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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2015/2079-R1

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.              Anknüpfend an die bisherige Berichterstattung wird ein aktueller Sachstand über den Stand der Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) gegeben.

 

Ziel ist es weiterhin, die Konversionsflächen, soweit sie bislang noch nicht erworben werden konnten, bis zum 31.01.2016 von der BImA zu erwerben. Aufgrund der Einrichtung der Aufnahme- und Rückführungseinrichtung für Asylbewerber und der Ansiedlung eines Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentrums auf dem Konversionsgelände ist das Erwerbsziel aber auf diese neue Entwicklung anzupassen.

 

 

2.              Pines-Housing-Area

 

Die Stadtbau GmbH Bamberg hat die Fläche der ehemaligen Pines-Housing-Area mit notariellem Kaufvertrag vom 12.11.2015 von der BImA erworben. Aktuell werden die ersten drei Gebäude entlang der Hauptsmoorstraße im Auftrag der Stadtbau GmbH Bamberg saniert, die Arbeiten sind bereits weit fortgeschritten, der avisierte Termin 01.02.2016 für den möglichen Mietbeginn für die ersten drei Gebäude wird gehalten werden. Zwischenzeitlich fand auch ein Besichtigungstermin einer Musterwohnung statt, bei welchem sich Interessenten, die sich im Vorfeld bei der Stadtbau GmbH gemeldet hatten, die Musterwohnung und das Gelände anschauen konnten. Die Veranstaltung stieß auf sehr großes Interesse.

 

Nach den aktuellen Planungen der Stadtbau GmbH Bamberg wird der Vollwärmeschutz voraussichtlich ab März aufgebracht werden können, die Außenanlagen sollen ab Frühjahr 2016 restauriert werden. Ziel ist es alle acht Wohngebäude der ehemaligen Pines-Housing-Area in 2016 dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stellen zu können. Dabei sollen neben den relativ großen Wohnungen (100 bis 130 m²) in den ersten drei Gebäuden künftig in den folgenden Bauabschnitten auch Wohnungen mit voraussichtlich rund 60 bis 70 m² angeboten werden. Über die Maßnahme wird regelmäßig im Aufsichtsrat der Stadtbau GmbH Bamberg berichtet.

 

Der Fortschritt der Sanierungsmaßnahmen erlaubt es, dass zwei Boardinghäuser im 1. Quartal 2016 dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden können. Drei Wohngebäude werden zum 01.02.2016 vermietet zu bezahlbaren Bedingungen, nämlich 5,50 € kalt.

 

 

3.              Sonderlandeplatz Bamberg-Breitenau

 

Zwischenzeitlich konnten die Verhandlungen mit der BImA finalisiert werden. Auf der Basis des Sachstandes, welcher im Finanzsenat am 20.10.2015 berichtet wurde, konnte mit der BImA mittlerweile eine Einigung über den endgültigen Kaufvertragsinhalt hergestellt werden. Der notarielle Kaufvertragsabschluss ist für den 15.12.2015 vorgesehen.

 

 

4.              Golfplatz

 

Dieser ist Teil der Gesamtfläche. Auf die bisherige Berichterstattung darf verwiesen werden.

 

 

5.              MUNA / Schießplatz

 

In der Sitzung des Konversionssenates am 15.12.2015 wird in gesonderten Tagesordnungspunkten der nächste Schritt im Bauleitplanverfahren gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB behandelt werden. Ebenfalls vorgesehen ist die Abgabe einer Zweckerklärung der Stadt Bamberg für den Bereich MUNA und Schießplatz. Diesbezüglich darf auf die gesonderten Sitzungsvorlagen verwiesen werden.

 

 

6.              „Kerngelände“

 

Wie einleitend erwähnt, ist es weiterhin städtisches Handlungsziel, das sog. „Kerngelände“ - mit dem Bereich zwischen der Weißenburgstraße, dem Berliner Ring sowie der Autobahn A73 einschließlich des Golfplatzes – zum 31.01.2016 von der BImA zu erwerben. Der Freistaat Bayern hat hierzu mit Vereinbarung vom 14.08.2015 sowie dem Nachtrag hierzu vom 17.11.2015, erklärt, die Stadt Bamberg bei der Verwirklichung dieses wichtigen Handlungszieles zu unterstützen sowie die mit Schreiben der BImA vom 23.09.2015 an die Bayerische Staatsregierung geforderten Freigabeerklärungen abzugeben.

