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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1989-30

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

1.              Sachverhalt:

 

Es liegen aus der Mitte des Stadtrats und des Finanzsenats Arbeitsaufträge an die Verwaltung vor, die Marktgebührensatzung zu überarbeiten und hier vor allem einen Schwerpunkt auf die tatsächlich sehr beliebten und erfolgreichen Spezialmärkte zu legen (z.B. Weihnachtsmärkte und Mittefastenmarkt). Es ist legitim durch eine moderate Erhöhung der Gebühren die Einnahmen der öffentlichen Hand zu verbessern, insbesondere, da die Markteinrichtungen (z.B. Stromentnahmestellen) in die Jahre kommen und der Aufwand für die Erneuerung mehrere Zehntausend Euro kosten wird.

 

In einem Gespräch am 10.11.2015 wurde der Verband der Marktkaufleute über die neuen Regelungen informiert. Naturgemäß legt der Verband Wert auf eine nur moderate Erhöhung, da insbesondere der Wochenmarkt die Änderungen an der Marktordnung aus den Beschlüssen des Stadtrates vom Mai und Juni 2015 noch verkraften muss. Zudem enthalte die bisherige Satzungsregelung bereits eine mit dem Verband abgestimmte Erhöhung auch für das Jahr 2016. Eine schriftliche Stellungnahme des Verbandes ging am 18.11.2015 ein und liegt als Anlage 1 dem Sitzungsvortrag bei.

 

2.               Wesentliche Neuerungen:

 

Die Marktbehörde versucht das genannte Spannungsfeld wie folgt für das Jahr 2016 aufzulösen:

 

Hinsichtlich Ziffer 1, Ziffer 2 Buchstabe a und c der Anlage 1 zur Markgebührensatzung (Marktgebührenübersicht) sowie dem bisher unter Ziffer 3, nun Ziffer 4, geregelten Allerheiligen-Blumenmarkt verbleibt es bei den bisherigen Regelungen:

Die Erhöhung bei den Wochenmarktplätzen beträgt unter Rücksichtnahme auf die im Jahr 2015 erfolgten Umstrukturierungen im Bereich des Wochenmarktes weiterhin und der bisherigen Satzung entsprechend 2,5 %, so dass dies für die Teilnehmer keine weitere Überraschung darstellt.

Die Gebühren für den Frühjahrs- und Herbstmarkt werden auch 2016 unverändert belassen. Es handelt sich hier um zwei Märkte mit wenigen noch verbliebenen Teilnehmern. Es steht zu befürchten, dass eine Gebührenerhöhung zu einem Aussterben der traditionsreichen Märkte führt.

Der Allerheiligen-Blumenmarkt generiert kaum mehr Marktteilnehmer, so dass es hier bei einer dem bisherigen Satzungsinhalt entsprechenden Erhöhung von 2,5% verbleibt. Der Gebührentatbestand erfährt lediglich eine redaktionelle Änderung (bisher Zusammenfassung mit dem Mittefastenmarkt unter Ziffer 3, nunmehr eine eigene Ziffer 4). Eine neue Marktsatzung wird sich mit der Zukunft dieses Marktes beschäftigen müssen.

Für die Christbaummärkte verbleibt es ebenfalls bei der bisherigen Regelung; diese werden mit einer moderaten Gebührensteigerung von 2,5% bedacht.

Die Anlage 2 zur Marktgebührensatzung (Plärrergebührenübersicht) ist nicht Gegenstand dieses Sitzungsvortrages. Angesichts der rasanten Entwicklungen auf den Konversionsflächen ist eine Änderung der Gebührensachverhalte derzeit nicht angezeigt.

Der Mittefastenmarkt hingegen wird rege angenommen, so dass hier eine Erhöhung um 5% vorgeschlagen wird. Bisher war für 2016 in der Satzung eine Erhöhung von 2,5% vorgesehen. Mit einer Belegung von 437 Frontmetern generierte der Mittefastenmarkt im Jahr 2015 Einnahmen in Höhe von 2.517,12 Euro netto. Ausgehend von einer vergleichbaren Belegung werden im Jahr 2016 bei einer 5-%igen Steigerung Einnahmen in Höhe von 2.643,85 Euro netto erwartet; dies entspricht Mehreinnahmen in Höhe von 126,73 Euro netto.

