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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2015/1643-38

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

  1. Ausgangslage

 

Zum Stand der Ausbauplanung der DB AG im Stadtgebiet Bamberg hat das Baureferat letztmals in der Vollsitzung des Stadtrates am 22.10.2014 berichtet. Zwischenzeitlich wurden verschiedene Aktivitäten auf den Weg gebracht, um den Trassenfindungsprozess im Interesse der Stadt Bamberg zu unterstützen.

 

Im Zuge des bisherigen Verfahrens wurde  eine umfassende Entscheidungsmatrix mit Erläuterungsbericht zu insgesamt sechs Handlungsfeldern bzw. Schutzgütern aus Sicht der Stadt Bamberg und der DB Netz AG vorgelegt (Vollsitzung am 25.06.2014 bzw. 24.09.2014). Dabei gilt das Thema „Lärmschutz“ als eines der so genannten Leitkriterien im laufenden Auswahlverfahren der „besten Trasse für Bamberg“.

 

Beim Bahnausbau Bamberg wird demnach die Bewältigung der Lärmproblematik und damit einhergehend die Verbesserung der Wohnqualität, einschließlich der Minimierung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Schienenlärm von erheblicher Bedeutung sein.

 

 

  1. Bisherige Untersuchungen zum Thema „Lärm“ im Überblick

 

  • 22.05.2014:              PFA 22 Bamberg: Vergleich der untersuchten Varianten im Rahmen der Betroffenheitsanalysen (Möhler+Partner)
  • 12.05.2014:              PFA 22 Bamberg: Durchführung von messtechnischen Untersuchungen (Möhler+Partner)
  • 24.03.2014:              PFA 22 Bamberg: Schalltechnische Untersuchung – Sensitivitätsbetrachtung (Möhler+Partner)
  • 15.11.2013:              Variantenbewertung Teil 2:
    Variante 5 „Tunnel“ – Aufgabenstellung, Technische Planung und Raumwiderstandsanalyse
    Variante 5 „Tunnel“ und Variante 2 „Durchfahrt“ – Schalltechnische Untersuchungen (DB Netz AG / DB Projekt Bau GmbH / Emch+Berger)
  • 15.11.2013:              Vorstellung der schalltechnischen Untersuchungen zur Variante 2 „Durchfahrt“ und Variante 5 „Tunnel“ (Möhler+Partner)
  • 19.04.2013:              Machbarkeitsstudie Variante 3 „Ost-Umfahrung“ – Aufgabenstellung, Technische Planungen, Raumwiderstandsanalyse, Schalltechnische Untersuchungen (DB Netz AG / DB Projekt Bau GmbH / Emch+Berger / Möhler+Partner)
  • 08.03.2013:              Vorstellung der schalltechnischen Untersuchungen zur Variante 3 „Umfahrung“ und Variante 2 „Durchfahrt“ (Lärmsanierung) (Möhler+Partner)

 

 

  1. Rechtliche Rahmenbedingungen

 

Grundsätzlich ist zunächst festzustellen, dass bestmöglicher Lärmschutz, d.h. Lärmvorsorgewerte gemäß 16. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) mit Immissionsgrenzwerten von tags 59 bzw. nachts 49 dB(A) nur im Bereich von Neu- bzw. Ausbaumaßnahmen zum Einsatz kommt (für reine und allgemeine Wohngebiete). Im Bestand ist allenfalls die so genannte Lärmsanierung („Grundrechtliche Zumutbarkeitsschwellen“) von tags 70 bzw. nachts 60 dB(A) zu einem unbestimmten Zeitpunkt denkbar.

 

Die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden mit der Novellierung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV)  zugunsten der betroffenen Anwohner dem Stand der Lärmminderungstechnik angepasst. Als Berechnungsgrundlage für die 16. BImSchV dient die Schall 03 (NEU).

 

Wenngleich in der novellierten 16. BImSchV die Lärmvorsorgekriterien und die wesentliche Änderung von Schienenwegen eindeutig geregelt sind, so ist hingegen die Anwendung der Schall 03 NEU für den Bahnausbau in Bamberg noch recht unsicher. Im Rechtsgutachten von. Prof. Dr. jur. Jürgen Kühling wird zu dieser Problematik unter Abschnitt 5 – Exkurs: Anwendbarkeit der Schall 03 (NEU) ausführlich Stellung genommen.

 

 

 

Gegenüberstellung Schall 03 (1990) und Schall 03 (NEU)

 

Lärmmindernde Maßnahmen /

Zu- und Abschläge

Schall 03 1990

Schall 03 NEU

Schienenbonus

-5 dB(A)

entfällt

Leise Güterzüge

nein

ja

Schallschutzwände, Wälle

ja

ja

Schienenstegabschirmungen,

Schienenstegdämpfer

nein

ja

niedrige Schallschutzwände

nein

ja

besonders überwachtes Gleis

ja

ja

sonstige innovative Lärmminderungsmaßnahmen
– soweit anerkannt

nein

ja

                                                                     

Die vorstehende Tabelle zeigt, dass innovative Techniken zur Lärmpegelminderung nur bei Anwendung der Schall 03 NEU berücksichtigt werden, was für die Planung der notwendigen Lärmschutzwände bedeutet, dass diese mindestens 1 bis 2 m höher werden, wenn aus rechtlichen Gründen mit der Schall 03 (1990) gerechnet werden muss.

