Beschlussvorlage - VO/2016/0057-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau eines Einfamilienwohnhauses Bamberg, Spiegelgraben 8 a
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Werksenat
|
Entscheidung
|
|
|
02.03.2016
|
I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Die Bauherrin beabsichtigt im rückwärtigen Grundstücksbereich ein Einfamilienwohnhaus zu errichten. Geplant ist ein eingeschossiges Gebäude mit einem ausgebauten Dachgeschoss (Satteldach, Dachneigung 45 Grad) sowie ein eingeschossiger Schuppen mit Flachdach. Die vorhandenen Nebengebäude werden abgebrochen.
Größe des Bauvorhabens:
- Wohnhaus
Breite: 10,00 m Länge: 11,16 m 3,67 m Firsthöhe: 9,88 m
- Schuppen
Breite: 3,00 m Länge: 8,75 m 2,50 m
Antragseingang: 09.12.2015
vollständig: 21.01.2016
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Eigenart der näheren Umgebung: WA (§ 4 BauNVO)
Aus planungsrechtlicher Sicht wird ein Baurecht in 2. Reihe befürwortet. Die Geschossigkeit mit I+D (Kniestock 50 cm über OK-Rohdecke) fügt sich städtebaulich ein. Das geplante Nebengebäude kann in dem beantragten Umfang ebenfalls befürwortet werden. Es „dockt“ an den Nachbarbestand an und führt zu keiner Überlastung der nordöstlichen Grundstücksgrenze. Das Bauvorhaben ist daher städtebaulich vertretbar, die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: 2 anrechenbar: -/- nachzuweisen: 2
gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen: -/-
Nachweis auf Baugrundstück: -/- Nachbargrundstück: -/-
Ablösung der Stellplatzpflicht: 2
Fahrradstellplätze:
erforderlich: 4 anrechenbar: -/- nachzuweisen: 4
Nachweis auf Baugrundstück: 4
Ablösung der Stellplatzpflicht: -/-
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Unter dem Az. 2264/15 liegt ein Bauantrag für das Vorderhaus Spiegelgraben 8 vor. Das Gebäude soll saniert sowie umgebaut und als 2-Familienwohnhaus genutzt werden.
Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |