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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2016/0091-R4

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.               Mit Stand vom 10.02.2016 leben 660 Neuzugewanderte (Personen mit laufenden oder abgeschlossenen Asylverfahren oder mit Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen) in den Gemeinschafts- und Ausweichunterkünften bzw. in externen Wohnungen in Bamberg. 56 dieser Personen sind als asylberechtigt anerkannt.

 

In der Ankunfts- und Rückführungseinrichtung (ARE II) leben mit Stand vom 10.02.2016 insgesamt 1.230 Personen.

 

2.              Exkurs zur Schulpflicht:
Wer die altersgemäßen Voraussetzungen erfüllt und entweder eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzt oder eine Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen besitzt  (vgl. §§ 22-26 Aufenthaltsgesetz) wird „drei Monate nach dem Zuzug aus dem Ausland“ schulpflichtig (vgl. Art. 35 Abs. 1 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen). Schulpflichtig ist auch, wer eine Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes besitzt oder vollziehbar ausreisepflichtig ist, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist – unabhängig davon, ob er selbst diese Voraussetzungen erfüllt oder nur einer seiner Erziehungsberechtigten. Die altersgemäßen Voraussetzungen liegen vor zwischen dem Beginn der Vollzeitschulpflicht (Kinder, die am 30. September des jeweiligen Jahres mindestens sechs Jahre alt ist) und dem Ende der  Berufsschulpflicht (spätestens am Ende des Schuljahres, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird).

 

3.               Folgende Angebote werden von neuzugewanderten Kinder und Jugendlichen an Bamberger Schulen genutzt:

 

3.1               Grundschulen

59 Kinder besuchen mit Stand vom 01.02.2016 Regelklassen an Bamberger Grundschulen. Die weitaus größte Zahl ist in der Gangolfschule untergebracht (31). Dort besuchen die Grundschülerinnen und Grundschüler die Ganztagsklassen, wo ihnen spezielle Deutschlernkurse angeboten werden. Die übrigen 28 Kinder verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Grundschulen:
Kunigundenschule, Wunderburgschule: je 8; Hugo-von-Trimberg Grundschule: 6; Grundschule Gaustadt: 3; Kaulbergschule, Luitpoldschule, Rupprechtschule: je 1.

 

 

 

3.2              Mittelschulen

An den Bamberger Mittelschulen lernen 50 Kinder und Jugendliche (Stand vom 01.02.2016). Die speziellen Übergangsklassen (so genannte Ü-Klassen) an der Erlöserschule und an der Mittelschule Gaustadt werden von 13 bzw. 12 Schülerinnen und Schüler besucht. Die Hugo-von-Trimberg Mittelschule besuchen 15 Kinder und Jugendliche, die Mittelschule am Heidelsteig 10.

 

3.3               Realschulen und Gymnasien

In den staatlichen Gymnasien in Bamberg (Clavius-Gymnasium und E.T.A. Hoffmann-Gymnasium) sind 5 Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet verzeichnet, dazu kommen zwei aus dem Landkreis. Das kirchliche Maria-Ward-Gymnasium besuchen zwei Schülerinnen.

 

3.4               Berufliche Schulen

Die Städtische Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule besuchen aktuell zwei unbegleitete Minderjährige. Sie besuchen reguläre Klassen.

 

An der Staatlichen Berufsschule I (BS I) sind in der Vorklasse des Berufsintegrationsjahrs (BIJ/V, 1. Schuljahr, Klasse JFL 10 A, Start: September 2015) aktuell 17 Schüler, alle männlich. Im Berufsintegrationsjahr (BIJ, 2. Schuljahr, Klasse JFL 11 A, Start: September 2015) sind 19 Schülerinnen und Schüler eingeschrieben, 17 sind männlich. Die zwei Mädchen waren schon 2014/15 in der damaligen Vorklasse. Zum Schulhalbjahr (ab 22. Februar 2016) wurden zwei weitere BIJ/V-Klasse für berufsschulpflichtige Jugendliche am Beruflichen Schulzentrum Bamberg eingerichtet. Die Klassenbildung ist noch nicht abgeschlossen. Beide Klassen werden zeitnah auf je 20 Schülerinnen und Schüler hochgefahren. Eine dieser beiden Klassen ist räumlich an die Berufliche Oberschule ausgelagert (s.u.). Personell und räumlich wäre das Berufliche Schulzentrum hier bereits überlastet.