 

Fazit:

Für die Stadt Bamberg ist die Schall 03 (NEU) die günstigere Variante sowohl für die die Schallschutzberechnung als auch für die Ausführung der baulichen Schallschutzmaßnahmen.


  1. Schallschutzkonzept und Schallschutzmaßnahmen

 

Vor der Durchführung von Variantenuntersuchungen sind alle zu lösenden Schutzfälle zu ermitteln. Ein Schutzfall liegt dann vor, wenn im vorliegenden Fall des Ausbaus der Bahnstrecke bei einer Wohneinheit eine Grenzwertüberschreitung der Lärmvorsorgegrenzwerte der 16. BImSchV auftritt. Hierbei wird zwischen den Beurteilungszeiträumen Tag und Nacht differenziert gewertet.

 

Ausgehend von einem Schallschutzkonzept aktiver Maßnahmen, das alle im jeweiligen Schutzabschnitt auftretenden Schutzfälle löst (Vollschutz), sind im Rahmen von Variantenbetrachtungen schrittweise geeignete Abstufungen vorzunehmen (z.B. Reduzierungen der Höhe von Schallschutzwänden). Als aktive Schallschutzmaßnahmen sind Lärmschutzwände (Außenwände, Mittelwände zwischen den Gleisen mehrgleisiger Bahnanlagen), Lärmschutzwälle sowie das Besonders überwachte Gleis (BüG) zu betrachten.

 

Zum gegenwärtigen Planungsstand (Vorplanung) lässt sich feststellen, dass mit den vorgesehenen aktiven Schallschutzmaßnahmen, d.h. den innerhalb zusammenhängender Bebauung vorgesehenen in der Regel 3,0 m hohen Außenwänden beiderseits der Bahn, der überwiegend angesetzten 4,0 m hohen Mittelwand (jeweils gemessen über Schienenoberkante SOK) sowie dem „Besonders überwachten Gleis“ die Zahl der Betroffenen mit Überschreitungen der maßgebenden Grenzwerte der 16. BImSchV erheblich reduziert werden. Lärmschutzwände sind zur Vermeidung von Reflexionen nach der Schall 03 in Verbindung mit der Richtlinie 804.5501 gleisseitig hochabsorbierend auszuführen. Mittelwände sind beidseitig hochabsorbierend auszubilden. Der berücksichtigte Abstand zur nächstgelegenen Gleisachse beträgt i.d.R. 3,80 m zur nächstgelegenen Gleisachse.

 

Anmerkung: Besonders überwachtes Gleis BüG

Das „Besonders überwachte Gleis“, kurz „BüG“, stellt eine aktive Schallschutzmaßnahme direkt am Fahrweg dar. Dabei ist der Betreiber einer Strecke verpflichtet, den Schienenzustand des entsprechenden Abschnitts nach dem ersten Schleifen und anschließend in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Die Überprüfung findet derzeit mit einem Schallmesswagen statt. Wird festgestellt, dass die definierte akustische Auslöseschwelle von + 2 dB(A) bei der schalltechnischen Überwachung durch den Schallmesswagen überschritten ist, besteht die Verpflichtung, diese durch geeignete Schleifverfahren in den nächsten 12 Monaten zu beseitigen. Damit wird ein akustischer guter Schienenzustand dauerhaft gewährleistet.

 

In den Bereichen, in denen trotz der vorgesehenen aktiven Schallschutzmaßnahmen die maßgeblichen Grenzwerte der 16. BImSchV nicht eingehalten werden können, besteht dem Grunde nach Anspruch auf passiven Schallschutz gemäß der 24. BImSchV. In der Regel erfolgt hierbei der Einbau von Schallschutzfenstern. Zu den passiven Schallschutzmaßnahmen gehört weiterhin der Einbau von Lüftungseinrichtungen in Räumen, die vorwiegend zum Schlafen genutzt werden bzw. mit sauerstoffverbrauchenden Energiequellen ausgestattet sind.

 

 

  1. Gestaltung der Lärmschutzwände und Zulassungsvoraussetzungen

 

Zur Lärmminderung kommen mehrere Systeme in Betracht. Neben den klassischen Lärmschutzwänden (LSW) und Lärmschutzwällen wurden im Rahmen des Konjunkturpaketes II zahlreiche innovative Maßnahmen erprobt, die z.T. bereits in die Schall 03 NEU aufgenommen wurden.

 

Hinsichtlich der Gestaltung von Lärmschutzwänden unter Berücksichtigung der Einfügung in das Stadtbild sind allerdings einige Hürden zu überwinden, ehe architektonisch und städtebaulich anspruchsvoll gestaltete Lärmschutzwände zum Einsatz kommen.