Für den Weihnachtsmarkt gibt es eine Fülle von Beschickern; zudem generiert er die meisten Besucher. Es liegt auf der Hand, dass hier die meisten Umsätze getätigt werden. Es ist somit angedacht, die Gebühren für den Weihnachtsmarkt 2016 statt der bisher angedachten 10% nun um 15% anzuheben. Der Weihnachtsmarkt im Jahr 2015 ist mit 39 Frontmetern Imbiss, 54 Frontmetern Glühwein sowie 322 Frontmetern Verkauf belegt. Dies generiert Einnahmen in Höhe von 18.671,10 Euro netto. Bei einer vergleichbaren Belegung im Jahr 2016 generiert dies bei einer 15-%igen Steigerung Einnahmen in Höhe von 21.471,21 Euro netto; dies entspricht zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 2.800,11 Euro netto.

Es ist in der Stellungnahme des Bayerischen Landesverbandes der Marktkaufleute und Schausteller, Bezirksstelle Bamberg, zutreffend wieder gegeben, dass der Weihnachtsmarkt seit dem Jahr 2005 mit einer kontinuierlichen Gebührensteigerung belastet wurde. Leider wurde die Behauptung der beim Weihnachtsmarkt stagnierenden Umsätze nicht mit entsprechenden Zahlen belegt.


Bei einem Glühweinstand – lt. Satzung ist das der Stand mit dem höchsten Frontmeterpreis – ergibt sich bei einer 15-prozentigen Steigerung ein Mehrbetrag von 15,40 Euro je Frontmeter. Die Beschicker des Weihnachtsmarktes haben für den Glühweinverkauf eine maximale Frontlänge von 6 Metern, somit eine Erhöhung von 92,40 Euro netto für die Dauer des Weihnachtsmarktes zu schultern.

 

Einzige Ausnahme hierzu ist der Stand der Firma Delikatess-Müller OHG, der eine Frontlänge von 10 Metern aufweist und somit mit 154 Euro netto mehr belastet wird. Stände mit gemischtem Warenangebot werden mit unterschiedlichen Gebührensätzen belegt. Insgesamt scheint diese Erhöhung für die Beschicker leistbar.

 

Überdies ist es zwar richtig, dass die Marktkaufleute gewisse Aktivitäten selbst über die Betriebskosten finanzieren und dies in anderen Städten nicht der Fall ist. Jedoch müssten die Marktgebühren um ein Vielfaches höher liegen, wenn die Stadt Bamberg dies in gleicher Weise handhaben würde. Tatsächlich nimmt das Ordnungsamt die Anregung auf und prüft für die neu zu erlassende Marktsatzung eine Übernahme aller Betriebskosten. Hierzu wird die Marktbehörde mit dem Beteiligungscontrolling zusammen arbeiten.

 

Eine für alle Märkte gleiche Gebührenerhöhung sorgt nach Ansicht der Verwaltung nicht für eine gerechte Lastenverteilung, da sie weder Besucherströme geschweige denn Umsätze berücksichtigt.

 

Die Verwaltung wird 2016 eine neue Marktsatzung zur Entscheidung vorlegen; zeitgleich wird auch eine Neufassung der Marktgebührensatzung vorgelegt, die beide zum 01.01.2017 in Kraft treten sollen. Insofern handelt es sich bei der nun vorliegenden Änderungssatzung um eine Zwischenlösung.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

1.              Der Sitzungsvortrag dient zur Kenntnis.

2.              Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Bamberg die nachstehende Satzung zu beschließen:

 

Satzung

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Markteinrichtungen der Stadt Bamberg (Marktgebührensatzung)

Vom

Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. März 2014 (GVBl. S. 70), folgende Satzung:

