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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2009/0577-20

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

 

Was soll erreicht werden? (Ergebnis, Wirkungen)

 

Die Personalverwaltung soll in die Lage versetzt werden, die Beihilfeleistungen der Beamten, auf die ein gesetzlicher Anspruch besteht, bis zum Jahresende 2009 weitergewähren zu können.

Laut Antrag des Personalamtes vom 17.11.2009 reichen die verfügbaren Restmittel nicht aus, um die Beihilfeansprüche der Berechtigten bis Jahresende erfüllen zu können (vgl. Anlage).

 

 

Was soll getan werden? (Programme, Produkte, Leistungen)

 

-            Bereitstellung überplanmäßiger Mittel …

-            in dem beantragten Umfang von 300.000 € …

-            zu Gunsten der Haushaltsstellen

*         0220.4500 (Personalamt – Beihilfen) und

*         0300.4500 (Allg. Finanzverwaltung/Stadtkämmerei – Beihilfen)

aus dem Sammelnachweis 01 (Personalausgaben) sowie …

-            zu Lasten von Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen 2009

(Haushaltsstelle 9010.0410)

 

 

Wie soll es getan werden? (Prozesse, Strukturen)

 

1.     Überplanmäßige Mittelbereitstellung (Sammelnachweis 01 – Deckungskreis 900)

2.         Deckung durch Mehreinnahmen aus Schlüsselzuweisungen des Jahres 2009

3.         Freigabe der Ausgabemittel

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II. Beschlussvorschlag

1.       Auf Antrag des Personalamtes vom 17.11.2009 werden überplanmäßig bereitgestellt:

 

 

HSt.

namentliche Bezeichnung

Mehrung

neuer Ansatz

0220.4500

Personalamt – Beihilfen

198.000 €

260.000 €

0300.4500

Allgemeine Finanzverwaltung/

Stadtkämmerei - Beihilfen

102.000 €

197.000 €

 

 

2.       Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei

 

HSt.

namentliche Bezeichnung

Mehrung

neuer Ansatz

9010.0410

Schlüsselzuweisungen

300.000 €

12.053.000 €

 

 

3.       Mittelfreigabe

 

HSt.

Freibetrag

Prozentsatz

0200.4500

260.000 €

100,00

0300.4500

197.000 €

100,00

 

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III.      Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von              , für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 300.000 €, für die das Personalamt keinen Deckungsvorschlag unterbreiten kann. Vor diesem Hintergrund muss auf vorhandene Mehreinnahmen aus der Schlüsselzuweisung 2009 bei HSt. 9010.0410 zurückgegriffen werden.

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

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