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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0063-31

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

A)       Mit Schreiben vom 29.11.2015 beantragte Herr Stadtrat Pöhner auf dem Radweg in der Oberen Königstraße wieder Radverkehr in Gegenverkehr zuzulassen (vergleiche Anlage 1).

 

Die Beobachtungen, dass der Radweg in der Oberen Königstraße zwischen den Einmündungen der Letzengasse und Kettenbrückstraße nach wie vor von Radfahrerinnen in Gegenrichtung benutzt wird, treffen zu.

 

Nach den Regelungen der VwV-StVO für die gegenläufige Nutzung von Radwegen innerorts kann auf baulich angelegten Radwegen nur unter besonderen Bedingungen auch für den Radverkehr in Gegenrichtung Benutzungsrecht durch Beschilderung angeordnet werden.

 

Voraussetzung für die Freigabe ist, dass unter anderem die lichte Breite des Radweges einschließlich der seitlichen Sicherheitsräume durchgehend in der Regel 2,40 Meter, mindestens aber 2,0 Meter beträgt.

 

Die Arbeitsgruppe Radverkehr hat sich mit dem Antrag in ihrer Sitzung vom 20.01.2016 befasst. Sie kommt zur Einschätzung, dass nach heutigem Kenntnisstand die Benutzung der Autofahrbahn auf der Strecke Kettenbrücke, Kettenbrückstraße, Obere Königstraße, Letzengasse nicht gefährlicher als in anderen Straßen, in denen die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt wurde, ist. Dies würde im Ergebnis bedeuten, dass die Zweirichtungsnutzung untersagt bleiben soll.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird der Antrag von Herrn Pöhner durch folgende Überlegungen gestützt:

 

  1. Zum einen ist die Überquerung der Fahrbahn der Königstraße Richtung Einfahrt Letzengasse mit einem Sicherheitsrisiko insoweit verbunden, als der Fahrradfahrer eine Lücke im Fahrverkehr abwarten muss – hier kann es immer zu Konflikten mit dem Individualverkehr kommen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Einfahrtsmöglichkeit von der Königstraße in die Letzengasse öfters durch falschparkende Roller (siehe Anlage 2) oder gegebenenfalls auch andere Fahrzeuge versperrt wird – der Parküberwachungsdienst kann naturgemäß nicht dauerhaft garantieren, dass dort keine Fahrzeuge für den abbiegenden Radfahrer im Wege stehen.

 

  1. Der momentan zur Verfügung stehende bauliche Radweg zwischen Übergang Königstraße und Letzengasse ist gut 2,10 Meter breit und besitzt somit zwar nicht die notwendige Regelbreite von 2,40 Metern jedoch mehr als die Mindestbreite. Vor dem Hintergrund, dass auf diesem „Zweirichtungsradweg“ bisher keine Unfälle bekannt geworden sind hält es die Verwaltung für vertretbar, die Benutzung dieses Zweirichtungsradweges wieder durch entsprechende Beschilderung bis zur Letzengasse zu ermöglichen.

 

  1. Das damit verbundene Problem, dass dann viele Radfahrer auch Richtung Luitpoldkreuzung auf der falschen Seite weiterfahren ist bekannt – hier sollte durch die Anbringung eines Schildes „Geisterradler“ auf das Falschverhalten aufmerksam gemacht werden.

 

Fazit:

Die Verwaltung empfiehlt die Zulassung des Radverkehrs in Gegenrichtung.

 

B)       Mit Schreiben vom 26.10.2015 beantragte die GAL-Stadtratsfraktion, die Stadtverwaltung zu beauftragen, baldmöglichst Vorschläge zu machen, wie die Sicherheit der Radfahrenden verbessert werden könne (vergleiche Anlage 3). Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion geht hierbei davon aus, dass der Zweirichtungsradweg für Radfahrende zwischen Kettenbrücke und Letztengasse aufgehoben worden ist und stellt angesichts der problematischen Abbiegebeziehung von der Fahrbahn der Königstraße in die Letzengasse verschiedene Überlegungen an, wie der Autofahrer auf den möglichen Abbiegevorgang des Radfahrers aufmerksam gemacht werden kann.

 

Im Lichte der vorstehenden Ausführungen zum Antrag des Herrn Stadtrat Pöhner vom 29.11.2015 und dem Vorschlag der Verwaltung, die Benutzung des Zweirichtungsradweges wieder durch eine entsprechende Beschilderung bis zur Letztengasse zu ermöglichen hat sich der GAL-Antrag erledigt.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

  1. Mit der Zulassung von Radfahrern in Gegenrichtung auf dem baulichen Radweg zwischen der Lichtsignalanlage in der Oberen Königstraße und der Letztengasse mit Zeichen 1022-10 besteht Einverständnis. An der Schnittstelle des Radwegs an der Letzengasse Richtung Luitpoldstraße ist ein Hinweiszeichen „Geisterradler“ anzubringen.

 

  1. Der Antrag des Herrn Stadtrat Pöhner vom 29.11.2015 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

  1. Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 26.10.2015 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 200 €  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

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