 

Dabei gilt, dass ein Verkauf im Eigentum der BImA stehender Flächen nur dann möglich ist, wenn und soweit diese nicht für Zwecke des Bundes benötigt werden. § 1 Abs. 1 des BImA-Gesetzes (BImAG) erlaubt die „wirtschaftliche Veräußerung nicht betriebsnotwendigen Vermögens“, wobei § 10 Abs. 1 BImAG auf §§ 63 und 64 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) verweist. Nach § 63 Abs. 2 Satz 1 BHO dürfen Vermögensgegenstände des Bundes nur veräußert werden, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben des Bundes in absehbarer Zeit nicht benötigt werden.

 

Dies bedeutet, dass Bundesbedarf, wie beispielsweise für die Bundespolizei, aber auch für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), vor einem Erwerb durch Dritte, so auch die Stadt Bamberg, vorrangig zwingend zu berücksichtigen ist. Soweit Vermögensgegenstände und somit auch Liegenschaften des Bundes für diese Zwecke benötigt werden, dürfen diese nicht durch die BImA veräußert werden. Aufgrund dieses „Veräußerungsverbotes“ scheidet ein Verkauf von Teilen der Liegenschaft, welche - jedenfalls dauerhaft - für Zwecke des Bundes benötigt werden, aus.

 

Dies heißt konkret:

 

a)              Die Bedarfe der Bundespolizei für die Einrichtung eines 6. BUPOLAFZ führen dazu, dass die für diese Einrichtung benötigte Fläche nicht durch die BImA an die Stadt Bamberg veräußert werden darf. Dabei ist aktuell noch unklar, was dies im konkreten Falle Bambergs für mittel- bzw. langfristige Konsequenzen hat. Fest steht in jedem Fall, dass die dauerhaft durch die Bundespolizei benötigten Flächen für einen Erwerb nicht zur Verfügung stehen. Aktuell wird diskutiert, welche Auswirkungen dies für den (nur) kurz- bzw. mittelfristig abzubildenden Spitzenbedarf in der Fläche hat.

 

Aufgrund der Vorgabe des Bundes, in den Jahren 2016, 2017 und 2018 jeweils 1.000 zusätzliche Polizistinnen und Polizisten ausbilden zu müssen, besteht kurzfristig ein erheblicher Handlungsbedarf und Handlungsdruck zum schnellstmöglichen Aufbau einer entsprechenden Ausbildungskapazität für die Bundespolizei am Standort Bamberg. Wie in der Sitzung des Stadtrates am 18.11.2015 berichtet, folgen daraus zwei wesentliche Handlungsfelder:

 

-              Zum einen muss die kurzfristige Kapazitätsanforderung sowie der Spitzenbedarf bereits ab dem 01.09.2016 bis voraussichtlich etwa 2021/2022 sichergestellt werden.

 

-              Zum anderen ist eine dauerhafte Aus- und Fortbildungseinrichtung für voraussichtlich etwa zwischen 700 und 800 Polizeianwärterinnen und Polizeianwärtern zu planen und aufzubauen.

 

Der kurzfristige sowie der – nicht dauerhafte – Spitzenbedarf sind nur in Bestandsgebäuden abzubilden. Hierzu sondieren gegenwärtig BImA, Staatliches Bauamt und Bundespolizei die Gebäude der Liegenschaft für ihre entsprechende Eignung. In die Fläche übersetzt bedeutet dies, dass voraussichtlich in dieser Phase auch Liegenschaftsteile genutzt werden, welche nicht in einem Dauerkonzept enthalten sein werden.

