Beschlussvorlage - VO/2009/0573-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsberatungen 2010 Vollzug des Verwaltungshaushaltes der Stadt Bamberg Sperren und Mittelfreigaben des laufenden sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes (Ausgabengruppen 5 und 6) sowie der Sozial- und Jugendhilfeleistungen (Ausgabengruppen 73 - 78)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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02.12.2009
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Geplant
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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II. Beschlussvorschlag
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat
folgende Beschlussfassung:
1. Um
einen reibungslosen Vollzug der Haushaltspläne 2010 - Verwaltungshaushalt
- zu gewährleisten und um die Stadt Bamberg gegen Mehrausgaben sowie
Mindereinnahmen insbesondere bei den Steuern abzusichern, werden die
Haushaltsansätze der
a)
Ausgabengruppen
5 und 6 (sächlicher Verwaltungs- und
Betriebsaufwand)
sowie der
b)
Ausgabengruppen
73 – 78 (Leistungen der Sozial-
und Jugendhilfe)
wie folgt freigegeben:
zum 01.01.2010 in Höhe von
25 %
zum 01.04.2010 in Höhe von
50 %
zum 01.07.2010 in Höhe von
75 %
zum 01.10.2010 in Höhe von 100 %
2. Die
Sperre nach Ziffer 1 lit. a) gilt grundsätzlich nicht für …
2.1) sämtliche
Haushaltsstellen der Gr. 53 (v. a. Mieten, Pachten, Erbbauzinsen)
2.2) sämtliche
Haushaltsstellen der Gr. 54 (v. a. Nebenkosten, ständige Lasten)
2.3) sämtliche
Haushaltstellen der. Gr. 5550, 6420 und 6440
(=
ehem. Sammelnachweises Nr. 10 „Versicherungen“)
2.4) sämtliche
Haushaltsstellen der Gr. 5770 (gesetzliche Lernmittel)
2.5) sämtliche
Haushaltsstellen der Gr. 64 (v. a. Steuern, Gebühren, Beiträge)
2.6) sämtliche
Haushaltstellen der Gr. 661 (= Mitgliedsbeiträge)
2.7) sämtliche Haushaltstellen der Gr. 679
(= Erstattungen von Verwaltungskosten und sonst. Gemeinkosten i. S. v. § 14
Abs. 3 KommHV-Kameralistik – Innere Verrechnungen)
2.8) sämtliche
Haushaltstellen der Gr. 68 (= kalkulatorische Kosten)
2.9) sämtliche in dem Budgetring Nr. 180
zusammengefasste (gegenseitig deckungsfähige) Haushaltsstellen, die vom Amt 18
bewirtschaftet werden (betr. v. a. Sonderbauunterhalt
– Gr. 503 –, diverse Wartungsverträge – Gr. 5029 –
etc.)
2.10) sämtliche
in Budgets zusammengefasste (gegenseitig deckungsfähige)
Haushaltsstellen;
diese
finden sich im Einzelnen in…
UA 20110 |
Staatliche
Schulämter Stadt und Landkreis Bamberg |
UA 21501 - 21513 |
Grund-
und Hauptschulen |
UA
22000 |
Graf-Stauffenberg-Realschule |
UA
24300 |
Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule |
UA
26000 / 26500 |
Staatliche
Fachoberschule/Berufsoberschule |
UA
32100 |
Kunstausstellungen |
UA
32110 |
Sammlung
Ludwig |
UA
32120 |
Historisches
Museum |
UA
33100 |
E.T.A.-Hoffmann-Theater |
UA
33330 |
Musikschule |
UA
35000 |
Volkshochschule |
UA
56000 |
Volkspark |
UA
56100 |
BgA
Fuchspark-Stadion im Volkspark |
UA
56200 |
Sportzentrum
im Stadtteil Gaustadt |
UA
56250 |
Sportplatz
im Stadtteil Wildensorg |
UA
56600 |
Eisbahnen |
UA 58000 |
Park-
und Gartenanlagen |
UA
79000 |
Tourismus-&
Kongress-Service |
UA
84500 |
Konzert-
und Kongresshalle |
2.11) sämtliche
Haushaltstellen innerhalb des UA 0520 „Wahlen“
2.12) die
Verfügungsmittel des Oberbürgermeisters (HSt. 0001.6600)
2.13) folgende
Einzelhaushaltsstellen:
21500.57510
„Aufwand für Unterrichtswege“ (Amt 40)
29000.639xx
„Schülerbeförderung – gesetzliche Kostenfreiheit“ (Amt 40)
30000.63000
„Preisverleihungen“ (Amt 45)
36000.63030
„Anpachtung von Grundstücken für Naturschutzzwecke“ (Amt 80)
36500.50980
„Unterhalt der Denkmäler, Gedenktafeln u. Kunstbrunnen“ (Amt 63)
55000.63000
„Sachaufwand für Veranstaltungen i. R. d. Sportförderung“ (Amt 40)
79150.63040
„Aufwendungen für die ARGE Bamberg-Forchheim (Amt 80)
3. Die
Sperre nach Ziffer 1 gilt generell nicht …
soweit Zahlungen aufgrund
rechtlicher (gesetzlicher oder vertraglicher) Verpflichtungen zu
leisten sind sowie
für die Ansätze jener
Haushaltsstellen, für die bereits eine beschlussmäßige Mittelfreigabe gesondert
ausgesprochen wurde.
4. Ausgabeansätze
im Verwaltungshaushalt für einmalige Bedürfnisse (in der
Erläuterungsspalte des Haushaltsplanes mit „EA“ gekennzeichnet)
bleiben – abweichend von Ziffer 1 – bis zur Rechtskraft der
Haushaltssatzung gesperrt (vgl. Art. 69 GO).
5. Das
Finanzreferat wird ermächtigt, bei Vorliegen ausreichender Gründe auf
schriftlichen Antrag der anordnungsbefugten Dienststelle einzelne
Haushaltsstellen vorzeitig zu einem höheren Prozentsatz oder auch vollständig
freizugeben.