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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0040-452

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 24. August 2015 informierte der Schützenclub 04 Bamberg e. V. das
Kultur-, Schulverwaltungs- und Sportamt über die am 22. Juli 2015 entstandenen Sturmschäden und bat um Gewährung eines Zuschusses für die bei der Beseitigung der Schäden anfallenden Kosten.

 

Im Volkspark kam es am 22. Juli 2015 zu erheblichen Sturmschäden, vor allem durch umgestürzte Bäume. In einem besonderen Maß war davon der Schützenclub 04 Bamberg e. V. betroffen. Zur unabdingbar notwendigen weiteren Schadensabwehr führte der Verein zunächst zeitnah Arbeiten zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit durch.

 

Daneben fielen Kosten für die Aufräum- und Entsorgungsarbeiten, Zaun- und Dachreparaturen an. Die Kosten für an Fremdfirmen beauftragte Leistungen belaufen sich auf insgesamt 21.615,97 €.
Der Verein erhielt zunächst hierfür von der Schadensversicherung im Dezember 2015 eine Entschädigung in Höhe von 10.000,- € ausbezahlt. Die durch die Stadt Bamberg förderfähigen Kosten betragen somit 11.615,97 €.

 

Grundsätzlich steht dem Schützenclub 04 Bamberg e. V. eine Förderung vom Bayerischen Schützenbund zu. Diese wurde jedoch in diesem Fall von dort abgelehnt, da sich nach dessen Richtlinien anerkannte Kosten in Höhe von nur 8.268,- € errechneten und somit die für eine Antragsbewilligung notwendige Bagatellgrenze von 10.000,- € nicht überschritten wurde.

 

In derartigen Fällen in denen einem Verein vom jeweiligen Landessportverband keine Förderung
anerkannt wurde, hat die Stadt Bamberg bisher Zuschüsse in Höhe 10 % der nachgewiesenen
Investitionskosten gewährt.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, zur Unterstützung des Vereins in dieser außergewöhnlichen Situation für die förderfähigen Kosten (11.615,97 €) einen Zuschuss in Höhe von 10 % zu gewähren.
Somit errechnet sich derzeit ein Zuschuss in Höhe von

 

1.161,60 €.

 

 

Aufgrund der vom Verein vorgetragenen Dringlichkeit, soll die Auszahlung des Zuschusses im Jahr 2016 erfolgen, sobald alle erforderlichen Nachweise vorgelegt wurden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2.              Dem Schützenclub 04 Bamberg e.V wird für die Kosten der Beseitigung der am
22. Juli 2015 entstandenen Sturmschäden ein Zuschuss in Höhe von 1.161,60 Euro (= 10 % der
zuschussfähigen Kosten von 11.615,97 Euro), vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im städtischen Haushalt, bewilligt.

 

3.              Die Auszahlung erfolgt im Jahr 2016, sobald alle dafür erforderlichen Nachweise durch den Verein
vorgelegt wurden.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 1.161,60 Euro für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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