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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2015/1735-R2

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Sachstandsbericht

In Bayern wird immer noch über die Reform des neuen kommunalen Finanzwesens (NKF) diskutiert. Es besteht derzeit noch ein Wahlrecht zwischen dem kameralen (zahlungsorientierten) Rechnungswesen und der doppelten kommunalen Buchführung, die sich am kaufmännischen Rechnungswesen orientiert. Die anfängliche Euphorie über das NKF ist zwischenzeitlich abgeklungen und es hat sich eine große Skepsis gegenüber der doppelten kommunalen Buchführung eingestellt. In Bayern ist überwiegend noch das kamerale Rechnungswesen verbreitet. In den meisten anderen Bundesländern verhält es sich aufgrund einer anderen Gesetzeslage wesentlich anders. Aufgrund dieser gesetzlichen Verpflichtung zur Einführung der Doppik haben die davon betroffenen Kommunen bereits umstellen müssen. Es ist daher aufgrund der langfristigen Entwicklung zu einem einheitlichen Rechnungslegungsstandard zu erwarten, dass das in Bayern bestehende Wahlrecht, das ausschließlich als Ausfluss des Konnexitätsprinzips besteht, nicht unendlich Bestand haben wird. Daher hat sich die Stadt Bamberg entschieden, den Beschluss über die Einführung zur Doppik zu einem späteren Zeitpunkt zu treffen, jedoch die zur Einführung der Doppik nötigen Teilprojekte zeitnah durchzuführen.  Dazu gehören die zeitaufwendige Vermögenserfassung und -bewertung, die Einrichtung einer Anlagenbuchhaltung, die Installation einer EDV-gestützten Konzernrechnungslegung sowie in Grundzügen eine Kosten- und Leistungsrechnung.

Die Vermögenserfassung und –bewertung ist Grundlage des neuen ressourcenorientierten Haushaltswesens. Sie ermöglicht eine integrierte Darstellung des Ressourcenverbrauchs. In Bayern wurden dazu von einer Arbeitsgruppe des Bayerischen Städtetags unter Mitarbeit des Bayerischen Landkreistags Eckpunkte erarbeitet, die der Bayerische Kommunale Prüfungsverband wesentlich erweitert, für die Praxis konkretisiert und in einer Bewertungsrichtlinie zusammengefasst hat.

An dieser Stelle wird auf den bisher unbeachteten Kampf um die öffentliche Rechnungslegung in Europa hingewiesen. Brüssel möchte in den nächsten Jahren die gesetzlichen Grundlagen dafür schaffen, dass alle öffentlichen Haushalte in Europa nach den neuen „European Public Sector Accounting Standards“ (EPSAS) abgerechnet werden. Das System EPSAS basiert – ähnlich wie die Doppik – auf dem Prinzip der doppelten Buchführung. Aus Sicht der Europäischen Kommission besteht ein dringendes Harmonisierungsbedürfnis der öffentlichen Rechnungslegung in Europa. Seitens der Rechnungshöfe wird die Absicht der Kommission, vergleichbare Haushaltsdaten über die tatsächliche wirtschaftliche Situation der öffentlichen Haushalte anzustreben, begrüßt. Die Anforderungen an ein EPSAS Rahmenkonzept werden derzeit auf allen Ebenen diskutiert.

Durch EPSAS wird es keine Möglichkeit einer Ausübung eines Wahlrechtes zwischen dem kameralen Rechnungswesen und der doppelten kommunalen Buchführung mehr geben. Aus Sicht der Europäischen Kommission gibt es nicht die Frage, ob EPSAS kommt, sondern wann. Auf diese Entwicklung müssen sich die öffentlichen Haushalte  vorbereiten. Es ist also richtig und notwendig, jetzt mit der Vermögenserfassung und bewertung zu beginnen, um sich dann in weiteren Schritten auf eine Umstellung auf die Doppik oder/und auch auf EPSAS vorzubereiten.

Wie bereits vom Stadtrat beschlossen, wird nunmehr mit der Vermögenserfassung und –bewertung aller vorhandenen Vermögensgegenstände begonnen. Dies ist ein sehr komplexes Projekt und wird die Unterstützung der gesamten Verwaltung erfordern.

 

Die Bewertung des städtischen Vermögens ist ein wesentliches Kernelement der Doppik, aber auch von EPSAS. Bei der Vermögensbewertung sollen Vereinfachungsregelungen soweit wie möglich (und sinnvoll) genutzt werden, um den Erfassungsaufwand so gut es geht zu minimieren. Bezüglich der Bewertung der Straßen, Brücken, Gebäude usw. müssen sehr wahrscheinlich Fachfirmen zur Unterstützung beauftragt werden, um eine Belastung im laufenden Betrieb im Rahmen des möglich Leistbaren zu halten. Für die körperliche Aufnahme von Vermögensgegenständen, z.B. in den Schulen, können auch studentische Hilfskräfte eingesetzt werden. Die Unterstützung wird benötigt, da eine körperliche Aufnahme im laufenden Betrieb von den eigenen Mitarbeitern nicht zusätzlich geleistet werden kann.

 

Bei den  Vermögensgegenständen, die zukünftig angeschafft werden, muss eine valide Erfassung sichergestellt sein. Dies wird durch eine integrierte Anlagenbuchhaltung umgesetzt. Um dies zu gewährleisten, muss eine systemtechnische Einrichtung der Anlagenbuchhaltung erfolgen. Damit wird demnächst begonnen werden. Mittel- bis langfristig wird eine zusätzliche Zurverfügungstellung einer Personalressource unvermeidbar sein.

 

Zentraler Punkt des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens ist der kommunale Gesamtabschluss. Durch eine Betrachtung des „Konzerns“ Stadt (die Stadt mit allen ihren Beteiligungen/Töchtern) soll eine Gesamtübersicht erreicht werden. Spätestens für das fünfte doppisch geführte Haushaltsjahr wird der erste Gesamtabschluss zwingend gefordert. Dieser lehnt sich eng an das HGB-Modell der Konzernrechnungslegung an. Viele Kommunen haben diesen Punkt nicht von Anfang an mit bedacht, da er scheinbar am Ende des Umstellungsprozesses liegt. Um aber den Gesamtabschluss zu erstellen, muss von Beginn an die einmal im Gesamtabschluss abzubildende Konzernstruktur mit bedacht werden. Wir haben aus den Fehlern anderer Kommunen gelernt und den Gesamtabschluss von Beginn an im Blick. Für die hierfür notwendige Software haben sich drei Unternehmen präsentiert. Aus diesen Präsentationen heraus hat sich bereits eine Software für besonders geeignet hervorgehoben. Mit diesem Unternehmen sollen nunmehr auch die tieferen Anforderungen besprochen und das Angebot somit spezifiziert werden.  Dieser Auswahl- und Abstimmungsprozess kann voraussichtlich bis Ende diesen Jahres abgeschlossen werden.

 

Nach Abschluss der Vermögenserfassung und –bewertung der bereits vor der Einrichtung der Anlagenbuchhaltung vorhandenen Vermögensgegenstände werden diese Vermögensgegenstände in die dann installierte Anlagenbuchhaltung übernommen bzw. zusammengeführt.

 

Die Vermögenserfassung und –bewertung wird voraussichtlich einen Zeitraum von mindestens drei Jahren ab Beginn beanspruchen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Sitzungsvortrag hat zur Kenntnis gedient

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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