Beschlussvorlage - VO/2009/0576-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsberatungen 2010 Vollzug des Verwaltungshaushaltes der Stadt Bamberg Sperren und Mittelfreigaben von Zuwendungen für laufende Zwecke (Ausgabengruppen 70, 71)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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02.12.2009
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Geplant
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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II. Beschlussvorschlag
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat
folgende Beschlussfassung:
1. Um
einen reibungslosen Vollzug der Haushaltspläne 2010 - Verwaltungshaushalt
- zu gewährleisten und um die Stadt Bamberg gegen Mehrausgaben sowie
Mindereinnahmen insbesondere bei den Steuern abzusichern, werden die
Haushaltsansätze, …
a)
die als freiwillige
„Zuschüsse für laufende Zwecke“ an soziale, gemeinnützige
oder ähnliche Einrichtungen sowie an Sportvereine, kulturelle Vereine und
sonstige Institutionen im Verwaltungshaushalt der Stadt Bamberg unter der Ausgabengruppe
70 ausgewiesen sind,
bis zum 30.09.2010 gesperrt
b)
die als „Zuweisungen
und sonst. Zuschüsse für laufende Zwecke" im Verwaltungshaushalt der
Stadt Bamberg unter der Ausgabengruppe 71 ausgewiesen sind,
bis zur Rechtskraft der Haushaltssatzung gesperrt.
2. Die
Sperre nach Ziffer 1 gilt nicht für …
2.1) sämtliche Haushaltsansätze, bei denen
Zahlungen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen zu leisten
sind
- Mittelfreigabe: sofort -
2.2) sämtliche in dem Budgetring Nr. 510
zusammengefasste (gegenseitig deckungsfähige) Haushaltsstellen der
Ausgabengruppe 70, die vom Amt 51 bewirtschaftet werden. Diese
Haushaltsstellen werden wie folgt freigegeben:
zum 01.01.2010 in Höhe von
25 %
zum 01.04.2010 in Höhe von
50 %
zum 01.07.2010 in Höhe von
75 %
zum 01.10.2010 in Höhe von 100 %
2.3) die Ansätze der Haushaltsstellen …
36500.70000
„Zuschuss an die ARGE „Historische Städte“ für die
Geschäftsstelle“
(Amt 63)
37000.70310
„Zuschuss an Religionsgemeinschaften für Arbeiten des Gartenamtes“
(Amt 20)
55100.70560
„Zuschuss an Turn- und Sportvereine für den Unterhalt von
Sportplätzen“
(Amt 40)
- Mittelfreigabe nach Rechtskraft der Haushaltssatzung
-
2.4 die Ansätze der Haushaltsstellen …
03000.70000
„Zuschüsse – Globalbetrag“ (Amt 20)
40700.70200
„Zuschüsse – Globalbetrag“ (Amt 51)
47010.70000
„Zuschüsse – Globalbetrag“ (Amt 50)
55100.70000
„Zuschüsse – Globalbetrag“ (Amt 40)
- Mittelfreigabe zu 50% nach Rechtskraft der
Haushaltssatzung;
die Verteilung erfolgt durch den zuständigen Fachsenat
-
2.5 der Ansatz der Haushaltsstelle 40700.70000
„Zuschüsse - Globalbetrag“ (Amt 51)
- Mittelfreigabe zu 75% nach Rechtskraft der
Haushaltssatzung;
die Verteilung erfolgt durch den zuständigen Fachsenat
-
2.6 die Ansätze der Haushaltsstellen …
00200.70000
„Zuschüsse für Veranstaltungen Dritter“ (Ref. 1/Amt 10)
00200.70010
„Zuschüsse an Bamberger Vereine für Veranstaltungen
in der
Konzerthalle“ (Ref. 1/Amt 10)
27000.71700
„Betriebszuschuss an privates sonderpädagogisches Förderzentrum“
(Amt 40)
30000.70010 „Zuschüsse
an Bamberger Vereine für Veranstaltungen
in der
Konzerthalle“ (Amt 45)
55100.70550
„Zuschuss an Turn- und Sportvereine für Anwesenheitsgeld“
(Amt 40)
79100.71800
„Betriebszuschuss an die Verbraucherzentrale“ (Amt 20)
79100.71810
„Betriebszuschuss an das Innovations- und Gründerzentrum“
(Amt 80)
79100.71850
„Betriebszuschuss an den Stadtmarketing-Verein“ (Amt 20)
- Mittelfreigabe zu 50% sofort;
im Übrigen nach Rechtskraft der Haushaltssatzung
2.7 die Ansätze der Haushaltsstellen …
31200.71800
„Zuschuss an den Universitätsbund Bamberg“ (Amt 18)
33200.70200
„Zuschuss an die Bamberger Symphoniker“ (Amt 20)
62100.71800
„Zusatzförderung nach EOF“ (Amt 34)
- Mittelfreigabe: sofort -
3. Der
Ansatz der Haushaltsstelle 36500.70100 „Inventarisierung der
Kunstdenkmäler“ (Amt 63) kann erst freigegeben werden, wenn die
Finanzierung über zweckgebundene Zuweisungen oder Spenden gesichert ist.
4. Wenn
sich die Einnahmen im Laufe des Haushaltsjahres entsprechend den
Haushaltsansätzen entwickeln und die lfd. Ausgaben nicht steigen, so kann das
Finanzreferat mit Zustimmung des Finanzsenates gesperrte Mittel früher
freigeben und die freiwilligen Leistungen an Vereine und Verbände vorzeitig
auszahlen.