 

Aus Sicht der Stadt Bamberg ist insbesondere das langfristige Konzept der Bundespolizei von entscheidender Bedeutung, da für die städtebauliche Einordnung sowie die gesamte städtebauliche Überformung des Konversionsgeländes der Langfristbedarf entscheidend Einfluss auf den städtischen Planungs- und Gestaltungsprozess nehmen wird. Entsprechend wurde die Forderung an die Stellen des Bundes gerichtet, dieses Konzept schnellstmöglich mit der Stadt Bamberg abzustimmen.

 

Nach den Aussagen der staatlichen Behörden wird derzeit intensiv daran gearbeitet, diesen Bedarf schnellstmöglich in die Fläche umzusetzen. Auf Seiten des Bundes wurde unter Federführung der BImA, Sparte Facility Management (FM), und unter Beteiligung der Bundespolizei sowie des Staatlichen Bauamtes in Bamberg und der Landesbaudirektion (Nürnberg) sowie unter Einbeziehung der Stadtwerke Bamberg eine Arbeitsgruppe eingerichtet, welche sicherstellen soll, dass die notwendigen Kapazitäten für einen Ausbildungsbeginn zum 01.09.2016 hergestellt und dass die notwendigen Kapazitäten zur Abdeckung des Spitzenbedarfes zeitgerecht hergestellt werden.

 

Zu diesem Zweck finden derzeit intensive Begehungen der Fläche sowie Untersuchungen des Staatlichen Bauamtes statt. Die Stadt Bamberg hat wiederholt ihre Unterstützung im Planungsprozess angeboten und die aktive Beteiligung - zuletzt mit Schreiben vom 04.12.2015 (Anlage 1) - eingefordert. Von Seiten der federführenden BImA wurde die Einbindung zugesichert. Aktuell formuliert nach Kenntnis der Stadt die Bundespolizei final ihre Raumbedarfssituation und es werden die einzelnen Gebäudlichkeiten durch das Staatliche Bauamt intensiv auf ihre Eignung für eine schnelle Aktivierung untersucht. Nach aktuellem Kenntnisstand soll voraussichtlich in der 50. KW eine Grundabstimmung zwischen dem Bundesinnenministerium sowie dem Finanzministerium über die konkrete Bedarfsumsetzung der Bundespolizei in Bamberg stattfinden. Angekündigt wurde, dass im Anschluss die Gespräche unter Einbeziehung der Stadt Bamberg konkret fortgesetzt werden sollen. Von Seiten der Stadt wurden den Vertretern des Bundes für die 51. KW daher bereits verschiedene Termine angeboten.

 

Zwischenzeitlich wurde durch die BImA für den 15.12.2015 ein Gespräch mit den Vertretern von BImA, Bundespolizei und Staatlichem Bauamt in Bamberg angekündigt, bei welchem weitere Informationen über den aktuellen Planungsstand gegeben werden sollen. Die Verwaltung wird über den aktuellen Sachstand laufend weiter berichten.

 

b)              Die für die - erweiterte - ARE II benötigte Fläche wird nach derzeitigem Kenntnisstand ebenfalls nicht für einen Ankauf zum 31.01.2016 zur Verfügung stehen. Auch für diesen Teil der Liegenschaft gilt, dass aufgrund der Einrichtung der ARE im Bereich der ehemaligen Flynn-Housing-Area Bundes- bzw. im konkreten Fall der Bedarf des Freistaates Bayern (als Landesbedarf) einem Erwerb durch die Kommune vorgeht.

 

Aktuell stellt sich die Situation so dar, dass aufgrund entsprechenden Haushaltsvermerkes bzw. Haushaltsausschussbeschlusses des Deutschen Bundestages den Bundesländern die Kosten für die Herrichtung von Liegenschaften zum Zwecke der Flüchtlingsunterbringung erstattet und die Liegenschaften mietzinsfrei überlassen werden. Nach mündlicher Mitteilung aus dem bayerischen Sozialministerium gilt dies wohl auch für die Herstellungskosten für den ersten Teil der ARE II in Bamberg. Der Bund erstattet damit dem Freistaat Bayern die Kosten für die Herrichtung der Gebäude der ehemaligen Housing-Area zum Zwecke der Flüchtlingsunterbringung und stellt diese dem Freistaat mietzinsfrei zur Verfügung. Aktuell ist daher davon auszugehen, dass ein Erwerb durch die Stadt Bamberg für die Dauer der Nutzung der Liegenschaft für Zwecke der Flüchtlingsunterbringung ausscheidet – andernfalls würde wohl die Forderung erhoben, dass die notwendige Herrichtungsarbeiten durch die Stadt gewährleistet und die Liegenschaft mietzinsfrei überlassen würde.

