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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0025-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Vorgang

Die Stadt Bamberg beabsichtigt, den Verkehrsentwicklungsplan (VEP) fortzuschreiben. 

Der derzeit gültige VEP stammt aus dem Jahr 2000/2001 und ist in Teilen überholt. Durch den anstehenden viergleisigen Ausbau der Bahnstrecke durch Bamberg und besonders durch die Konversion der ehemaligen amerikanischen Kasernenflächen wird sich die Verkehrssituation in Bamberg verändern, besonders im Osten der Stadt.

Mit dem Verkehrsentwicklungsplan sollen die strategischen Grundsätze und Leitlinien der zukünftigen Verkehrsentwicklung für die nächsten 15 Jahre festgelegt und der bisherige Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Bamberg aus dem Jahr 2001 aktualisiert werden. Der Verkehrsentwicklungsplan soll dabei verkehrsmittel-übergreifend und dialogorientiert angelegt sein und eine integrierte und abgestimmte Mobilitätsstrategie für die nächsten Jahre aufzeigen. Das Ergebnis ist auch eine wichtige Grundlage für den neuen Flächennutzungsplan der Stadt Bamberg.

Büroauswahl

Die Planungsleistungen im Rahmen der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes sind zu einem großen Teil von einem externen Planer/Gutachter zu erbringen. Dieser Gutachter bzw. dieses Ing.-Büro wurde in einem mehrstufigen Auswahlverfahren ausgewählt. Dabei wurden nach einer Vorauswahl aufgrund von Referenzen einige Büros in eine Vorstellungsrunde eingeladen. Dazu wurde ein Auswahlgremium bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Stadtrates, der Stadtwerke Bamberg und der Stadtverwaltung gebildet. In der Sitzung des Auswahlgremiums am 7.7.2015 wurden drei Ing.-Büros ausgewählt, die im nächsten Schritt zu einem konkreten Honorarangebot aufgefordert wurden.

Dazu wurde den Ing.-Büros als Kalkulationsgrundlage ein detailliertes Leistungsbild zur Verfügung gestellt. Dieses Leistungsbild wurde im Auswahlgremium diskutiert und abgestimmt. Auf der Basis der Honorarangebote wurde Planersocietät als das wirtschaftlichste Angebot ausgewählt und die Planungsleistung an das Büro Planersocietät aus Dortmund vergeben.

Da gemäß Ziffer 5.3.1 der Vergaberichtlinien der Stadt Bamberg in der aktuellen Fassung der Bau- und Werksenat für die Vergabe von Planungsleistungen im VOF-Bereich zuständig ist, wurde die Vergabe in der Sitzung des Bau- und Werksenates am 20.1.2016 behandelt.

 

Weiteres Vorgehen

Das weitere Vorgehen ist in der Übersichtsgrafik in der Anlage dargestellt. Weiterhin wird das Büro Planersocietät in seinem mündlichen Vortrag detailliert darauf eingehen.

 

Zusammensetzung der Lenkungsgruppe

Um die Zusammenarbeit mit dem Büro zu organisieren (regelmäßiger Austausch, Diskussion und Reflektion von Arbeitsergebnissen), wird eine Verwaltungsrunde (Projektgruppe), bestehend aus Baureferat/Stadtplanungsamt und Verkehrsbehörde, Straßenbaulastträger, Polizei, Umweltamt eingerichtet. Die Zusammensetzung soll je nach Themen flexibel gehandhabt werden.

Weiterhin wird vorgeschlagen, ähnlich wie sich dies auch schon bei den Mediationsverfahren bewährt hat, eine Lenkungsgruppe einzurichten.

Die Lenkungsgruppe soll das Bindeglied zwischen Verwaltung und Politik darstellen. Hier werden Zwischenergebnisse vorgestellt und die weitere Vorgehensweise besprochen.

Neben dem Büro Planersocietät und der Projektgruppe sollten in der Lenkungsgruppe vertreten sein:

  • Oberbürgermeister
  • Bürgermeister
  • Vertreter der Stadtratsfraktionen und Gruppierungen
  • Referenten

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Umweltsenat nimmt den Bericht des Baureferates und den mündlichen Bericht von Planersocietät zur Kenntnis
  2. Der Umweltsenat billigt die vorgeschlagene weitere Vorgehensweise und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
  3. Der Umweltsenat billigt die vorgeschlagene Zusammensetzung der Lenkungsgruppe.

 

 

 

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

Keine zusätzlichen Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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