Beschlussvorlage - VO/2016/0088-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushalt 2016 der Stadt Bamberg Genehmigung der Haushaltssatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Bertram Felix
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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15.03.2016
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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16.03.2016
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I. Sitzungsvortrag:
Mit Schreiben vom 26.02.2016 hat die Regierung von Oberfranken den in der Haushaltssatzung der Stadt Bamberg für das Haushaltsjahr 2016 vorgesehenen Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 9.805.500 € (Kernhaushalt: 2.713.000 €, Bereich Konversion: 7.092.500 €) sowie der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt in Höhe von 22.850.801 € (Kernhaushalt: 14.872.465 €, Bereich Konversion: 7.978.336 €) unter folgenden Auflagen rechtsaufsichtlich genehmigt:
1. Die Konsolidierungsmaßnahmen im Verwaltungshaushalt sind mit Nachdruck fortzusetzen.
2. Das bereits vorgelegte Haushaltskonsolidierungskonzept ist bis auf weiteres fortzuführen.
3. Zusätzliche freiwillige Leistungen dürfen nicht veranschlagt werden.
4. Mehreinnahmen und Minderausgaben, die sich beim Haushaltsvollzug ergeben, sind zur Verminderung des Kreditbedarfs, zur Stärkung der allgemeinen Rücklage oder zur erhöhten Tilgung zu verwenden.
Würdigung des Gesamthaushalts
In der Würdigung des Gesamthaushalts weist die Regierung von Oberfranken darauf hin, dass die Stadt Bamberg insbesondere durch die Einnahmeschwäche im Verwaltungshaushalt im Haushaltsjahr 2016 gerade die Mindestvoraussetzungen für die Genehmigung der Kreditaufnahmen und der Verpflichtungsermächtigungen erfüllen kann.
„So erbringt der Verwaltungshaushalt nur einen Überschuss, der die Tilgungsausgaben der bisher aufgenommenen Kredite geringfügig überschreitet. … Von der aus finanzwirtschaftlichen Gründen anzustrebenden Verpflichtung, zusätzlich einen möglichst hohen Anteil der Erneuerungsbauvorhaben an Straßen und den Erwerb beweglicher Sachen des Anlagevermögens aus dem Zuführungsbetrag abzudecken, ist die Stadt noch weit entfernt.“
Verwaltungshaushalt
Die Regierung befürchtet, dass der Verwaltungshaushalt bereits bei einem teilweisen Ausfall der Gewerbesteuer nicht mehr auszugleichen sein wird, da die veranschlagten Einnahmen aus der Gewerbesteuer noch nicht gesichert sind.
„Insofern bestehen für die weitere Haushaltsentwicklung noch erhebliche Risiken.“
Belastet wird der Verwaltungshaushalt mit 35,5 % durch die Personalausgaben, die damit weiterhin den wichtigsten Ausgabenblock darstellen.
„Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung hat die Stadt Optimierungsmöglichkeiten im sozialverträglichen Rahmen auszunutzen. Sie hat sich zum Ziel gesetzt die Steigerung der Personalkosten auf die erwarteten Tarif- und Besoldungsanpassungen zu begrenzen.“
Verschuldung
Die Regierung stellt eine Verschuldung bezogen auf den Kernhaushalt von 406 € je Einwohner fest. Allerdings ist die Pro-Kopf-Verschuldung der Stadt Bamberg nur eingeschränkt mit dem Durchschnittswert der kreisfreien Städte in der entsprechenden Größenklasse vergleichbar, weil die Stadt Bamberg die meisten kostenrechnenden Einrichtungen in den Entsorgungs- und Baubetrieb ausgelagert hat.
Die Regierung stellt klar, dass die Verschuldung des EBB von 1.798 € je Einwohner den Haushalt der Stadt Bamberg nicht belastet, solange der Eigenbetrieb kostendeckende Gebühren festsetzen kann.
Freiwillige Leistungen
Die Vorgabe des Haushaltskonsolidierungskonzepts hinsichtlich der rein freiwilligen Leistungen wurde im Verwaltungshaushalt 2016 erneut nicht umgesetzt. Bemerkenswert sei, dass die Steigerungen erst im Rahmen der Haushaltsberatungen entstanden sind.
„Wir erwarten auch weiterhin, dass die freiwilligen Leistungen jedes Jahr kritisch auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden. Bei der bisher erreichten Höhe der freiwilligen Leistungen erscheint es angebracht, die Ausgaben auf dieser Höhe zu begrenzen, wie es die Stadt in ihrem eigenen Haushaltskonsolidierungskonzept vorgibt.“
Stellenplan
Die Regierung stellt erneut fest, dass im Stellenplan erheblich mehr Stellen ausgewiesen werden, als tatsächlich besetzt sind. Es sei nicht zu erwarten, dass bei der weiterhin angespannten finanziellen Lage ein Großteil der bisher unbesetzten Stellen im Jahr 2016 noch besetzt werden kann.
„Wir erwarten deshalb, dass gerade im Tarifbereich noch einige Stellenanpassungen vorgenommen werden.“
Finanzplanung
Im Hinblick auf die Finanzplanung nimmt die Regierung Stellung zur Höhe der veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen von 22.850.801 €, die zu erheblichen Belastungen der Finanzplanungsjahre führen:
„Wir erwarten, dass diese investiven Maßnahmen im Rahmen der eigenen Finanzverantwortung eingehend auf Dringlichkeit und Notwendigkeit hin überprüft werden. Aufgrund der bestehenden angespannten Haushaltslage und der unzureichenden Einnahmesituation sollte auch überprüft werden, ob alle vorgesehenen Maßnahmen unverzüglich durchgeführt werden müssen oder ob ihre jeweilige Umsetzung zeitlich gestreckt werden kann.“
Wegen weiterer Einzelheiten darf auf die Anlage verwiesen werden.
Nachdem die Genehmigung der Kreditaufnahmen und der Verpflichtungsermächtigungen erneut nur unter Auflagen erteilt wurde, ist Folgendes veranlasst:
1. Die Konsolidierungsmaßnahmen im Verwaltungshaushalt sind mit Nachdruck fortzusetzen.
2. Das bereits vorgelegte Haushaltskonsolidierungskonzept ist bis auf weiteres fortzuführen.
Die Vorgaben des Stadtratsbeschlusses vom 21.10.2015 (Haushaltskonsolidierung) sind deshalb strikt einzuhalten.
3. Zusätzliche freiwillige Leistungen dürfen nicht veranschlagt werden.
Weitere freiwillige Leistungen, insbesondere aber weitere Dauerverpflichtungen, sind unbedingt zu vermeiden.
4. Mehreinnahmen und Minderausgaben, die sich beim Haushaltsvollzug ergeben, sind zur Verminderung des Kreditbedarfs, zur Stärkung der allgemeinen Rücklage oder zur erhöhten Tilgung zu verwenden.
Damit erscheint die Verwendung von Mehreinnahmen und Minderausgaben zur Deckung über- und außerplanmäßiger Ausgaben nur zulässig, wenn diese Ausgaben zur Aufgabenerfüllung zwingend notwendig und absolut - und zwar sowohl sachlich als auch zeitlich - unabweisbar bzw. unaufschiebbar sind. Mehreinnahmen und Minderausgaben können damit nicht zur Deckung neuer bzw. Aufstockung bereits vorhandener freiwilliger Leistungen herangezogen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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