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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2015/1625-30

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

  1. Sachverhalt

 

In seiner Sitzung vom 20.05.2015 hat der Stadtrat die Angelegenheit der Neuordnung des Grünen Marktes in die zweite Lesung verwiesen. Gleichzeitig hat er der Verwaltung einige Eckdaten an die Hand gegeben, die bei der Neuordnung berücksichtigt werden sollen (vgl. Anlage 1).

 

Die Verwaltung hat daraufhin zusammen mit den beteiligten Marktkaufleuten die Planung einer vorläufigen Neuordnung durch­geführt. Wie der Anlage 2 zu entnehmen ist, konnten zum 01.06.2015 bereits erfolgreich folgende Forderungen umgesetzt werden:

        1. Verlegung von einem der vier Wochenmarktstände (Jahresplätze) von der südlichen auf die nördliche Seite des Grünen Marktes
        2. Verlegung der Tagesplatzbeschicker mit geschlossenen Verkaufsständen auf den Maxplatz
        3. Durchgang in Richtung Modehaus Hartmann
        4. Durchsicht in Richtung auf Schneiders Hutmanufaktur
        5. Durchgangsmöglichkeit zwischen Gabelmann-Anlage und erstem Marktstand
        6. Freihalten der Durchgänge von Kisten u. ä.

 

Die Marktbeschicker sind außerdem angehalten, die Durchgänge so wenig wie möglich durch Schirme einzuschränken. Tatsächlich ist es aber problematisch, die Durchgänge völlig von Schirmen freizuhalten, da die Ware beschattet werden muss. Auch gegen Vogelkot u. ä. muss sie gesichert sein; beides ist eine Anforderung der Lebensmittelsicherheit.

 

Aus diesem Grund „wandern“ die Schirme quasi um die Marktstände herum; sollen hier die Durchgänge grundsätzlich freigehalten wer­den, ist der Platz nicht ausreichend, um alle Wochenmarktstände zu stellen.

 

Die Verwaltung geht aber davon aus, dass mit Durchsetzung einer maximalen Verkaufsstandlänge von höchstens 10 Metern sich selbst bei der Nutzung von Schirmen noch passable Durchgänge am Gabelmann und in Richtung Modehaus Hartmann ergeben werden.

 

Diese Maßnahme, die auf Bitte der Marktbeschicker erst nach der Spargelsaison umgesetzt werden soll, wird gleichzeitig dazu führen, dass die Front der Martinskirche (Mittelportal) weiter freigelegt wird. Die Anlage 3 soll einen Eindruck hierüber vermitteln.

 

Was die Optimierung der Gestaltungsformen angeht, wird die Marktbehörde in Zukunft bei ihren Kontrollen auch optische Aus­wüchse beanstanden. Die Marktbeschicker sind bereits jetzt gehal­ten, durch regelmäßiges Reinigen und ggf. Erneuern der Behänge und Schirme ihren Teil zur Gestaltung beizutragen. Einige der Markt­stände sind in die Jahre gekommen. Die Marktbeschicker sind bereit, bei notwendigen Neuinvestitionen auf die optische Gestaltung ent­sprechend Wert zu legen. Eine Verpflichtung zur Nutzung oder Stellung von „Marktmodulen“, wie in anderen Städten üblich, wäre kontraproduktiv. Zum einen muss der Bamberger Wochenmarkt wei­terhin hochflexibel sein, da wegen Veranstaltungen, Messen und Märkten eine Umstellung auch in Zukunft immer wieder notwendig sein wird. Zum anderen würde dies für die Marktbeschicker eine erhebliche Investition bedeuten, die sie gerade nach der Einkürzung der maximalen Verkaufsstand-Länge, in existentielle Nöte bringen würde. Grundsätzlich soll der Wochenmarkt aber erhalten bleiben. Überdies haben die Einzelhändler immer befürwortet, die Marktstände möglichst transparent zu halten; mit festen Modulen könnte sich die Durchsicht verschlechtern.

 

  1. Weiteres Vorgehen:

 

Die Verwaltung wird nach dem Abschluss der Spargelsaison (24.06. Johannis-Tag), spätestens jedoch zum 01. Juli 2015 die Längen­begrenzung der Verkaufsstände auf maximal 10 Meter durchsetzen. Einerseits wäre mit dem Ende der Erdbeer- und Spargelsaison ein Wegfall von Standlänge für die Marktbeschicker leichter zu verschmerzen, zum zweiten muss die Gebührensoftware im Ordnungsamt auf die neuen Standlängen umgestellt werden; die Abrechnung wird bei einer Umstellung zum Halbjahr leichter und praktikabler.

 

Bei der Umsetzung wird die Verwaltung darauf achten, dass die Durchgänge auf der Südseite des Grünen Marktes und die Fassade der Martinskirche von dieser Längenbegrenzung profitieren.

 

Die Verwaltung wird außerdem im Herbst im Stadtrat eine Än­derungssatzung vorlegen, damit diese maximale Standlänge auch in der Satzung künftig niederlegt ist; dies schafft rechtssichere Zu­stände für alle Beteiligten.

 

Für die dann fest zugewiesenen Standplätze wird das Ordnungsamt dauerhafte Markierungen anbringen.

 

Nach der Aufstellung mit den begrenzten Verkaufsstand-Längen wird das Ordnungsamt eine Abnahme jedes einzelnen Marktstandes durchführen. Dabei wird im Detail überprüft, ob die Vorschriften der Marktsatzung eingehalten sind. Nach der Abnahme wird ein Proto­koll erstellt, in dem Beanstandungen aufgeführt und zur Behebung eine Frist festgesetzt wird.

 

Auch die Gestaltung der Marktstände wird entsprechend überprüft und Maßnahmen veranlasst.

 

Der dann erreichte Status Quo soll durch regelmäßige Kontrollen ge­sichert werden.

 

Die Zukunft der verbleibenden Tagesplätze auf dem Maxplatz ist ungewiss. Gerade im Juni können die Händler wegen der Veranstaltungen ihre Plätze kaum belegen. Zwar wird die Verwaltung die Flächen, die laut Anlage 4 für Tagesplätze vorgesehen sind, in Zukunft bei Veranstaltungen, die neu hinzukommen, von Hause aus als belegt führen, dies wirkt sich jedoch erst in der nächsten Saison richtig aus. Es ist fraglich, ob die Beschicker so lange durchhalten. Einige Händler haben bereits angedeutet, dass sie den Marktplatz Bamberg wohl werden aufgeben müssen.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.
  2. Er beauftragt die Verwaltung mit der Begrenzung der Verkaufs­stand-Länge spätestens zum 01. Juli 2015.
  3. Die Verwaltung berichtet unaufgefordert über die Umsetzung und legt dem Stadtrat eine Änderungssatzung zur Marktsatzung vor, um die Stand-Länge dort zu verankern.
  4. Die Anträge der FW-Stadtratsfraktion vom 13.01.2015 und der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.03.2015 sind damit geschäftsord­nungsmäßig behandelt.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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