Beschlussvorlage - VO/2009/0568-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Vollzug der Verwaltungshaushalte der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen - Sperren und Mittelfreigaben von einmaligen oder übertragbar erklärten sächlichen Haushaltsausgabeansätzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Bertram Felix
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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02.12.2009
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Geplant
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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II. Beschlussvorschlag
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1. Um einen reibungslosen Vollzug der Haushaltspläne der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen – Verwaltungshaushalte – für das Haushaltsjahr 2010 zu gewährleisten und gegen Ausgabenmehrungen und Einnahmeminderungen bei den Erträgen gesichert zu sein, werden die Haushaltsansätze,
a) die als „Ausgaben für einmalige Bedürfnisse“ in den Verwaltungshaushalten der einzelnen Stiftungen ausgewiesen und in der Erläuterungsspalte mit „EA“ gekennzeichnet sind und
b) die als „übertragbare Ausgaben gemäß § 19 Abs. 1 KommHV“ in den Verwaltungshaushalten der einzelnen Stiftungen ausgewiesen und in der Erläuterungsspalte mit „ÜB“ gekennzeichnet sind,
gesperrt bis zur
öffentlichen
Bekanntmachung der Haushaltssatzung.
2. Ausgenommen von der Sperre nach Nr. 1 sind
a) die Haushaltsansätze
der Haushaltsstellen, bei denen Zahlungen auf Grund gesetzlicher und
vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind; die Mittelfreigabe erfolgt
sofort;
b) die Haushaltsansätze der Haushaltsstellen
aa) 93161.5030 Einmalige Instandhaltung der Mietwohn-
gebäude: Freigabe
100 %
bb) 9325.5031 Instandsetzung an stiftischen Gebäuden und
in
der Kirche: Freigabe 50 %
cc) 9386.7180 Förderung alter und kranker Personen sowie
Jugendlicher: Freigabe 100 %
dd) 9416.7181 Zuschuss für Wohltätigkeitszwecke: Freigabe 100 %
ee) 9416.7182 Zuschuss für Wohltätigkeitszwecke
(Verzehrgeld Handwerksburschen): Freigabe 100 %
ff) 9436.7180 Förderung Bedürftiger: Freigabe 100 %
3. Wenn sich die Einnahmen im Laufe des Haushaltsjahres entsprechend den Haushalts-ansätzen entwickeln und die laufenden Ausgaben nicht steigen, so kann das Finanzreferat mit Zustimmung des Finanzsenates gesperrte Mittel früher freigeben.