Berichtsvorlage - VO/2015/2087-15
Grunddaten
- Betreff:
-
Zweckerklärung der Stadt Bamberg für Konversionsliegenschaften – MUNA und Schießplatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- 15 Amt für strategische Entwicklung und Konversion
- Referent:in:
- Hinterstein Christian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Konversions- und Sicherheitssenat
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Kenntnisnahme
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15.12.2015
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I. Sitzungsvortrag:
Der Erwerb einer Konversionsliegenschaft im Zuge der Erstzugriffsoption der Kommune erfordert nach den Regeln des Erstzugriffes und den hausrechtlichen Beschlüssen des Deutschen Bundestages vom 21.03.2012 die Abgabe einer sogenannten Zweckerklärung über die durch die Stadt Bamberg beabsichtigte Nachnutzung gegenüber der BImA. Sie ist damit auch Grundlage für die weitere Wertermittlung durch den zu beauftragenden Wertgutachter.
Gemäß den bisherigen Abstimmungen mit der BImA, dem Aufstellungsbeschluss des gemeinsamen Bebauungsplan-Verfahrens vom 18.03.2014, der Billigung des SEK 2014 im Konversionssenat vom 23.07.2014, dem Lagebericht zum Umweltstatus der Flächen im Konversionssenat vom 21.04.2015 sowie der Berichterstattung im Feriensenat zum weiteren Vorgehen am 20.08.2015 (siehe Punkt 5d der Tischvorlage/Sitzungsvortrag) stellt das Konzept zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 429 „Gewerbepark Geisfelder Straße“ den Bereich MUNA und Schießplatz gleichzeitig die entsprechende planerische Zweckerklärung dar.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag
- Der Konversionssenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.
- Der Konversionssenat ermächtigt die Verwaltung, das Konzept zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 429 „Gewerbepark Geisfelder Straße“ als Zweckerklärung für den Bereich MUNA und Schießplatz der BImA zu übergeben.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: