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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2016/0133-65

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

  1. Allgemeines

 

Zuletzt in der Sitzung des Bau- und Werksenates vom 02.03.2016 wurde über den Zustand der Oberen Brücke sowie den Stand der Ausführungsvereinbarungen mit der ausführenden Baufirma berichtet. Dabei wurden auch die möglichen Vor- und Nachteilen einer Verschiebung der anstehenden Sanierungsmaßnahme erörtert und im Ergebnis beschlossen, die oberseitigen Abdichtungsarbeiten an dem Brückenbauwerk im Jahr 2016 durchzuführen. Der ursprünglich vorliegende Bauzeitenplan wurde dabei dahingehend modifiziert, dass eine Vollsperrung der Oberen Brücke für Passanten grundsätzlich nur noch in der Zeit vom 04.04. bis 13.05.2016 und vom 23.05. bis 17.06.2016 vorgesehen ist.

 

  1. Bauvorbereitende Maßnahmen

 

a)      Beweissicherungsverfahren
 

Mit dem Beweissicherungsverfahren wurde begonnen: Am Freitag den 04.03.2016 wurden zusammen mit einem Mitarbeiter der LGA Nürnberg, der PG Strunz sowie dem EBB der Umfang der Beweissicherungsarbeiten vor Ort festgelegt. Seither wurden die Beweissicherungsarbeiten sukzessive durchgeführt.

 

b)      Standsicherheit Objekt „Obere Brücke 2“

 

Am 14.03.2016 fand ein gemeinsamer Termin mit der Hauseigentümerin der Oberen Brücke 2, der PG Strunz, dem von städtischer Seite beauftragten Statikbüro Dr. Kreutz & Partner - Bamberg, dem Statikbüro Mittnacht - Würzburg sowie dem EBB vor Ort statt. Das Statikbüro Mittnacht war im Rahmen der Sanierungsarbeiten des Gebäudes Obere Brücke 2 für die statische Ertüchtigung des denkmalgeschützten Gebäudes verantwortlich.

Die von der Eigentümerin ursprünglich bestehenden Befürchtungen zur Standsicherheit des Hauses Obere Brücke 2 während der Sanierungsarbeiten an der Brücke, konnten von den anwesenden Fachleuten ausgeräumt werden.

 

c)      Baustelleneinweisung

 

Die Baustelleneinweisung fand am 17.03.2016 mit allen betroffenen Fachämtern der Stadt Bamberg, den betroffenen Leitungsbetreibern sowie den Sicherheitsbehörden zusammen mit der Baufirma statt.

 

d)      „Baubeginn“

 

Der eigentliche „Baubeginn“ auf der Oberen Brücke (= Vollsperrung) wird – Stand bei Redaktionsschluss - planmäßig am 04.04.2016 stattfinden. Mit Errichtung der Baustelleinrichtung und anderen vorbereitenden Maßnahmen wird die Baufirma nach Redaktionsschluss dieser Sitzungsvorlage, aber vor dem 4. April begonnen haben.

 

 

  1. Flankierende Maßnahmen

 

Eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe steht in engem Austausch mit Vertretern der Interessengemeinschaft Obere Brücke. Folgende Marketingmaßnahmen wurden dabei diskutiert und teilweise bereits geplant:

 

a)      Herstellung einer „Postkarte“, die historische Bilder der Oberen Brücke zeigt.

 

b)      Seit Ende Februar 2016 sind unter der Internetadresse http://www.stadt.bamberg.de Stichwort „Obere Brücke“ die aktuellen Meldungen rund um die Sanierung der Oberen Brücke abrufbar.
 

c)      Eine weitere Besonderheit stellt der stadtseitige Bauzaun mit Gucklöchern - ausgestattet mit Bilderrahmen –  dar, der dem neugierigen Passanten einen Blick hinter die „Kulissen“ auf das Baufeld bzw. auf das Alte Rathaus ermöglicht. Zusätzlich werden seitlich am Bauzaun Informationstafeln angebracht.
Die domseitigen Bauzäune werden mit Hinweisen auf die „Sammlung Ludwig“, den Zuwendungsgebern und voraussichtlich weiteren Motiven zur historischen Brücke plakatiert.
Die Bauzäune werden zum „Baubeginn“ am 04.04.2016 aufgestellt.
 

d)      Unmittelbar vor der Baustelle sollen farbige „Fußspuren“ auf dem Pflaster die Besucher entlang der Umleitungsstrecke zur anderen Seite führen. Ergänzt soll diese Maßnahme durch Wimpelketten über den Straßen werden.

 

  1. Weiterführende Abdichtungsmaßnahme in Richtung Obstmarkt

 

Der EBB und die Planungsgruppe Strunz haben gemeinsam mit Herrn Stadtrat Tscherner am 01.03.2016 die Fragestellung nach der Vergrößerung des Baufeldes (Erweiterung der Abdichtungsfläche entlang der Straße „Oberen Brücke“ in Richtung „Lange Straße“) erörtert. Dabei wurde der Keller der Gebäude Obere Brücke 2 und 3 gemeinsam mit dem beauftragten Statiker, der Planungsgruppe Strunz und dem EBB begangen. Auffälligkeiten, die auf einen Feuchteeintrag in die Außenwände hätten schließen lassen, konnten dabei nicht festgestellt werden.

Als Ergebnis kann somit festgehalten werden, dass eine Ausweitung der Stahlbetonplatte bis über das Gebäude Obere Brücke 2 hinaus (bis Hausnummer 4) nicht erforderlich ist. Dadurch bleiben die dort vorhandenen Leitungstrassen (Hausanschlüsse) im Untergrund, wie auch die beiden Gebäuden (Hausnummer 2 und 3) unverändert zugänglich.

Um einen zusätzlichen Schutz gegen eindringendes Oberflächenwasser zu gewährleisten, wurde festgelegt, dass im Anschluss an die Stahlbetonplatte bis auf Höhe der Hauseingänge der Gebäude Obere Brücke 2 und 3 eine Asphaltschicht unter dem Pflasterbelag eingebaut wird. Wasser aus undichten Pflasterfugen kann darauf schadlos abgeleitet und die Bauzeit im Vergleich zu Betonagearbeiten sehr kurz gehalten werden.

 

 

  1. Ortseinsicht

 

Auf Grund der Beschlusslage des Bau- und Werkssenates vom 02.03.2016 findet eine Ortseinsicht im Vorfeld des Bau- und Werksenates am 06.04.2016 statt. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Sitzungsvorlage wird davon ausgegangen, dass die Baumaßnahme am 04.04.2016 planmäßig begonnen haben wird.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag
 

              Der Bau- und Werksenat nimmt vom Bericht des Entsorgungs- und Baubetriebes Kenntnis.
 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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