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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0136-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Am 16.12.2015 hat der Stadtrat mit dem Haushalt 2016 auch den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 beschlossen. Dabei mussten durch die schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen Daten zugrunde gelegt werden, die zwischenzeitlich durch die aktuelle Entwicklung überholt sind.

 

Für die Personalkosten wurde eine Steigerungsrate von 2,0 % prognostiziert und in den Finanzplan eingestellt. Die Gewerkschaften fordern für die anstehenden Tarifverhandlungen eine Anhebung der Vergütungen um linear 6 %.

 

An der allgemein positiven Entwicklung bei den Gewerbesteuereinnahmen partizipiert die Stadt Bamberg leider nach wie vor nicht. Sieht man auf die Entwicklung der Gewerbesteuer, so zeichnet sich bei veran­schlagten 33,88 Mio. aktuell ein massiver Fehlbetrag von 6,2 Mio. € ab. Damit muss auch die Basis und somit der Ansatz für 2017 korrigiert werden.

 

Dazu kommen weitere Unsicherheitsfaktoren: Wie bereits im Zusammenhang mit der Jahresrechnung 2015 berichtet (siehe VO/2016/0137-20) ist aufgrund des Rechnungsergebnisses 2015 bei den Steuer­einnahmen im Jahr 2017 mit weniger Einnahmen aus der Schlüsselzuweisung und gleichzeitig mit höheren Ausgaben bei der Bezirks- und Krankenhausumlage zu rechnen. Auch im Investitionsbereich sind im Haushalt 2017 aufgrund der hohen Verpflichtungsermächtigungen wichtige und kostenintensive Projekte einzuplanen.

 

Den Haushalt 2016 hat die Regierung von Oberfranken unter Auflagen genehmigt (siehe dazu Sitzung Finanzsenat vom 15.03.2016 - VO/2016/0088-20).


 

Deshalb ist es wichtig, dass bei Aufstellung des städtischen Haushaltes 2017 von Verwaltung und Stadtrat weiterhin strikte Haushaltsdisziplin geübt wird. Aus Sicht der Kämmerei sollten deshalb mindestens folgende Eckpunkte berücksichtigt werden:

 

             Begrenzung der Personalkostensteigerung auf die zu erwartenden Tarif- und Besoldungs­steigerungen,

             Deckelung der beeinflussbaren Sachkosten und der freiwilligen Leistungen auf die Ansätze des Haushalts 2016,

             Erwirtschaften der Pflichtzuführung,

             Vermeidung einer Netto-Neuverschuldung.

 

Nur bei Einhaltung dieser Vorgaben besteht die Chance, dass ein genehmigungsfähiger Haushaltsentwurf erreicht wird. Andernfalls erscheint ein Einstieg in eine weitere umfassende Haushaltskonsolidierung zwingend erforderlich.

 

Wegen des terminlichen Ablaufs darf auf den vom Kämmereiamt entworfenen Zeitplan verwiesen werden. Entsprechend der bereits durch den Sitzungsdienst mitgeteilten Sitzungstermine kann die Über­gabe des Haushaltsentwurfs am 23.11.2016 erfolgen. Die Haushaltsberatungen können am 07.12.2016 stattfinden und der Haushalt am 14.12.2016 verabschiedet werden.

 

Im Oktober ist eine Information der Fraktionen über den Entwicklungsstand des Haushaltes geplant. Damit wird wieder eine frühzeitige Partizipation des Stadtrates an der Haushaltsplanung gewährleistet.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

1.              Der Sitzungsvortrag hat zur Kenntnis gedient.

 

2.              Die Verwaltung wird beauftragt, den Haushaltsentwurf 2017 der Stadt Bamberg mit den im Sitzungsvortrag genannten Eckpunkten und in der aufgezeigten Vorgehensweise im vorgelegten Zeitplan zu erstellen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht keine Kosten.

 

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Anlagen

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