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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/2088-15

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Vorgang

 

Mit dem geplanten Abzug der US-Streitkräfte und der damit verbundenen Verfügbarkeit von rund 450 ha Konversionsflächen, musste das im Jahr 2011 aufgestellte Gesamtstädtische städtebauliche Entwicklungskonzept der Stadt Bamberg fortgeschrieben werden. Unter dem Titel „Perspektive Ost | Bamberger Konversion“ wurde unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit ein Planungsprozess für die Konversionsflächen und den gesamten Bamberger Osten begonnen. Durch unterschiedliche Beteiligungsformate wie Fachforen, Bürgerwerkstätten, Informationsveranstaltungen und Schlüsselpersonengespräche wurden die vielen Facetten des Konversionsprozess diskutiert und in den Planungsprozess eingebracht. Als Ergebnis entstand die Fortschreibung des Gesamtstädtischen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (SEK 2014), welche städtebaulichen Eckpunkte für die Entwicklung des Bamberger Ostens und die Einbettung der Konversionsflächen formulierte. Diese wurden anschließend im Rahmen eines dialogorientierten Gutachterverfahrens konkretisiert und in den Rahmenplan „Zielkonzept 2035“ überführt. Der Rahmenplan gibt städtebauliche, räumliche und gestalterische Orientierung und stellt die städtebauliche Zielkonzeption des Kasernengeländes für das Jahr 2035 dar. Der Plan dient als Leitlinie für das Verwaltungshandeln und die Politik, als Informationsgrundlage für die Bürgerbeteiligung, Behörden und Investoren. Um dem langen Entwicklungsprozess von 20 Jahren gerecht zu werden, muss er flexibel auf zukünftige Anforderungen und Bedarfe reagieren können. Er wird kontinuierlich und dynamisch fortgeschrieben.

 

Sanierungsbedarf im Bereich der Lagarde-Kaserne

 

Die ehemalige Lagarde-Kaserne wurde bis zum Dezember 2014 durch die amerikanischen Streitkräfte für militärische Zwecke genutzt. Seitdem ist das 22,5 ha große Areal durch Leerstand geprägt. Die Strom-, Wasser-, und Fernwärmeleitungen wurden vom Netz getrennt. Die ehemalige Lagarde-Kaserne hat somit einen vollumfänglichen Funktionsverlust erlitten. Das Areal ist nicht für die Öffentlichkeit zugänglich und bildet nach wie vor einen Fremdkörper innerhalb des Stadtgefüges von Bamberg Ost. Nicht zu unterschätzen ist die unmittelbare Nähe zum Sanierungsgebiet „Starkenfeldstraße“. Der Stadtteil im Bamberger Osten ist durch vielfältige städtebauliche Missstände geprägt und seit dem 29.11.2006 Teil des Städtebau-Förderprogramms „Soziale Stadt“.

 

Die Stadt Bamberg verfolgt das Ziel die ehemalige Lagarde-Kaserne zu einem gemischt genutzten urbanen Stadtquartier, dem „Lagarde-Campus“ zu entwickeln. Darin sollen neben Kultur- und Kreativnutzungen, einem IT- und Gesundheitsquartier auch Wohnraum und Dienstleistungsarbeitsplätze entstehen. Darüber hinaus soll die Lagarde-Kaserne wieder in das Stadtgefüge des Bamberger Ostens eingebettet werden, wozu es der Öffnung der bisher geschlossenen städtebaulichen Struktur des Areals und der Schaffung von verkehrlichen Vernetzungen bedarf.

 

Das zentrale Ziel, ist nicht nur eine verbesserte Vernetzung zwischen den nördlichen und südlich gelegenen Quartieren im Bamberger Osten, sondern darüber hinaus eine Verknüpfung mit der Bamberger Altstadt. Wesentlich zur Erreichung dieses Ziels ist auch die gefahrenfreie und attraktive Querung für Fußgänger und Radfahrer der trennenden Verkehrsachse „Berliner Ring“ mit einer Verkehrsbelastung von täglich ca. 35.000 Fahrzeugen. Eine „grüne“ Überführung für nicht motorisierten Verkehr stellt einen wesentlichen und unverzichtbaren Bestandteil des übergeordneten Konzeptes der Wegeverbindungen zum Hauptsmoorwald und dem geplanten Naherholungsgebiet im Bereich des „Fishing Lake“ dar.

 

Im Rahmen der anstehenden städtebaulichen Entwicklungen sind insbesondere folgende Ordnungs- und Baumaßnahmen erforderlich:

 

  • Bodenordnung
  • Sanierung und Instandsetzung von Bestandsgebäuden
  • Freilegung von Grundstücken und Baufeldern (Abbruch von Hochbauten, großflächige Entsiegelungsmaßnahmen) zur angemessenen städtebaulichen Nachverdichtung des innerstädtischen Areals
  • Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen (zur Sicherung der Funktionsfähigkeit innerhalb des Untersuchungsgebietes und der städtebaulichen Verknüpfung mit den umliegenden Stadtquartieren)

 

Vorbereitende Untersuchungen

 

Um die städtebauliche Entwicklung des Lagarde-Campus voranzutreiben sind umfangreiche Entwicklungsmaßnahmen erforderlich. In Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken besteht Aussicht für diese Maßnahmen im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes „Soziale Stadt“ Fördermittel zu erhalten. Hierzu muss auf Grundlage der Vorbereitenden Untersuchungen ein Sanierungsgebiet förmlich festgelegt werden.

 

Hier kann die Stadt Bamberg auf die Ergebnisse eines umfassenden Planungsprozesses seit dem Jahr 2012 unter breiter Beteiligung von externen Fachleuten, Verwaltung, Politik und Bürgerschaft zurückgreifen. In Abstimmung mit dem Fördermittelgeber Regierung von Oberfranken werden somit die vorliegenden Konzepte, Planungen und Bestandsunterlagen als Grundlage der Vorbereitenden Untersuchungen herangezogen. Aktuelle Themenbereiche, wie unter anderem der Zeit-Maßnahmen- und Finanzierungs-Plan, werden durch das Stadtplanungsamt und das Konversionsamt ergänzt. Hierbei ist zielgerichtet auf die Behebung des städtebaulichen Missstandes Leerstand einzugehen.

 

Weiteres Vorgehen

 

Der Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen im Sinne des § 141 BauGB muss zunächst formell durch den Konversionssenat beschlossen und ortsüblich bekanntgemacht werden. Die Vorbereitenden Untersuchungen werden durch das Konversionsamt und die Stadtsanierung des Stadtplanungsamtes selbst erstellt.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1. Der Konversionssenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

2. Der Konversionssenat beschließt den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für das Gebiet „Lagarde-Campus“ in der Abgrenzung des Planes des Konversionsamtes vom 23.11.2015.

 

3. Der Konversionssenat beauftragt das Baureferat den Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen ortsüblich bekannt zu machen und die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen in der im Sitzungsvortrag dargestellten Form vorzubereiten.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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