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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0095-452

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die Armbrustschützengilde „Hofer“ Bamberg-Gaustadt 1897 e.V. beantragte mit Schreiben vom
19. April 2008 für ihre geplanten Investitionsmaßnahmen (Umbau und Erweiterung der Armbrust- und
Kleinkaliberschießstände) die Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der Förderrichtlinien der Stadt Bamberg.

 

Der Kultursenat beschloss in seiner Sitzung am 14. Oktober 2009, dem Verein für die genannten
Maßnahmen einen Zuschuss in Höhe von 17.284,20 Euro (= 12 % der damals zuschussfähigen Kosten von 144.035,27 Euro), vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im städtischen Haushalt, zu
bewilligen.

 

Mit Schreiben vom 05. November 2010 informierte die Armbrustschützengilde „Hofer“
Bamberg-Gaustadt 1897 e.V. das Kultur-, Schulverwaltungs- und Sportamt, dass sich, aufgrund höherer
Gesamtkosten der Maßnahme, verursacht durch die Gründungsverhältnisse auf dem Gelände, die
zuschussfähigen Kosten auf 159.659 Euro erhöht hätten und wies dies durch Vorlage des entsprechenden Bescheids der Regierung von Oberfranken vom 02. November 2010 nach. Dadurch erhöhte sich der 12%ige Zuschuss der Stadt Bamberg auf insgesamt 19.159,08 Euro und wurde mit einer letzten Rate im Jahr 2011 an den Verein ausbezahlt.

 

Mit Schreiben vom 19. Januar 2016 teilte der Verein mit, dass entgegen des ursprünglichen
Finanzierungsplans des damaligen Steuerberaters, das Finanzamt  Bamberg Vorsteuerabzugsbeträge in Höhe von 28.642,09 Euro nicht anerkannt habe. Diese Auffassung wurde durch das Finanzgericht
Nürnberg mit Beschluss vom 17.09.2014 (Az. 2 K 13/13) bestätigt, so dass dem Verein dadurch erneut
Mehrkosten in Höhe von 28.642,09 Euro entstanden sind. Diese wurden, auf Befürwortung des
Bayerischen Sportschützenbund e. V., von der Regierung von Oberfranken mit Bescheid vom
15. Dezember 2015 als zuschussfähig anerkannt.

 

Dadurch erhöhen sich die zuschussfähigen Kosten noch mal von 159.659 Euro auf 188.301,09 Euro.

 

Der Verein beantragte deswegen eine Nachbezuschussung im Rahmen der Fördermöglichkeiten der Stadt Bamberg.

 

 

Entsprechend der nun zuschussfähigen Kosten in Höhe von 188.301,09 Euro errechnet sich ein
12 %iger Investitionszuschuss der Stadt Bamberg in Höhe von insgesamt 22.596,13 Euro, wovon 19.159,08 Euro bereits ausbezahlt sind.

 

Die Verwaltung schlägt deswegen vor, der Armbrustschützengilde „Hofer“ Bamberg-Gaustadt 1897 e.V. eine Nachbezuschussung in Höhe von 3.437,05 Euro zu gewähren.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2.              Der Armbrustschützengilde „Hofer“ Bamberg-Gaustadt 1897 e.V. wird eine Nachbezuschussung in Höhe von 3.437,05 Euro (= 12 % der zusätzlich angefallenen und zuschussfähigen Kosten von
28.642,09 Euro), vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im städtischen Haushalt, bewilligt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 3.437,05 Euro für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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