 

An der Staatlichen Berufsschule II (BS II) werden in drei BIJ/V-Klassen aktuell 60 unbegleitete Minderjährige (uM) beschult.

 

An der Staatlichen Berufsschule III (BS III) ist eine Vorklasse (BIJ/V) genehmigt, die am 14. März 2016 begonnen hat/beginnen wird.

 

An der Staatlichen Beruflichen Oberschule (BOS) Bamberg wird ab dem Schulhalbjahr (eine Vorklasse (BIJ/V 10F) beschult (s.o.), die von Lehrkräften der BOS Bamberg und überwiegend im BOS-Schulgebäude unterrichtet, jedoch verwaltungstechnisch an der BS I geführt wird. Maximal können 20 Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden

 

4.              Zusammenfassung

Die Gesamtsumme der neuzugewanderten Schülerinnen und Schüler an Bamberger Schulen beträgt also aktuell rund 260, Tendenz stark steigend.

 

Für die schulischen Angebote in der ARE II ist die Regierung von Oberfranken zuständig (vgl. ARE-„Beschulung“ für Flüchtlingskinder – Vortrag von Herrn Dr. Klemens M. Brosig in der Vollsitzung des Stadtrats am 27. Januar 2016 - VO/2016/0012-R4).

 

5.               Ausblick

An den BS II und III sollen ab April 2016 jeweils zwei so genannte Sprachintensivierungsklassen gebildet werden. In ihnen werden auch begleitete berufsschulpflichtige Jugendliche aufgenommen. Diese Klassen sollen ab dem Schuljahr 2016/2017 als Vorklassen zum BIJ weitergeführt werden. Hierzu fehlen allerdings noch einschlägige Informationen des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. 

 

Mindestens eine weitere Vorklasse ist an der BS I zum Schuljahresbeginn 2016/17 fest eingeplant. Ungeklärt ist die Frage, wie viele (aufsteigende) Klassen des Berufsintegrationsjahres (BIJ, 2. Schuljahr, Klassen JFL 11 A/B/C) im September 2016 für das Schuljahr 2016/17 eingerichtet werden müssen. Dieses zweite Jahr wird allen Schülerinnen und Schülern des ersten Schuljahres empfohlen, um auch wirklich „ausbildungsreif“ zu werden. In die Klassen des zweiten Jahres treten die Schülerinnen und Schüler jedoch freiwillig ein, denn mit dem Vollzeitbesuch der BIJ/V Klassen gilt die Berufsschulpflicht als erfüllt.

 

Zusammenfassend wird die BS I ab September 2016 dann mindestens vier BIJ/V-Klassen, möglicherweise auch zwei BIJ-Klassen (zweites Jahr) und somit wohl sechs Klassen für Neuzugewanderte führen. Ob damit der Unterrichtsbedarf für diese wachsende Gruppe gedeckt ist, bleibt offen. Die oben erwähnte Raumsituation wird in jedem Fall verschärft sein. Weitere Klassen wären nur in Container-Klassenzimmern oder extern ausgelagert zu unterrichten.

 

An der BS II werden ab September 2016 mindestens fünf Klassen für Neuzugewanderte geführt werden. Die Zahl könnte aber auch auf acht steigen.

 

An der BS III sind mindestens drei Klassen zu erwarten.

 

Die sich abzeichnenden schwierige Raumsituation wird dabei eine große Herausforderung werden.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Vom Sachvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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