Beschlussvorlage - VO/2009/0571-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Vermögenshaushalt 2009; UA 6150 - Städtebauförderung; Mittelnachgenehmigung für das Sanierungsgebiet Bamberg Mitte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Beteiligt:
- 61 Stadtplanungsamt
- Referent:in:
- Bertram Felix
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzsenat
|
Entscheidung
|
|
|
02.12.2009
|
II. Beschlussvorschlag
1. Überplanmäßig bereitgestellt werden:
HSt. |
namentliche
Bezeichnung |
Mehrung |
neuer
Ansatz |
6150.9584 |
Sanierungsgebiet Bamberg-Mitte (Einzelmaßnahmen) |
900.000 € |
1.900.000 € |
2. Deckung erfolgt zu Lasten Mehreinahmen
bei
HSt. |
namentliche
Bezeichnung |
Mehrung |
neuer
Ansatz |
6150.3610 |
Investitionszuweisung Städtebauförderung (Landesmittel) |
208.000 € |
688.000 € |
6150.3615 |
Investitionszuweisung Städtebauförderung (Bundesmittel) |
208.000 € |
688.000 € |
6151.3610 |
Investitionszuweisung Städtebauförderung (Landesmittel) |
89.000 € |
281.000 € |
6151.3615 |
Investitionszuweisung Städtebauförderung (Bundesmittel) |
215.000 € |
281.000 € |
0610.3450 |
Erlös aus der Veräußerung von beweglichem Anlagevermögen |
10.000 € |
11.000 € |
6200.3260 |
Rückflüsse von Darlehen |
52.000 € |
113.970 € |
9100.3100 |
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage |
118.000 € |
11.518.871 € |
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Der unter II.
empfohlene Beschlussantrag verursacht
|
1. |
keine Kosten |
|
2. |
Kosten in Höhe von
für die Deckung im laufenden
Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist |
X |
3. |
Kosten in Höhe von 900.000 € für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im
Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird
folgender Deckungsvorschlag gemacht: siehe Beschlussantrag |
|
4. |
Kosten in künftigen
Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3.
und/oder 4. vorliegt:
In das Wirtschafts-
und Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Wirtschafts-
und Finanzreferates:
Um eine zeitnahe
Auszahlung der Städtebaufördermittel bei bereits vorliegender Bewilligung durch
die Regierung von Oberfranken zu
gewährleisten, besteht Einverständnis mit der Mittelbereitstellung.