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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0096-47

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Mit der Neufassung der Bestattungs- und Friedhofssatzung im Dezember 2015 wurde es versuchsweise erstmals gestattet, Hunde auf den Friedhof mitzubringen, wenn sichergestellt wird, dass diese angeleint von ihren Besitzern begleitet werden. Damit sollte versuchsweise einem Ansinnen gerade von älteren Bürgerinnen und Bürgern entsprochen werden.

 

Dieser Versuch muss jedoch leider als gescheitert betrachtet werden. Im Garten- und Friedhofsamt häufen sich die Beschwerden über freilaufende und unbeaufsichtigte Hunde. Zudem kam es zu Gefährdungssituationen. Es handelt sich dabei leider nicht um Einzelfälle.

 

Aus diesem Grund sieht sich die Verwaltung gezwungen,  dem Stadtrat zu empfehlen, zur ursprünglichen Rechtslage zurück zu kehren und die Bestattungs- und Friedhofssatzung wiederum entsprechend anzupassen.

 

Parallel wird die Verwaltung gesonderte ‚Stationen‘ für Hunde an den Eingängen zu den Friedhöfen einrichten, an denen die Tiere, beispielsweise im Sommer mit einem Wasserbecken, während des Besuchs des Friedhofs auf ihre Begleitpersonen warten können.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Sitzungsvortrag wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die folgende Satzung zur Änderung der Bestattungs- und Friedhofssatzung wird beschlossen.

 

 

Satzung zur Änderung der Bestattungs- und Friedhofssatzung

der Stadt Bamberg

 

Vom

 

 

Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 2 Nr. 5 des Gesetzes vom 12. Mai 2015 (GVBl. S. 82), folgende Satzung:

 

 

§ 1

 

 

Die Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Bamberg vom 17. Dezember 2015 (Rathaus Journal – Amtsblatt der Stadt Bamberg vom 30.12.2015, Nr. 27) wird wie folgt geändert:

 

1.              § 6 Abs. 3 Buchst. i) erhält folgende Fassung:

 

              „i) Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenführhunde.“

 

2.              § 36 Nr. 2 Buchst. i) erhält folgende Fassung:

 

              „i) Tiere mitbringt.“

 

 

§ 2

 

 

Diese Satzung tritt am 25. März 2016 in Kraft.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von geschätzt 500 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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