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Markteinrichtungen der Stadt Bamberg (Marktgebührensatzung) vom 7. Dezember 2011 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 23.12.2011 Nr.26), zuletzt geändert durch Satzung vom 11.08.2014 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 29.08.2014 Nr.18), wird wie folgt geändert:


Anlage 1 zur Marktgebührensatzung (Marktgebührenübersicht) erhält folgende neue Fassung:

1. Großmarkt und Wochenmarkt

 

 

 

 

Nettogebühren in Euro

ab 01.07.2012 bis 31.12.2012

ab 01.01.2013 bis 31.12.2013

ab 01.01.2014 bis 31.12.2014

ab 01.01.2015 bis 31.12.2015

ab 01.01.2016 bis 31.12.2016

a)

Großmarktplätze (Jahresplätze) pro Jahr und angefangene 3-m-Front

383,73 €

393,32 €

403,15 €

413,23 €

423,56 €

b)

Großmarktplätze (unständige Plätze) pro Tag und Fahrzeug

 

 

 

 

 

 

aa) Händler

6,76 €

6,93 €

7,10 €

7,28 €

7,46 €

 

bb) Erzeuger

4,06 €

4,16 €

4,26 €

4,37 €

4,48 €

c)

Großmarktplätze (unständige Plätze) für Junggeflügel pro Tag und angefangener 3-m-Front

8,10 €

8,30 €

8,51 €

8,72 €

8,94 €

d)

Wochenmarktplätze (Jahres-plätze) pro Jahr, angefangener 3-m-Front und 3 m Tiefe

 

 

 

 

 

 

für Erzeuger

383,37 €

392,95 €

402,77 €

412,84 €

423,16 €

 

für Blumenstände

477,01 €

488,94 €

501,16 €

513,69 €

526,53 €

 

für Obst und Gemüse

718,42 €

736,38 €

754,79 €

773,66 €

793,00 €

 

für Fische

383,37 €

392,95 €

402,77 €

412,84 €

423,16 €

 

Wochenmarktplätze (Jahres-plätze – Eckplätze in Richtung Hauptwachstraße) pro Jahr und angefangener 3-m-Front für Obst und Gemüse

718,42 €

736,38 €

754,79 €

773,66 €

793,00 €

 

Aufstellung von Verkaufswa-gen pro Frontmeter

197,87 €

202,82 €

207,89 €

213,09 €

218,42 €

e)

Wochenmarktplätze (unstän-dige Plätze) pro Frontmeter

2,70 €

2,77 €

2,84 €

2,91 €

2,98 €

f)

Verkaufsgeschäfte (-stände) im Sinne des § 68 a Gewerbeord-nung (GewO), bei denen alko-holfreie Getränke und zube-reitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden pro Frontmeter

695,52 €

712,91 €

730,73 €

749,00 €

767,72

2. Frühjahrs-, Herbst und Weihnachtsmarkt

 

 

 

a)

Frühjahrs- und Herbstmarkt pro Meter-Front und Dauer des Marktes

13,00 €

13,00 €

13,00 €

13,00 €

13,00 €

b)

Weihnachtsmarkt pro Meter-Front und Dauer des Marktes

22,14 €

25,46 €

28,01 €

30,81 €

35,43 €

 

Imbissstände pro Meter-Front und Dauer des Marktes

59,06 €

67,92 €

74,71 €

82,18 €

94,51

 

Glühweinstände pro Meter-Front und Dauer des Marktes

73,79

84,86

93,35

102,69

118,09

c)

Christbaummarkt pro ange-fangenem qm und Dauer des Marktes

1,81 €

1,86 €

1,90 €

1,95 €

2,00 €


3. Mittefastenmarkt

 

 

 

 

pro Meter-Front und Dauer des Marktes

5,35 €

5,48 €

5,62 €

5,76 €

6,05

4. Allerheiligen-Blumenmarkt

 

 

 

 

pro Meter-Front und Dauer des Marktes

5,35 €

5,48 €

5,62 €

5,76 €

5,90

 

§ 2

Diese Satzung tritt am 01.02.2016 in Kraft.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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Anlagen

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