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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1837-452

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 12. November 2013 informierte der MTV Bamberg e.V. das Kultur-, Schulverwaltungs- und Sportamt, dass die Tennisfreiplätze auf dem Vereinsgelände saniert werden sollen. Gleichzeitig beantragte der Verein für die genannte Investitionsmaßnahme die Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der Fördermöglichkeiten der Stadt Bamberg.

 

Gemäß Ziffer 5.1 der Förderrichtlinien der Stadt Bamberg wird im Rahmen der Möglichkeiten des
Haushalts ein Zuschuss in Höhe von 12 % der vom Bayerischen Landes-Sportverband e.V. (BLSV)
anerkannten und zuschussfähigen Baukosten in Aussicht gestellt. Die Zuschussanträge müssen vor
Baubeginn eingereicht sein, was im vorliegenden Fall erfüllt ist.

 

Das Kultur-, Schulverwaltungs- und Sportamt hat den Verein am 24. April 2014 davon in Kenntnis gesetzt, dass vorbehaltlich der positiven Entscheidung des Kultursenates ein Zuschuss in Höhe von 12 % der vom BLSV anerkannten und zuschussfähigen Kosten in Aussicht gestellt werden kann.

 

Der BLSV hat mit Schreiben vom 01. Februar 2016 festgestellt, dass bei Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 180.880,- Euro die zuwendungsfähigen Kosten 165.522,- Euro betragen. Entsprechend dieser Feststellung errechnet sich ein 12 %iger Investitionszuschuss der Stadt Bamberg in Höhe von 19.862,64 Euro.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, einen Zuschuss in Höhe von 12 % der förderfähigen Kosten zu
gewähren.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2.              Dem MTV Bamberg e.V. wird in Übereinstimmung mit den Sportförderrichtlinien der Stadt Bamberg für die Bestandssicherung und Sanierung der Tennisfreiplätze ein Zuschuss in Höhe von derzeit
19.862,64 Euro (= 12 % der vom BLSV anerkannten zuwendungsfähigen Kosten von 165.522,- Euro),
vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im städtischen Haushalt bewilligt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 19.862,64 Euro für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

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