Beschlussvorlage - VO/2015/2076-61
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierungsgebiet "Bamberg-Mitte" Städtebauförderung für Stadtbau GmbH - Bereitstellung weiterer Fördermittel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzsenat
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Entscheidung
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09.12.2015
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I. Sitzungsvortrag:
Die Stadtbau GmbH Bamberg hat im Sanierungsgebiet „Bamberg-Mitte“ im letzten Jahrzehnt die verschiedensten Sanierungsmaßnahmen mit Unterstützung der Städtebauförderung durchgeführt. Diese wurden im Jahr 2014 mit der Erstellung von den letzten Einzel-Verwendungsnachweisen abgeschlossen.
Das Stadtplanungsamt hat nach Prüfung dieser Verwendungsnachweise diese zur Endprüfung und Abschluss der jeweiligen Einzelmaßnahme noch im Jahr 2014 an die Regierung von Oberfranken gesandt. Dort ist allerdings bis heute noch nicht die Abschlussprüfung erfolgt, so dass auch noch nicht die Bestätigung dieser Prüfung als eigentliche Voraussetzung zur Auszahlung der jeweiligen Restrate an die Stadtbau GmbH Bamberg vorliegt.
Auf Nachfrage der Stadtbau GmbH Bamberg sowie der Stadtverwaltung hat die Regierung von Oberfranken mit eMail vom 27. November 2015 bestätigt, dass „für die abgeschlossenen Maßnahmen Untere Königstraße 10, Ein- und Ausfahrt Quartiersgarage, Quartiersgarage, Erschließung des Öffentlichen Straßenraums (Wachsbleichen) … entsprechend den bisherigen Bewilligungsbescheiden ca. 250.000,-- € zur Auszahlung“ noch anstehen.
Dieser 60%-Bund- und Freistaat-Anteil ergibt zusammen mit dem städtischen 40%-Anteil an der Städtebauförderung einen Betrag in Höhe von ca. 415.000,-- €, der an die Stadtbau GmbH Bamberg noch auszuzahlen ist.
Der 40%-Eigenanteil der Stadt i. H. v. 165.000 € steht auf HSt. 61500.95840 (Sanierungsgebiet Bbg.-Mitte -Einzelmaßnahmen-) zur Verfügung.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag
1. Der Finanzsenat nimmt den Bericht der Stadtverwaltung zur Kenntnis.
2. Überplanmäßig bereitgestellt werden bei:
Haushaltsstelle | namentliche Bezeichnung | Mehrung | neuer Ansatz |
61500.95840 | Sanierungsgebiet Bbg.-Mitte –Einzelmaßnahmen- | 250.000 € | 300.000 € |
Deckung erfolgt durch Änderung des Haushaltsansatzes aufgrund Mehreinnahmen bei:
Haushaltsstelle | namentliche Bezeichnung | Änderung | neuer Ansatz |
61500.36100 | Investitionszuweisung Land Städtebauförderung – Landesmittel | 125.000 € | 165.500 € |
61500.36150 | Investitionszuweisung Land Städtebauförderung - Bundesmittel | 125.000 € | 165.500 € |
Mittelfreigabe:
Haushaltsstelle | Freigabe zu |
61500.95840 | 415.000 € |
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
x | 2. | Kosten in Höhe von 165.000 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
x | 3. | Kosten in Höhe von 250.000 € für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: Verwendung der Mehreinnahmen aus Städtebaufördermitteln. |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Aufgrund der zu erwartenden Bewilligungen wird die Mittelbereitstellung für die Auszahlung an die Stadtbau GmbH notwendig.