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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2016/0060-A6

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Seit Jahren versucht die Stadt die Quote von Recyclingpapier am Papierverbrauch der Stadtverwaltung zu erhöhen. Trotz einiger bereits umgesetzter Maßnahmen ist jedoch der Anteil auch in den letzten Jahren nicht gestiegen.

 

Seitens des Fachbereichs Baurecht (FB 6A)/Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle werden die zur Verwendung möglichen Papiersorten (aufgeteilt in Frischfaser- und Recyclingpapiere und abgestuft nach der Archivierfähigkeit) jährlich mit einem Rahmenvertrag ausgeschrieben, um in den Genuss eines günstigen Preises wegen der hohen Abnahmemengen zu kommen. Der letzte Vertrag wurde im Hinblick auf mögliche Änderungen ab 01.01.2016 mit einer verkürzten Laufzeit bis 30.06.2016 geschlossen und beinhaltet eine Abnahmemenge von 1 Mio. Blatt Frischfaserpapier der Sorte Biotop 3.

 

Da aber seit Einführung der Budgetierung die Dienststellen der Verwaltung und die Schulen ihren Bedarf selbst decken, kann nur der Vorschlag zur Nutzung dieses Rahmenvertrages gemacht werden. Eine bindende Vorgabe kann der FB 6A/Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle hingegen nicht machen. Es gibt somit Schulen und Dienststellen, die trotzdem abweichendes Papier verwenden. Eine Umfrage des Umweltamtes im Jahr 2014 hat ergeben, dass z.B. Schulen ihren Papierbedarf zum Teil über Büroartikelhersteller wie Otto-Discount oder Viking decken. Eine konkrete Zahl über die Anzahl und Menge der dezentralen Bestellungen liegt aber nicht vor.

 

Zur Erhöhung der Recyclingpapierquote wurde in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsamtes sowie dem Stadtarchiv nach einer Lösung gesucht.

Seit kurzem ist ein Recyclingpapier auf dem Markt, das sowohl den Wünschen nach der Archivierung, als auch den Wünschen nach der Qualität/Optik der Nutzer entgegenkommt. Diese Sorte hat als Umweltzeichen den Blauen Engel, ist nach ISO 9706 zertifiziert und mit einer 145iger Weiße nicht optisch als Recyclingpapier zu erkennen. Zudem ist es auch für die Verwendung bei allen gängigen Druckarten zugelassen. Preislich liegt es bei einer vergleichbaren Abnahmemenge (jährlich ca. 3 Mio. Blatt) sogar etwas unter dem Preis des derzeit noch verwendeten Frischfaserpapiers.

 

Um die Quote des Recyclingpapiers nachhaltig zu steigern, wurde unter der Federführung des Personal- und Organisationsamtes eine Dienstanweisung über die Nutzung von Recyclingpapier erarbeitet. Diese ist seit dem 22.01.2016 in Kraft.

Übergangsweise muss allerdings aus dem noch laufenden Vertrag die restliche Menge Frischfaserpapier abgenommen werden, so dass in 2016 nur ein leichter Anstieg der Menge des verwendeten Recyclingpapiers zu verzeichnen sein wird. Ab 2017 sollte die Änderung dann signifikant ausfallen.

 

Derzeit gilt die Dienstanweisung nur für städtische Dienststellen, aber auch für städtische Schulen. Die Schulen des Zweckverbandes Gymnasien für Stadt und Landkreis Bamberg und die staatlichen Grund- und Mittelschulen sollen durch ein Informationsschreiben des Oberbürgermeisters über diese Dienstanweisung informiert werden.

 

Zu den getroffenen Maßnahmen bezüglich der Erhöhung des Anteils an Recyclingpapier liegt zudem ein Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 13.04.2015 vor.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Umweltsenat nimmt den Bericht der Verwaltung Kenntnis.
  2. Der Antrag der GAL-Stadratsfraktion vom 13.04.2015 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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