 

 

c)              Konsequenzen für den Ankauf zum 31.01.2016:

 

Aufgrund der Vorgabe, dass sowohl Bundes- als auch Landesbedarf Priorität haben, bedeutet dies, dass durch die Stadt Bamberg nur Flächen erworben werden können, welche nicht für das neue BPOLAFZ oder die erweiterte ARE II benötigt werden.

 

Die Forderung der Stadt Bamberg lautet daher, diese Flächen zu definieren und den Konversionsprozess im Sinne einer aktiven Stadtentwicklung weiterhin engagiert fortführen zu können. Mit Schreiben vom 04.12.2015 (Anlage 1) hat sich daher der Oberbürgermeister an die Vertreter der BImA, der Bundespolizei sowie der staatlichen Bauverwaltung gewandt. Gefordert wurde dabei die aktive Einbindung der Stadt in den laufenden Planungsprozess der Bundespolizei und die Berücksichtigung der wesentlichen Konversionsziele der Stadt Bamberg.

 

Dabei geht es um die folgenden wesentlichen städtischen Zielsetzungen:

 

aa)              Der Bereich der ehem. Lagarde-Kaserne soll vollständig zum 31.01.2016 von der Stadt erworben und von einer Bundesnutzung freigehalten werden. Soweit einzelne Gebäude vorübergehend für eine Nutzung durch die Bundespolizei zwingend benötigt würden, sollen diese bereits vorab durch die Stadt Bamberg erworben werden können und dem Bund für dessen Zwecke durch die Stadt Bamberg anschließend für die Dauer der Bundesnutzung mietzinsfrei zur Verfügung gestellt werden. Auf diese Weise ergäben sich keinerlei Nachteile für den Bund und die Stadt Bamberg könnte bereits frühzeitig Eigentum erwerben. Dieser Vorschlag wurde den Verantwortlichen von BImA, Bundespolizei und Bauverwaltung unterbreitet. Von Seiten der BImA wurde mitgeteilt, dass diese Frage zunächst mit dem Vorstand der BImA diskutiert und abgestimmt werden müsse. Eine abschließende Äußerung der Vertreter des Bundes hierzu liegt derzeit noch nicht vor.

 

bb)              Der Bereich des sog. Lindenangers soll ebenfalls möglichst rasch von der Stadt oder der Stadtbau GmbH erworben werden. Gegenüber der BImA, der Bundespolizei und dem Staatlichem Bauamt wurden bei allen bisherigen Besprechungen von den städtischen Vertretern deutlich gemacht und gefordert, dass der sog. Lindenanger – vergleichbar dem Bereich der ehem. Pines-Housing – ebenfalls sehr zeitnah dem lokalen Wohnungsmarkt zugeführt werden soll. Dies entspricht auch dem Inhalt der gemeinsamen Vereinbarung vom 14.08.2015. Hierzu gebe es auch bereits Gespräch mit der Obersten Baubehörde im Hinblick auf eine Förderung durch den Freistaat Bayern. Dies insbesondere vor dem Hintergrund auch Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge schaffen zu wollen. Die ersten Gespräche mit der OBB verliefen sehr vielversprechend. Voraussetzung ist aber, dass die Gebäude auch tatsächlich für den Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen. Dies bedeutet, dass eine etwaige Zwischennutzung durch die Bundespolizei sich auf einen engen Zeitraum beschränken müsste. Seitens der Vertreter des Bundes wurde zugsichert, diese Aspekt bei den Planungen berücksichtigen zu wollen. Eine abschließende Äußerung liegt aktuell noch nicht vor.

