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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2009/0573-20

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

Haushaltsberatungen 2010

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II. Beschlussvorschlag

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.       Um einen reibungslosen Vollzug der Haushaltspläne 2010 - Verwaltungshaushalt - zu gewährleisten und um die Stadt Bamberg gegen Mehrausgaben sowie Mindereinnahmen insbesondere bei den Steuern abzusichern, werden die Haushaltsansätze der

a)             Ausgabengruppen 5 und 6 (sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand)

sowie der

b)             Ausgabengruppen 73 – 78 (Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe)

wie folgt freigegeben:

 

*             zum 01.01.2010               in Höhe von          25 %

*             zum 01.04.2010               in Höhe von          50 %

*             zum 01.07.2010               in Höhe von          75 %

*             zum 01.10.2010               in Höhe von        100 %

 

 

2.       Die Sperre nach Ziffer 1 lit. a) gilt grundsätzlich nicht für …

 

2.1)    sämtliche Haushaltsstellen der Gr. 53 (v. a. Mieten, Pachten, Erbbauzinsen)

 

2.2)    sämtliche Haushaltsstellen der Gr. 54 (v. a. Nebenkosten, ständige Lasten)

 

2.3)    sämtliche Haushaltstellen der. Gr. 5550, 6420 und 6440

          (= ehem. Sammelnachweises Nr. 10 „Versicherungen“)

 

2.4)    sämtliche Haushaltsstellen der Gr. 5770 (gesetzliche Lernmittel)

 

2.5)    sämtliche Haushaltsstellen der Gr. 64 (v. a. Steuern, Gebühren, Beiträge)

 

2.6)    sämtliche Haushaltstellen der Gr. 661 (= Mitgliedsbeiträge)

 

2.7)    sämtliche Haushaltstellen der Gr. 679 (= Erstattungen von Verwaltungskosten und sonst. Gemeinkosten i. S. v. § 14 Abs. 3 KommHV-Kameralistik – Innere Verrechnungen)

 

2.8)    sämtliche Haushaltstellen der Gr. 68 (= kalkulatorische Kosten)

 

2.9)    sämtliche in dem Budgetring Nr. 180 zusammengefasste (gegenseitig deckungsfähige) Haushaltsstellen, die vom Amt 18 bewirtschaftet werden (betr. v. a. Sonderbauunterhalt
– Gr. 503 –, diverse Wartungsverträge – Gr. 5029 – etc.)

 

2.10)  sämtliche in Budgets zusammengefasste (gegenseitig deckungsfähige) Haushaltsstellen;

          diese finden sich im Einzelnen in…

 

UA 20110

Staatliche Schulämter Stadt und Landkreis Bamberg

UA 21501 - 21513

Grund- und Hauptschulen

UA 22000

Graf-Stauffenberg-Realschule

UA 24300

Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule

UA 26000 / 26500

Staatliche Fachoberschule/Berufsoberschule

UA 32100

Kunstausstellungen

UA 32110

Sammlung Ludwig

UA 32120

Historisches Museum

UA 33100

E.T.A.-Hoffmann-Theater

UA 33330

Musikschule

UA 35000

Volkshochschule

UA 56000

Volkspark

UA 56100

BgA Fuchspark-Stadion im Volkspark

UA 56200

Sportzentrum im Stadtteil Gaustadt

UA 56250

Sportplatz im Stadtteil Wildensorg

UA 56600

Eisbahnen

UA 58000

Park- und Gartenanlagen

UA 79000

Tourismus-& Kongress-Service

UA 84500

Konzert- und Kongresshalle

 

2.11)  sämtliche Haushaltstellen innerhalb des UA 0520 „Wahlen“

 

2.12)  die Verfügungsmittel des Oberbürgermeisters (HSt. 0001.6600)

 

2.13)  folgende Einzelhaushaltsstellen:

 

*             21500.57510 „Aufwand für Unterrichtswege“ (Amt 40)

*             29000.639xx „Schülerbeförderung – gesetzliche Kostenfreiheit“ (Amt 40)

*             30000.63000 „Preisverleihungen“ (Amt 45)

*             36000.63030 „Anpachtung von Grundstücken für Naturschutzzwecke“ (Amt 80)

*             36500.50980 „Unterhalt der Denkmäler, Gedenktafeln u. Kunstbrunnen“ (Amt 63)

*             55000.63000 „Sachaufwand für Veranstaltungen i. R. d. Sportförderung“ (Amt 40)

*             79150.63040 „Aufwendungen für die ARGE Bamberg-Forchheim (Amt 80)

 

 

3.       Die Sperre nach Ziffer 1 gilt generell nicht …

*             soweit Zahlungen aufgrund rechtlicher (gesetzlicher oder vertraglicher) Verpflichtungen zu leisten sind sowie

*             für die Ansätze jener Haushaltsstellen, für die bereits eine beschlussmäßige Mittelfreigabe gesondert ausgesprochen wurde.

 

 

4.       Ausgabeansätze im Verwaltungshaushalt für einmalige Bedürfnisse (in der Erläuterungsspalte des Haushaltsplanes mit „EA“ gekennzeichnet) bleiben – abweichend von Ziffer 1 – bis zur Rechtskraft der Haushaltssatzung gesperrt (vgl. Art. 69 GO).

 

 

5.       Das Finanzreferat wird ermächtigt, bei Vorliegen ausreichender Gründe auf schriftlichen Antrag der anordnungsbefugten Dienststelle einzelne Haushaltsstellen vorzeitig zu einem höheren Prozentsatz oder auch vollständig freizugeben.

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III.  Finanzielle Auswirkungen:

 

 - keine -

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