 

Lärmschutzwände sind Ingenieurbauwerke, bei denen Baudynamik, Tragfähigkeit und Materialermüdung in strengen Zulassungsverfahren nachgewiesen sein müssen. Diese Anforderungen sind in den nachstehenden Verfahren zusammengefasst.

 

 

Projektbezogene Zulassung

(Antragsteller: Konzernunternehmen)

UiG (Unternehmensinterne Genehmigung)
durch die DB Netz AG

ZiE (Zustimmung im Einzelfall) durch das EBA

Allgemeingültige Zulassungen

(Antragsteller: Hersteller)

EBA-Zulassung

Anwendererklärung durch die DB Netz AG

Zulassungen zur Betriebserprobung
projektbezogen

(Antragsteller: Hersteller)

EBA-Zulassung zur Betriebserprobung

Anwendererklärung zur Betriebserprobung
durch die DB Netz AG

 

 

Beispielhaft für die Aufwändigkeit eines formellen Zulassungsverfahrens, das der Hersteller einer neuen Wandkonstruktion durchlaufen muss, sind die Verfahrensschritte nachstehend dargestellt:

 

 

 

  1. Lärmschutzwände an Bahnstrecken in Bayern (Ausführungsbeispiele)

 

Bisher zugelassene und auf dem Markt befindliche Lärmschutzwände an Bahnstrecken in Bayern bestehen zu 99 % aus Aluminium. Daneben kommen Lösungen aus Beton, transparente Elemente und Gabionen zur Ausführung. Nachfolgend  einige Ausführungsbeispiele:


Aluminium

 

(Quelle: Colberg-Forster)

(Quelle: Schuette)

 

Gabionen

Abschirmungs-Effekte wie bei herkömmlichen Lärmschutzwänden.

 

(Quelle: DB)

 

Transparente C-Schale

Der Schall wird von der Emissionsquelle durch die Form der C-Schale gefangen, gezielt umgelenkt und im Schotterbett absorbiert.

Zurzeit Prüfung der Praxistauglichkeit auf 90 Metern Länge in Passau.

 

(Quelle: Orange-Architekten)

(Quelle: Orange-Architekten)

 


Niedrige C-Schale

 

(Quelle: Orange-Architekten)

 

Niedrige Schallschutzwand

Hauptschallemissionen treten im Bereich zwischen Rädern und Schiene auf. Aufstellort in unmittelbarer Nähe zum Gleis.

(Quelle: Möhler + Partner)

 

(Quelle: DB)

 


  1. Zusammenfassung

 

Wurden in der Vergangenheit überwiegend Lärmschutzwände aus Aluminiumprofilen bevorzugt eingebaut, so geben die aktuellen Entwicklungen doch Anlass zur Hoffnung, dass architektonisch anspruchsvolle, sich in das Stadtbild einfügende Lärmschutzwände beim Bahnausbau in Bamberg zur Anwendung kommen können.

 

Dabei ist die Gestaltung von Lärmschutzwänden Gegenstand des eigentlichen Planfeststellungsverfahrens und wird noch im Detail festgelegt. Grundsätzlich gilt aus Sicht der Stadt Bamberg, dass mit Hinblick auf die Belange „UNESCO-Welterbestatus“ und Stadtbildverträglichkeit besonders Wert auf eine angemessene Planung und Ausführung gelegt werden muss. Konkrete Ansatzpunkte und Vorgaben hierbei sind:

  • Materialwahl
  • Farbgebung
  • transparente Ausführung im Bereich von Sichtachsen
  • variable Wandhöhe je nach Lage in städtebaulich sensiblen Gebieten

 

Dabei ist im weiteren Verfahren insbesondere vorgesehen:

  • Sammlung von best practice-Beispielen  in Europa
  • Intensive Diskussion von Ausführungsbeispielen im Stadtplanungsbeirat

 

Einhergehend mit innovativen Schallschutzmaßnahmen lassen sich die Wandhöhen reduzieren. In diesem Zusammenhang wird auch auf den TOP „Analyse der verkehrlichen Belastungen und Handlungsoptionen zur Lärmreduktion“ (KCW-Gutachten)  verwiesen. Insbesondere sind dabei folgende Potenziale zur Lärmminderung zu betrachten:

  • Umrüstung der Güterwagen auf leisere Verbundstoffsohlen und die Umsetzung der entsprechenden Schienenverkehrsstrategie „DB 2020“
  • Maßnahmen an der Verkehrsinfrastruktur (Schienenstegdämpfer, niedrige Lärmschutzwände, ggf. auch Gabionenwände, „Besonders überwachtes Gleis“ (BüG), etc.)

 

Eine weitere Option zur Höhenbegrenzung von Lärmschutzwänden besteht in der verbindlichen – und dabei politisch abgestimmten – Festlegung einer aus Sicht der Stadt Bamberg verträglichen  „Maximalhöhe von Lärmschutzwänden.

 

Über die Ergebnisse zu den vorgenannten Ansätzen wird zu gegebener Zeit erneut berichtet.

 

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II. Beschlussvorschlag


II.              Beschlussvorschlag

 

Der Stadtrat nimmt den Bericht des Sozial-, Ordnungs- und Umweltreferates zur Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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Anlagen

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