 

cc)              Alle weiteren Bereich des sog. Kerngeländes, welche nicht für die Bundespolizei und die ARE II benötigt werden, sollen ebenfalls zum 31.01.2016 erworben werden. Nach dem gegenwärtigen Stand sind dies:

 

-                 die Fläche des Golfplatzes,

-                 die ehem. Offiziershäuser (unterhalb der sog. NATO-Siedlung) sowie

-                 evtl. weitere Flächen im Bereich zwischen der JFK-Halle sowie der ehem. Heizzentrale, gelegen entlang eines Streifens, südlich des JFK-Blvd.

 

Nicht erworben werden kann nach aktuellem Kenntnisstand die ehemalige US-High-School. Ergänzend zu der Berichterstattung in der Stadtratssitzung am 18.11.2015 ist nach dem derzeitigen Informationsstand davon auszugehen, dass diese für die Zwecke der erweiterten ARE II benötigt wird. Derzeit findet allerdings noch die Prüfung statt, inwieweit einen Nutzung nicht doch für Zwecke der Bundespolizei erforderlich wird. Insofern prüft der Bund gerade intern die Bedarfssituation sowie die Möglichkeit, die Schulungsräume an anderer Stelle unterzubringen. Aufgrund dieser Vorgabe muss weiterhin davon ausgegangen werden, dass die ehemalige High-School nicht für Zwecke der Montessori-Schule - zumindest für die Dauer der Nutzung der ARE II für die Flüchtlingsunterbringung - zur Verfügung stehen wird. Für den Bedarf der Montessori-Schule sind daher Alternativen zu finden.

 

Wie in einer gemeinsamen Besprechung am 18.11.2015 mit Vertretern von Montessori durch Herrn Oberbürgermeister und Herrn Zweiten Bürgermeister Dr. Lange zugesichert, bemüht sich die Stadtverwaltung intensiv im Gespräch mit Montessori um Ersatzlösungen. Aufgrund der aktuellen Raumsituation ist es zunächst erforderlich, dass schnellstmöglich eine Liegenschaft aktiviert wird, welche bereits für das Schuljahr 2016/2017 nutzbar ist. Die Gespräche finden derzeit statt. Weiterhin wird geprüft, inwiefern Räumlichkeiten - auch auf dem Konversionsgelände - für eine mittel- bzw. langfristige Nutzung zur Verfügung stehen. Dabei werden insbesondere Gebäude im Bereich der ehemaligen Lagarde-Kaserne einer Prüfung unterzogen. Es gibt unter Federführung des Schulreferates eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe mit Vertretern des Immobilienmanagements sowie des Amtes für strategische Entwicklung und Konversionsmanagement. Ziel ist es, sowohl den kurzfristigen als auch den langfristigen Bedarf gemeinsam mit Montessori zu analysieren und geeignete Liegenschaften bis Ende 2015 zu sondieren und insbesondere eine Raumlösung für den kurzfristigen Bedarf zu finden. Die Verwaltung wird hierzu weiter berichten.

 

Die Aktivierung des ehem. „Kindergartens“ (als Teil der ehem. Elementary-School gelegen) im Bereich zwischen ARE II und sog. NATO-Siedlung, wie von Frau Stadträtin Reinfelder mit Schreiben vom 17.11.2015 (Anlage 2) beantragt, kann nach aktuellem Kenntnisstand leider nicht zeitnah weiter verfolgt werden, da für diese Fläche Bedarf durch die Bundespolizei angemeldet wurde, welche die Räume für Schulungszwecke benötigt. Über die Dauer dieser Nutzung und damit über einen möglichen Nachnutzungszeitpunkt können derzeit keine gesicherten Aussagen getroffen werden.

