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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2015/2083-15

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Das Einzelhandelsentwicklungskonzept 2015 für die Stadt Bamberg, das am 15.12.2015 im Konversionssenat in zweiter Lesung beraten wurde, gibt Empfehlungen für die Einzelhandelsentwicklung auch für das Konversionsareal ab. In den ursprünglichen Überlegungen gingen die Gutachter des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes davon aus, dass analog des Rahmenplanes in mehreren Bauphasen bis zum Jahr 2035 ca. 5.000 neue Einwohner erreicht werden. Die Entwicklung der Konversionsflächen soll dabei sukzessive von West nach Ost voranschreiten. Somit könnte ein Potenzial von ca. 2.500 m² Verkaufsfläche im Nahrungs- und Genussmittelsegment sowie im Bereich Gesundheit / Körperpflege entstehen. Eine genaue Verortung des Standortes ist aber nicht möglich und soll den Marktkräften überlassen werden. Da im direktem Umfeld am Standort Berliner Ring / Pödeldorfer Straße bereits ein Handelsschwerpunkt vorhanden ist, ist für die ersten Bauphasen bereits eine ausreichende Versorgung für die neuen Wohngebiete vorhanden. Bei einem Fortschreiten der Konversion nach Osten wird dann eine weitere Ansiedlung z.B. eines Lebensmittel- und Drogeriemarktes mit ergänzenden Lebensmittelhandwerksbetrieben östlich des Berliner Ringes empfohlen.

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bei der Errichtung eines sechsten Bundespolizeiaus- und –fortbildungszentrums in Bamberg und bei der ARE II, kann aber heute seriös niemand abschätzen, wie der Konversionsprozess östlich des Berliner Rings in den nächsten Jahren aussehen wird. Erst nach Vorliegen des endgültigen Flächenkonzeptes des Bundespolizeistandortes können weitere Überlegungen zum Konversionsprozess östlich des Berliner Rings angestellt werden.

Dabei spielt es insbesondere eine entscheidende Rolle, ob die ost-west und die nord-süd Verbindungen, wie im beschlossenen Rahmenplan dargestellt, realisiert werden können. Nur mit entsprechenden attraktiven Wegeverbindungen kann eine temporäre oder dauerhafte Nahversorgungseinrichtung dort betrieben werden.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Konversionssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Damit ist der Antrag von Frau Stadträtin Reinfelder vom 24.10.2015 geschäftsordnungsgemäß behandelt.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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