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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1968-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Auf die in der Sitzung des Stadtrates am 18.11.2015 übergebenen Unterlagen, eventuelle Anträge der Fraktionen zum Haushaltsplan 2016 sowie die Zusammenstellung der Anträge und Mittel-anforderungen für das Haushaltsjahr 2016, die nach Aufstellung des Haushaltsplanes der Stadt eingegangen sind („Nachschiebeliste“), wird verwiesen.

 

 

Zur Maßnahme „Verwaltungsgebäude Promenade 2a“ liegt ein Antrag des Stadtrates Herr Pöhner vom 23.11.2015 vor (siehe Beilage).

 

Stellungnahme:

 

Auf die Beschlüsse zu den Sitzungsvorträgen VO/2015/1581-23 und VO/2015/1652-23 wird Bezug genommen. Hier wurde insbesondere festgehalten, dass sich die Stadt Bamberg verpflichtet, die erworbenen Flächen mindestens 10 Jahre ausschließlich als Rathaus zu nutzen. Zur Nutzungsvariante Bürgerrathaus hat sich der Stadtrat damit ausdrücklich entschieden. Das zum Stand der genannten Sitzungsvorträge angedachte Ausmaß des Umbaus wurde mit Gesamtkosten von 7.948.335,54 € brutto beziffert. Dieser Betrag stellt keine Generalsanierung dar, sondern umfasst bereits eine Beschränkung der Maßnahme auf den notwendigen und wirtschaftlich nachhaltigen Umfang. Wie am 18.11.2015 im Rahmen der Übergabe der Haushaltsunterlagen bereits erläutert wurde, wird der Stadtrat über das tatsächliche Ausmaß der Umbaumaßnahmen noch gesondert entscheiden. Der Ansatz von 1.000.000 € wurde somit im Vollzug der Beschlusslage eingeplant und bedeutet noch keine Festlegung auf ein bestimmtes Ausmaß der Ausführung der Umbaumaßnahmen. Ebenfalls beschlussmäßig festgehalten wurde, dass im Rahmen des durchzuführenden VOF-Verfahrens eine möglichst wirtschaftlich durchzuführende Sanierungsvariante ermittelt werden soll.

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II. Beschlussvorschlag

 

II.              Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Dem Entwurf des Einzelplanes 6 des Vermögenshaushaltes 2016 wird unter Berücksichtigung der Beschlüsse über die Anträge der Fraktionen sowie über die „Nachschiebeliste“ der Verwaltung zugestimmt.

 

  1. Der Antrag des Stadtrates Herr Pöhner vom 23.11.2015 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

  1. Soweit darüber hinaus Empfehlungen von Fachsenaten vorliegen, kann eine Mittelbereitstellung aufgrund der Haushaltskonsolidierung bzw. der finanziellen Lage der Stadt Bamberg nicht erfolgen.
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Anlagen

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