Beschlussvorlage - VO/2009/0575-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Sperren und Mittelfreigaben von Haushaltsansätzen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Dritter der Vermögenshaushalte der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Bertram Felix
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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02.12.2009
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Geplant
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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II. Beschlussvorschlag
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1. Bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2010 bleiben die im Vermögens-haushalt ausgewiesenen Haushaltsausgabeansätze für Investitionen (Ausgabegruppen 93.., 94.., 95.. und 96..) der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen gesperrt.
2. Die bei verschiedenen Stiftungen veranschlagten Investitionszuschüsse für Investitions-fördermaßnahmen Dritter (Ausgabengruppe 98..) sind – soweit nichts anderes bestimmt ist – bis zum 30.09.2010 gesperrt. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt gesonderte Entscheidung.
3.
Ausgenommen von der Sperre nach Nr. 1 und 2 sind
a) die Haushaltsansätze für Investitionsmaßnahmen, für die im Haushaltsjahr 2009 schon gesonderte Mittel oder Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der kommenden Haushaltsjahre ausgewiesen waren und deshalb die Maßnahmen fortgeführt werden müssen; gesperrt bleiben aber Maßnahmen der Förderungsprogramme, auch wenn im Haushaltsjahr 2009 Mittel bereitgestellt wurden, für die noch kein Bewilligungs-bescheid bzw. Zustimmung zum Maßnahmebeginn vorliegen;
b) die bei den einzelnen Stiftungen in dem Unterabschnitt „Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft“ ausgewiesenen Haushaltsansätze;
c) die bei einzelnen Stiftungen ausgewiesenen Haushaltsansätze für Grunderwerb - Sperrsatz jedoch mit jeweils 50 v.H. des Ansatzes;
d) die Ansätze der Haushaltsstellen, für die schon eine gesonderte beschlussmäßige Mittelfreigabe ausgesprochen wurde.