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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/2086-15

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1. Anlass der Planung

 

Anlass der teilweisen Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet MUNA, Schießplatz und Umgriff ist die seit kurzem wieder bestehende kommunale Planungshoheit über die militärisch genutzten Flächen im Stadtgebiet Bamberg, die dadurch möglich gewordene Neuausrichtung der Gewerbeflächenpotentiale gemäß der Fortschreibung des gesamtstädtischen städtebaulichen Entwicklungskonzepts (SEK, Beschluss des Stadtrats vom 23.07.2014) und des Gewerbeflächenkonzepts vom 09.11.2015 sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 429 im Bereich MUNA und Schießplatz im Parallelverfahren. Ziel der teilweisen Flächennutzungsplanänderung ist es, die seit Jahrzehnten militärisch genutzten Flächen MUNA und Schießplatz u.a. in Teilbereichen einer gewerblichen Nutzung zuzuführen, durch ergänzende Flächenarrondierungen eine leistungsfähige und ressourcenschonende Erschließung zu ermöglichen und die vorhandenen ökologischen Potentiale zu erhalten bzw. insbesondere durch Entmunitionierung und Altlastensanierung zu erhöhen.

 

Der Flächennutzungsplan Teilplan Art der Nutzung und der Teilplan Landschaftsplan werden gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 429 geändert.

 

 

2. Lage und Beschreibung des Plangebietes und bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan

 

Das Plangebiet umfasst vornehmlich die im Flächennutzungsplan (Teilplan Art der Nutzung) als „Sonderbaufläche Bund“ gekennzeichneten und bisher von den US-Streitkräften genutzten Areale MUNA und Schießplatz, im östlichen und nördlichen Bereich Teilbereiche der Staatsforsten und im westlichen Bereich Teilflächen des bestehenden Gewerbegebietes Gutenbergstraße. Die Geltungsbereichsgröße der FNP-/LSP-Änderung beträgt gerundet ca. 218 ha, schließt u.g. Flurnummern mit ein und wird im Norden durch Wohnbauflächen nördlich der Staatstraße St 2281 „Pödeldorfer Straße“, das Gelände der ehemaligen US-Kasernen und die „Birkenallee“, im Westen durch die Staatstraße St 2281 („Pödeldorfer Straße“), durch Wohnbauflächen südlich der „Pödeldorfer Straße“, durch Freizeit-, Erholungs- und Sportflächen (Reit- und Fahrverein, Sportanlagen der Universität Bamberg sowie des Volksparkstadions), die Flächen der Dauerkleingartenanlage „Amselfang“, durch die „Moosstraße“, durch Gemeinbedarfsflächen (Lebenshilfe, Handwerkskammer für Oberfranken, Berthold-Scharfenberg-Förderschule) westlich der „Armeestraße“, durch gemischte Bauflächen westlich der „Armeestraße“, durch Gemeinbedarfsflächen (Eichamt), durch die Staatstraße St 2276 („Geisfelder Straße“), durch Wohnbebauung nördlich der „Geisfelder Straße“ und östlich der „Hertzstraße“, durch die Bundesstraße B 22 („Berliner Ring“), durch Flächen des Gewerbegebietes „Gutenbergstraße“, die Flächen des Umspannwerkes „Bamberg - Süd“, sowie durch landwirtschaftliche Nutzflächen (Bereich „Am Tännig“), im Süden durch den Sendelbach, die Bundesstraße B 22 („Berliner Ring“) und Waldflächen des Hauptsmoorwaldes sowie im Osten durch Waldflächen des Hauptsmoorwaldes, den Sendelbach, die Staatstraße St 2276 („Geisfelder Straße“) und die Staatstraße St 2281 („Pödeldorfer Straße“ begrenzt.

 

Der Geltungsbereich beinhaltet die nachfolgenden Flurnummern (Fl.-Nrn.) der Gemarkung

(Gmkg.) Hauptsmoor voll- oder teilflächig (TF):

 

16/3 (TF), 43 (TF), 43/2 (TF), 44 (TF), 46/2 (TF), 46/3 (TF), 46/4, 47/2, 47/5, 47/6, 47/7, 47/8, 47/9, 47/11, 47/12, 47/13, 47/15 (TF), 47/19, 58/1 (TF), 58/3 (TF), 58/5, 58/6, 63 (TF), 63/2, 63/4, 63/5, 63/6 (TF), 63/8 (TF), 63/9, 63/10, 63/12, 63/14, 63/15, 64/2, 66 (TF), 66/2, 66/3, 69/3, 84/1 (TF), 85/2, 86/2, 89/2 und 91/2.

