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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1547-51

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Im Nachgang der Sitzungsvorlage 2015/1435-51 vom 24.03.2015 muss die Angelegenheit noch einmal im Finanzsenat und Stadtrat behandelt werden. Im damaligen Beschluss wurde folgende Finanzierung unter Zugrundelegung einer Staatlichen Finanzbeihilfe von 70% beschlossen:

 

Zuschuss von 80% mit Brutto

1.121.267,00 €

Staatlicher Finanzierungsanteil

784.886,00 €

Städtischer Anteil Netto

336.381,00 €

Trägeranteil

522.250,93 €

 

 

Nach Mitteilung der Regierung von Oberfranken kann ein vorzeitiger Maßnahmebeginn mit der aktuellen Beschlusslage nicht erteilt werden, da die Finanzierung der Generalsanierung durch die Formulierung im Beschluss nicht gesichert ist. Hierzu ist es notwendig, den Finanzierungsanteil der Kommune festzulegen, da der Staat nur diesen bezuschusst. Würde der im damaligen Beschluss genannte Betrag (1.121.267,00 €) als Förderbetrag zu Grunde gelegt, so errechneten sich 520.000,00 € staatliche Finanzhilfen, was einer Förderung von 46,38 % entspricht. Da jedoch 70 % beantragt wurden und durch die erheblich niedrigere Förderung der städtische Zuschuss noch einmal zu berechnen ist, kann auch keine staatliche Förderung genehmigt werden.

 

Damit die Maßnahme nun aber durchgezogen werden kann und die Träger den Vorteil der Anschlussnutzung der Container nicht komplett verlieren, wird empfohlen die Finanzierung der Gesamtmaßnahme unter Zugrundelegung eines Finanzierungsanteiles durch den Freistaat Bayern mit 46,38 % folgendermaßen zu beschließen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel mit einem Bruttobetrag für die Stadt Bamberg von rund 1.093.235,00 € werden, wie vereinbart nach Eingang der staatlichen Mittel und Verfügbarkeit von kommunalen Finanzmitteln an den Träger ausbezahlt. Die Nettobelastung der Stadt Bamberg beträgt demnach 586.193,00 €, welche in den nächsten Jahren, je nachdem, wie der städtische Haushalt dies hergibt, abfinanziert wird.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Finanzsenat nimmt vom Sitzungsvortrag zustimmend Kenntnis.

2.              Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat:

2.1              den Bedarf von 75 Kindergartenplätzen und 12 Krippenplätzen nach Art. 7 BayKiBiG für die Kindertagesstätte Friedrich Oberlin Hans-Böckler-Straße 18, 96050 Bamberg, als bedarfsnotwendig anzuerkennen.

2.2              dem Bauträger der Maßnahme, dem Diakonischen Werk Bamberg Forchheim e.V., unter dem Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe durch die Regierung von Oberfranken einen Investitionskostenzuschuss

              insgesamt bis zu einem Betrag von maximal                                          1.093.235,00 €

              zu gewähren.

3.              Die Bereitstellung der Zuschussmittel erfolgt gemäß Vereinbarung im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

4.              Die Stadt Bamberg stimmt der Maßnahme der Generalsanierung der bestehenden Kindertagesstätte Friedrich Oberlin, Hans-Böckler-Str. 18, 96050 durch das Diakonische Werk Bamberg-Forchheim e.V. in Art, Ausmaß und Ausführung nach vorliegender Planung zu.

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 322.000,00 (Ansatz 2015) + 548.200,00 € (VE im HHPl. 2015) = 870.200,00 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 223.035,00 € für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

Verschiebung der VE von HSt. 60000.94990 (Globalbetrag Investitionsmaßnahmen) zur HSt. 46420.98710 (Generalsanierung Friedrich Oberlin) i.H. v. 223.035,00 €.

 

 

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Der staatliche Fördersatz für die dargestellte Maßnahme beläuft sich nun auf 46,38 %. Grundüberlegung für die Definition des Gesamtförderanteils der Stadt Bamberg ist, dass die Stadt sowie der Träger im Vergleich zur früheren 2/3-Regelung annähernd gleich profitieren sollen. Dies ist bei einem Gesamtförderanteil von 78 % der Fall.

 

 

 

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