 

 

7.              Weitere Gestaltung des Konversionsprozesses:

 

Die Bedarfe der Bundespolizei und der ARE II bleiben nicht ohne Auswirkung für den laufenden Bamberger Konversionsprozess. Der städtebauliche Rahmenplan ging von der Annahme der Notwendigkeit einer vollständigen, städtebaulichen Neuentwicklung der Flächen auch zwischen Berliner Ring und Autobahn A73 aus. Dabei sollte insbesondere die Schaffung von Flächen für Wohnen in verschiedenen Qualitätsstufen, sowohl im Bestand, als auch im Neubau, eine entscheidende Rolle spielen.

 

Aufgrund des derzeit noch nicht endgültig feststehenden, dauerhaften Bedarfes der Bundespolizei, wird eine teilweise Anpassung der bisherigen städtebaulichen Aussagen des Rahmenplanes – zumindest in dem oben genannten Bereich - erforderlich werden. Dies entspricht dabei auch dem Anspruch eines Rahmenplanes in einem laufenden Konversionsprozess, auf aktuelle Entwicklungen sowie die Änderung bisher gesetzter Rahmenbedingungen mit entsprechenden Anpassungen der städtebaulichen Antworten, zu reagieren, diese aufzunehmen und umzusetzen.

 

Hierzu müssen die entsprechenden planerischen Überlegungen und Schritte in Abhängigkeit von den tatsächlichen Bedarfen der Bundespolizei ausgearbeitet werden. Da derzeit weder das kurzfristige noch das dauerhafte Flächenbedarfskonzept der Bundespolizei bekannt sind, kann eine entsprechende städtebauliche Reaktion derzeit noch nicht sinnvoll ausgearbeitet werden. Sobald die Pläne des Bundes vorliegen, werden parallel auch die notwendigen städtebaulichen Überlegungen mit dem Ziel einer entsprechenden Anpassung des Rahmenplanes veranlasst und zur Diskussion in den Konversionssenat eingebracht werden.

 

Entscheidend für die weitere Ausgestaltung des Konversionsprozesses ist die Beantwortung der Frage, wann welche Flächen konkret für die weitere Entwicklung zur Verfügung stehen werden:

 

Aufgrund der Größe des gesamten Areals sowie der zu prognostizierenden zeitlichen Entwicklungsfähigkeit der Stadt, war es ohnehin Zielvorstellung, die Konversion in West – Ost – Richtung, beginnend mit der ehem. Lagarde-Kaserne, zu gestalten. An dieser Zielvorstellung haben sich keine Änderungen ergeben. Dabei ist es aus Sicht der Verwaltung zu begrüßen, wenn ein Großteil der Gebäude im Bereich zwischen Berliner Ring und A73  für Zwecke der Bundespolizei genutzt werden, da sich eine Nutzung grundsätzlich positiv auf den Bestandserhalt auswirkt und nach den bisherigen Prognosen der Bestand in seiner Gesamtheit auch nicht binnen kurzer Zeit einer Neunutzung hätte zugeführt werden können. Es bedeutet daher keine signifikante Einschränkung des Konversionsprozesses für die Gesamtfläche, wenn zunächst ein Ankauf der Fläche östlich des Berliner Ringes nur teilweise möglich sein sollte. Allein die ehem. Lagarde-Kaserne weist mit einer Fläche von rund 22,5 ha ein erhebliches Entwicklungspotential auf. Der Konversionsprozess sollte sich intensiv mit dieser Fläche und dem darin enthaltenen Entwicklungspotential, insbesondere für die Themen Kultur- und Kreativquartier, Wohnen und Dienstleistungen, IT-Quartier und Anwenderzentrum für Gesundheitswirtschaft, auseinandersetzen und Lösungen entwickeln.

 

 

8.              Behandlung von Anfragen:

 

Aufgrund des derzeit nicht feststehenden Bundesbedarfes ist es noch nicht möglich, die gemeinsame Anfrage der CSU-, SPD- und GAL-Stadtratsfraktion sowie von Frau Stadträtin Reinfelder vom 28.11.2015 zu beantworten. Dies soll in der nächsten Sitzung des Konversionssenates geschehen, wenn weitere Erkenntnisse und Informationen vorlilegen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Konversionssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

2.              Der Antrag von Frau Stadträtin Reinfelder vom 17.11.2015 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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