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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0087-41

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Für die Volkshochschule gestaltet es sich weiterhin schwierig, ausreichend qualifiziertes neues Lehrpersonal für die Durchführung von Kursen und anderen Lehrveranstaltungen zu finden. Gleichzeitig wird es immer wichtiger, bei bereits längerfristig tätigen Dozentinnen und Dozenten eine dauerhafte Bindung an die VHS zu erreichen. Aus Reihen der Lehrenden wurde und wird in diesem Zusammenhang immer wieder auch auf die Höhe der Vergütung als kritischen Punkt verwiesen. Durch die Honoraranhebungen in den Jahren 2007, 2009 und 2012 wurde versucht, den Anreiz zur Übernahme oder Weiterführung von Lehrtätigkeiten für die städtische VHS aufrechtzuerhalten bzw. zu steigern. So betrug im Jahr 2007 die Honoraranhebung im berechneten Durchschnittswert 2,27 % (von 19,80 € auf 20,25 € pro Kurzstunde/45 Min.), im Jahr 2009 3,70 % (von 20,25 € auf 21,00 € pro Kurzstunde/45 Min.) und im Jahr 2012 3,57 % (von 21,00 € auf 21,75 € pro Kurzstunde/45 Min.).

 

Um auf die gegebene Situation positiv einzuwirken, d. h. um die Chancen auf eine Gewinnung neuen Lehrpersonals zu erhöhen und bestehende Bindungen mit bewährten Lehrkräften besser festigen zu können, schlägt die städtische VHS eine Anhebung der Dozentenhonorare zum Herbstsemester 2016 im Durchschnittswert um 2,07 % auf 22,20 € pro Kurzstunde/45 Min. vor.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Kultursenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Die VHS-Dozentenhonorare werden mit Wirkung zum 1. September 2016 auf 22,20 € pro Kurzstunde/45 Minuten erhöht.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von voraussichtlich 4.500 € im laufenden Haushaltsjahr und 11.500 € in den darauffolgenden Haushaltsjahren, für die aufgrund der ab dem Frühjahr-semester 2016 wirksamen Gebührenerhöhung Deckung gegeben ist.

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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