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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2016/0059-65

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

  1. Allgemeines

 

In der Vollsitzung des Stadtrates vom 23.02.2016 wurde ausführlich über das Thema Obere Brücke hinsichtlich Kommunikation, baulichen Schäden, Sanierungsverfahren, Baustellenzufahrten, Baustellenanlieferzeiten sowie allen Maßnahmen einer Unterstützung für die anliegenden Gewerbetreibenden berichtet.

 

 

  1. Zustand der Oberen Brücke

 

Das Brückenbauwerk der Oberen Brücke wurde im Oktober 2016 vom Ingenieurbüro Koller, Nürnberg auf Grundlage der DIN 1076 geprüft. Das Ergebnis der Brückenprüfung lag bei der Note 3,2. Im Jahr 2012 lag die Note noch bei 3,0. Bei einer Note von 3,5 sind sofortige, ggf. zeitlich nicht vorhersehbare Maßnahmen (Sperrungen) unumgänglich, was unbedingt vermieden werden muss.

 

Basierend auf der DIN 1076 sind nun „umgehende Instandsetzungs- bzw. Erneuerungsarbeiten zu ergreifen. Dies wird umso deutlicher / wichtiger, da es sich bei dieser Sanierungsmaßnahme (Abdichtungsarbeiten) um einen ersten Abschnitt der Bauwerkserhaltung handelt. Der zweite Sanierungsabschnitt der Bauwerkserhalten (Sandsteinrestaurierung) kann erste nach Austrocknung der Bausubstand nach ca. 5 Jahren erfolgen.


  1. Verschieben der Maßnahme

 

Ein weiteres Verschieben der Maßnahme kann bereits auf Grund der o.g. Erläuterungen unter dem Punkt 2. nicht empfohlen werden, da alle Verschiebungen finanzielle Folgen nach sich ziehen.

 

a)      Verschieben mit Baubeginn ab Juni/Juli 2016

 

Ein Baubeginn im Juni bzw. Juli 2016 hätte erhebliche Einschränkungen für die Durchführung der Sandkirchweih zur Folge.

 

b)      Verschieben mit Baubeginn ab September 2016

 

Ein Verschieben der Maßnahme mit Baubeginn ab September kann auf Grund der stark witterungsempfindlichen Arbeiten (Beton-,Abdichtungs-, und Pflasterarbeiten) realistisch nicht ermöglicht werden. Die Gefahr von Frost und Regen ist zum Jahresende noch zu hoch.

 

c)      Verschieben mit Baubeginn ab Frühjahr 2017

 

Der „Weltkulturerbelauf (WKEL)“ findet im Mai 2017 statt. Hier käme es zu erheblichen Einschränkungen bis hin zur Absage.

 

Weiter werden sich die Schäden am Bauwerk noch vermehren bzw. vergrößern, so dass mit Mehrkosten und verlängerter Bauzeit zu rechnen ist.

 

Gegen ein Aufheben der Baumaßnahme spricht auch, dass ein Vertrauensverlust bei den Bietern zu befürchten ist. Es besteht das Risiko bei einer erneuten Angebotsabgabe höhere Angebotspreise zu erhalten.

 

 

  1. Bauzeitoptimierung in Absprache der Baufirma

 

In enger Abstimmung mit der Baufirma und dem Ingenieurbüro Strunz konnten weitere Verbesserungen erarbeitet werden.

 

a)      Aufrechterhalten der fußläufigen Verbindung

 

Unter Berücksichtigung der Sicherheitsaspekte für Fußgänger sowie der Baustellenlogistik / Baustellensicherheit, konnte erreicht werden, dass die Obere Brücke bis zum 03. April 2016, sowie vom 14.05. – 22.05.2016 und wieder voraussichtlich ab dem 18.06.2016 fußläufig passierbar ist. Gerade die wichtigen Zeitfenster „Karwoche“, „Osterwoche“ und „Pfingstwoche“ werden geöffnet sein. Eine weitere Öffnung im Juni wird - witterungsabhängig - angestrebt. Von den 130 Tagen Bauzeit (15.03. – 22.07.2016) werden rund 50% für den Passantenstrom freigegeben sein, und zwar jeweils 24 Stunden (siehe auch Anlage 1).

 

Weitere fußläufige Verbindungsmöglichkeiten gingen neben den finanziellen Auswirkungen vor allem zu Lasten der Gesamtbauzeit. Der 22. Juli könnte dann nicht mehr gehalten werden.

 

b)      Baustelleneinrichtungsfläche

 

Weiteres Ergebnis ist die Minimierung der Baustelleneinrichtungsfläche, die sich nun lediglich auf einen Teil der Schranne (sieben Parkplätze) sowie auf einen Teil der Flächen des Bogens III erstreckt. Die Aufstellfläche unmittelbar vor den Anwesen Obere Brücke 2 bzw. 4 wird nur temporär für Fahrzeuge an wenigen Tagen erforderlich.


c)      Transportwege, Transportzeiten

 

Die Transportwege können mit dem Schwerpunkt „bergseitig“ über die Karolinenstraße erfolgen. Die Transportzeiten auf der Obstmarktseite beschränken sich auf das Zeitfenster von 6.30 Uhr bis 10.30 Uhr. Ab 10:30 Uhr sind die Freischankflächen auf der Brückenrampe nicht betroffen, an Wochenenden ohnehin gar nicht. Ausnahme ist die Rathausschänke. Aber auch hier wird auf einer Teilfläche ab 10:30 Uhr Freischankbetrieb möglich sein.

 

 

  1. Ausblick

 

Auf Grund der aktuellen Erkenntnisse in Sachen Baustellenlogistik sowie Marketingmaßnahmen wird im Nachgang zur Anliegerversammlung vom 01.03.2016 erneut durch mündlichen Vortrag berichtet.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Bau- und Werksenat nimmt vom Bericht des Entsorgungs- und Baubetriebes Kenntnis.

2.              Die Anträge der:

              - SPD Stadtratsfraktion vom 15. und 23.02.2016

              - GAL Stadtratsfraktion vom 23.02.2016

              - BBB Stadtratsfraktion vom 29.02.2016

              - BuB vom 22.02.2016

              sind hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden  Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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