 

Weiterhin beinhaltet er die nachfolgenden Fl.-Nrn. der Gemarkung Bamberg voll- oder teilflächig (TF):

 

4444/3 (TF), 4444/5, 4444/6, 4444/7, 4444/9, 4444/10, 4445 (TF), 4447/2 (TF), 4447/15 (TF), 4594/2 (TF), 4594/14, 4594/15, 4594/93 (TF), 4594/97 (TF), 4594/108 (TF), 4594/116 (TF), 4594/120, 4594/129, 4594/130, 4594/131, 4594/132, 4594/140, 4594/153 (TF), 4594/158 (TF), 4594/159 (TF), 4594/162 (TF), 7400/2 (TF), 7400/3 (TF) und 7449/16 (TF).

 

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs des FNPs/LSPs ist aus der Planzeichnung ersichtlich. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs wie folgt dar:

 

SO Bund:               Fl. Nrn. 47/2, 4594/15 (Teilbereich), 63/2, 64/2, 66/2, 66/3, 85/2, 91/2, 89/2, 86/2, 69/3 (Teilbereich), 4594/120, 7449/16 (Teilbereich)

 

SO Telekom                            Fl. Nrn. 4594/132 und 4594/131 (Teilbereich)

 

Waldfläche              Fl. Nrn. 63 (Teilbereich), 4594/131 (Teilbereich), 44 (Teilbereich), 47/5, 47/6, 66 (Teilbereich), 46/3, 46/4, 69/3, 58/5, 43 (Teilbereich), 63 (Teilbereich), 58/3 (Teilbereich)

 

Industriegebiet              Fl. Nrn. 63/4, 63/9, 63/10, 63/12, 63/6 (Teilbereich), 4594/15 (Teilbereich), 4594/129 (Teilbereich),  63/5

 

Gemeinbedarf                            Fl. Nrn. 4594/108 (Teilbereich), 4594/130

 

Gemischte Baufläche              Fl. Nrn. 47/7, 47/9, 47/11, 47/12, 47/13, 47/19 und 47/8

 

Verkehrsflächen               Fl. Nrn. 4445 (Teilbereich), 4447/2 (Teilbereich), 4447/15 (Teilbereich), 4594/116 (Teilbereich), 84/1 (Teilbereich), 63/15, 63/8 (Teilbereich), 58/3 (Teilbereich), 43/2 (Teilbereich), 4594/140, 4594/14, 4594/149, 4594/93 (Teilbereich), 58/1, 58/6, 58/5, 16/3 (Teilbereich), 43/2 (Teilbereich), 46/2 (Teilbereich), 47/15 (Teilbereich), 58/1 (Teilbereich), 58/3 (Teilbereich), 63/8 (Teilbereich), 4594/2 (Teilbereich), 4594/97 (Teilbereich), 4594/108 (Teilbereich), 4594/129 (Teilbereich), 4594/140, 4594/158 (Teilbereich), 4594/159 (Teilbereich), 4594/162 (Teilbereich), 7400/2 (Teilbereich), 7400/3 (Teilbereich)

 

Grünflächen               Fl. Nrn. 4444/3 (Teilbereich), 4444/5, 4444/6, 4444/7, 4444/10 (Teilbereich), 4445 (Teilbereich), 63/14, 4444/9, 4447/2 (Teilbereich), 4447/15 (Teilbereich), 4594/153 (Teilbereich), 4594/159 (Teilbereich)

 

Wasserflächen                            Fl. Nrn. 4594/15 (Teilbereich)

 

Landwirtschaft                            Fl. Nrn. 4444/10 (Teilbereich)

3. Beabsichtigte Darstellung der Flächennutzungsplan-Änderung

 

Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderungen werden die zentralen Bereiche des Planungsraumes als gewerbliche bzw. industrielle Baufläche, Sondergebiete und Verkehrsfläche festgesetzt werden. Im Landschaftsplan werden für diese Bereiche Ausgleichs- und Entwicklungsmaßnahmen bzw. die Erforderlichkeit von Grünordnungsplänen festgesetzt. Im nördlichen, östlichen und westlichen Bereich sowie entlang künftiger Erschließungsstraßen sind größere zusammenhängende Flächen für Retentions- bzw. Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Im südlichen Bereich innerhalb der Wasserschutzzone sind keine Eingriffe geplant. Zudem wird ein externer forstwirtschaftlicher Ausgleich auf bundeseigenen Flächen im Bereich des gemeindefreien Gebietes und hier insbesondere im Bereich der waldfreien bzw. versiegelten Areale der LTA (Warner Barracks IV), auf Teilflächen im Osten des Kasernenareals sowie auf sonstigen städtischen und stiftungseigenen Flächen geprüft.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Konversionssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Konversionssenat beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses gem. §2 Abs. 1 BauGB vom 18.03.2014 für den ursprünglichen Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung.

 

  1. Der Konversionssenat beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes für das im Plan vom 15.12.2015 abgegrenzte Gebiet. Der Konversionssenat billigt das Konzept der Flächennutzungsplanänderung vom 15.12.2015.

 

  1. Der Konversionssenat beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen eines dreiwöchigen Aushanges (Unterrichtung) mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung durchzuführen.

 

  1. Der Konversionssenat beauftragt die Verwaltung, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

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Anlagen

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