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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0057-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung:             

Die Bauherrin beabsichtigt im rückwärtigen Grundstücksbereich ein Einfamilienwohnhaus zu errichten. Geplant ist ein eingeschossiges Gebäude mit einem ausgebauten Dachgeschoss (Satteldach, Dachneigung 45 Grad) sowie ein eingeschossiger Schuppen mit Flachdach. Die vorhandenen Nebengebäude werden abgebrochen.

             

              Größe des Bauvorhabens:

-          Wohnhaus

                   Breite:  10,00 m              Länge:  11,16 m                3,67 m              Firsthöhe:  9,88 m

-          Schuppen

     Breite:  3,00 m                            Länge:  8,75 m                                            2,50 m

 

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               09.12.2015

                                    vollständig:               21.01.2016

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Zulässigkeit nach § 34 BauGB

                   Eigenart der näheren Umgebung: WA (§ 4 BauNVO)

Aus planungsrechtlicher Sicht wird ein Baurecht in 2. Reihe befürwortet. Die Geschossigkeit mit I+D (Kniestock 50 cm über OK-Rohdecke) fügt sich städtebaulich ein. Das geplante Nebengebäude kann in dem beantragten Umfang ebenfalls befürwortet werden. Es „dockt“ an den Nachbarbestand an und führt zu keiner Überlastung der nordöstlichen Grundstücksgrenze. Das Bauvorhaben ist daher städtebaulich vertretbar, die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:                 nein:                        nicht erforderlich

 

 

             

 

 

 

 

 

Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 2              anrechenbar:              -/-              nachzuweisen:              2

              gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:              -/-

              Nachweis auf Baugrundstück:              -/-               Nachbargrundstück:              -/-

              Ablösung der Stellplatzpflicht:              2

 

 

Fahrradstellplätze:

              erforderlich: 4              anrechenbar: -/-                      nachzuweisen: 4

              Nachweis auf Baugrundstück: 4

              Ablösung der Stellplatzpflicht:  -/-

 

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

 

              Besonderheiten:

Unter dem Az. 2264/15 liegt ein Bauantrag für das Vorderhaus Spiegelgraben 8 vor. Das Gebäude soll saniert sowie umgebaut und als 2-Familienwohnhaus genutzt werden.

             

 

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Bau- und Werksenat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

 

 

 

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