur Verfügung. Dies wird aber aller Voraussicht nach zu keinen Problemen bei der Unterbringung der wöchentlich zugewiesenen Asylbewerber führen, da ausreichend Unterkunftskapazität in den vorhandenen AUs und GUs bis zur Fertigstellung zur Verfügung steht.

 

Die Unterbringung von Asylberechtigten / Flüchtlingen auf dem Konversionsgelände erfolgt in Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und der Stadt / Stadtwerken. Bereits am 06.11.2014 wurden im Rahmen eines Vor-Ort-Termins bei einer gemeinsamen Begehung verschiedene Liegenschaften auf dem Konversionsgelände im Hinblick auf eine mögliche Unterbringung geprüft. Im Rahmen dieser Begehung wurden sämtliche Mannschaftsunterkünfte im Bereich der Zollnerstraße, die Mannschaftsunterkünfte im Bereich der Lagarde-Kaserne und auch die Gebäude im Bereich der Flynn-Housing-Area besichtigt und geprüft.

 

Grundsätzlich ist dazu festzuhalten, dass seitens der BImA immer die Autark-Stellung, der für eine Flüchtlingsunterbringung herangezogenen Liegenschaften gefordert wird. Dies bedeutet, dass die Gebäude vollständig von Außen erschlossen werden müssen, regelmäßig durch Stellen eines Zaunes. Weiterhin müssen die für eine Unterbringung herangezogenen Liegenschaften räumlich zum restlichen Bereich abgegrenzt werden können. Eine eigene Zuwegung / Zufahrt muss daher geschaffen werden. Die Dauer der Unterbringung wird aktuell mit einem Zeitraum von wenigsten fünf Jahren angegeben. Aus Sicht der Stadt bedeutet diese zeitliche Dimension, dass eine Harmonisierung mit dem voraussichtlichen Fortschritt des Konversionsprozesses sowie der angestrebten Entwicklung des Kerngeländes in Richtung West nach Ost erfolgen sollte.

 

Unter diesen Gesichtspunkten erscheint die Nutzung von zwei Gebäuden im Bereich der Flynn-Housing-Area (Gebäude 7646 und 7649 / Birkenallee) sehr gut geeignet, die verschiedenen Anforderungen zu erfüllen. Aufgrund der Nähe zur Birkenalle sowie zu den in der Pödeldorfer Straße liegenden Versorgungsleitungen, ist die Autark-Stellung dieser Liegenschaft wirtschaftlich möglich auch im Hinblick auf die laufende Betriebsaufwendung durch die Installation von Gasheizungen in den Gebäuden. Eine Nutzung der umliegenden Bereiche Lindenanger sowie der weiteren Gebäude der Flynn-Housing-Area für Wohnzwecke ist dabei weiterhin angestrebt und möglich.

 

Die Autark-Stellung der Gebäude im Bereich der Mannschaftsunterkünfte an der Zollnerstraße wäre demgegenüber wirtschaftlich wesentlich aufwendiger. Die Herstellung der erforderlichen Infrastruktur, der Erschließung und der Abgrenzungsmaßnahmen wären an der Zollnerstraße wesentlich aufwendiger und kostenintensiver und zudem nicht dauerhaft, sondern lediglich als Provisorium herstellbar. Daher ist dieser Standort aus fachlicher Sicht wesentlich schlechter geeignet als der Bereich der Flynn-Housing-Area. Ebenfalls wurden die Mannschaftsunterkünfte im Bereich der Lagarde-Kaserne geprüft. Auch hier gilt, dass eine Autark-Stellung im Provisorium möglich wäre. Dies würde aber nicht unerhebliche Betriebsaufwendungen mit sich bringen, da dort im Gegensatz zum Bereich der Flynn-Housing-Area mobile Heizwerke gestellt werden müssten. Aufgrund fehlender Kamine, kann beispielsweise eine Gasheizung, wie im Bereich der Flynn-Housing-Area, nicht installiert werden. Zudem ist für den Bereich der Lagarde-Kaserne darauf hinzuweisen, dass bei einer vorgesehenen Mindestnutzungsdauer für die Unterbringung von Asylberechtigten über einen Zeitraum von zumindest fünf Jahre, voraussichtlich ein Konflikt mit dem laufenden Konversionsprozess entstehen könnte. Der Bereich der Lagarde-Kaserne soll nach den bisherigen Planungsabsichten möglichst zeitnah einer Nutzung, beispielsweise als IT-Quartier oder Anwenderzentrum Gesundheitswirtschaft zugeführt werden, so dass dieser Bereich möglichst nicht mit längerfristigen Nutzungsvereinbarungen aus heutiger Sicht gebunden werden sollte.

 

 

C)Die Gebäude 7647 sowie 7648 im Bereich der Flynn-Housing-Area werden derzeit auf ihre Eignung im Rahmen einer Notfallunterbringung (Notfallplan der Bayerischen Staatsregierung) untersucht. Hintergrund ist, dass seitens der Stadt Bamberg der Regierung von Oberfranken der Vorschlag unterbreitet wurde, eine Notfallplanunterbringung in Bamberg sofort im Rahmen der Planstufe 3 - dies bedeutet ein „Überspringen“ der Stufen 1 und 2 - umzusetzen. Dies hätte den Vorteil, dass in Bamberg keine Turnhallen belegt oder Container-Stellplätze geschaffen werden müssten, sondern eine Notfallunterbringung sofort in Gebäuden erfolgen könnte.

 

Wegen der Nutzung von zwei Gebäuden in der Flynn Housing für den „Notfallplan der Stufe 3“, hat die Regierung von Oberfranken mit Mail vom 08.04.2015 beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Integration nachgefragt, ob mit einer Erstattung, der für die Stadt Bamberg verbleibenden Investitionskosten gem. Art. 8 Aufnahmegesetz Einverständnis besteht. Das einschlägige AMS vom 03.11.2014 legt fest, dass eine Vorfinanzierung der Ertüchtigung  von Gebäuden im Rahmen des Winternotfallplans nicht erfolgt – die notwendigen Kosten für die Ertüchtigung werden im Rahmen von Artikel 8 Aufnahmegesetz erstattet. Voraussetzung hierfür ist also, dass der Notfallplan durch die Kommune oder dem Landkreis (hier die Stadt Bamberg) aktiviert worden ist. Nachdem im Fall der Stadt Bamberg die Stufen 1 und 2 des Notfallplans übersprungen werden und gleich die Stufe 3 in Kraft gesetzt wird, müsste die Kostenerstattung gegenüber der Stadt Bamberg durchaus möglich sein. Eine Antwort des Ministeriums liegt aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt  noch nicht vor.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Bamberg nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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