Beschlussvorlage - VO/2016/0086-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines Ausweichquartiers für die Berufsfachschule "Maria Hilf" Bamberg Bamberg, Heinrichsdamm 32
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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02.03.2016
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I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Die Berufsfachschule „Maria Hilf“ am Stephansplatz soll umfassend saniert werden. Das Vorhaben wurde in der Sitzung des Bau- und Werksenates am 08.07.2015 vorgestellt (VO/2015/1695/R6). In der weiteren Durchführung dieser Sanierungsmaßnahme hat sich herausgestellt, dass diese Baumaßnahme - entgegen der ursprünglichen Absicht des Bauherrn - nur realisiert werden kann, wenn der Unterricht während der Bauzeit ausgelagert wird. Der Schulbetrieb soll - nach langer Standortsuche - nunmehr entsprechend dem vorliegenden Bauantrag temporär auf die südliche Grundstücksseite beim Bistumshaus St. Otto verlagert werden. Dafür sind zwei erdgeschossige Gebäude mit flachem Satteldach in Holzbauweise geplant.
Aufgrund des tiefer liegenden Grundstücksbereiches, der vorhandenen Grundstücksmauer und des Be-wuches werden von Fußgängern nur die Dächer der zwei Gebäude wahrgenommen.
Die beiden temporären Schulgebäude werden nur bis Frühjahr 2018 genutzt werden.
Größe des Bauvorhabens:
Haus A Breite: 14,59 Länge: 53,09 3,55
Haus B Breite: 14,59 Länge: 32,59
Antragseingang: 12.01.2016
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Es liegt ein einfacher Baulinienplan - Nr.: 52 C vom 26.07.29152 vor.
- V. m.
Eigenart der näheren Umgebung: WA (§ 4 BauNVO) in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB - Flächen für den Gemeinbedarf (kirchliche Einrichtung)
Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen temporären Ersatzbau für die Zeit der Sanierung des eigentlichen Schulgebäudes. Das Vorhaben kann aus planungsrechtlicher Sicht deshalb befürwortet werden.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: nicht erforderlich
Kfz-Stellplätze und Fahrradstellplätze:
erforderlich: 0 anrechenbar: nachzuweisen:
temporäre Einrichtung
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Besonderheiten:
Zwei Bäume sollen gefällt werden. Das Verfahren läuft. Es wird eine positive Stellungnahme erwartet.
Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein Es wird eine positive
BLfD: ja nein Stellungnahme erwartet.
Behördensprechtag mit dem BLfD am 17.02.2016
Besonderheiten:
Es ist beabsichtigt, diesen Ausweichstandort ab Herbst 2018 als Ausweichstandort für die Maria-Ward-Schulen weiter zu nutzen. Dies wiederum nur befristet. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit berichten.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |